Polizeiflucht

Hallo

Was passiert wenn man vor der Polizei flüchtet, ohne sonst irgendwelchen Schaden anzurichten? Ist es dann Wiederstand gegen die Staatsgewalt oder wie z.B. Gefängnissausbruch legal?

Gruß
Patrick

Hallo!

Was passiert wenn man vor der Polizei flüchtet, ohne sonst
irgendwelchen Schaden anzurichten? Ist es dann Wiederstand
gegen die Staatsgewalt

Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB setzt voraus, dass man entweder Gewalt anwendet oder mit Gewaltanwendung droht, oder einen Amtsträger tätlich angreift. Antwort also: Nein, das Flüchten selbst ist kein Widerstand.
Unter Flucht kann man sich aber so einiges vorstellen. Wenn man sich vom Polizeibeamten etwa losreißt, sieht das schon wieder anders aus, ist nämlich nach Ansicht der Rechtsprechung schon Gewalt.

Gruß,

Florian.

Ergänzung
Der Ausbruch aus dem Gefängnis ist als solcher ebenfalls nicht strafbar, wohl aber die Gefangenenbefreiung nach § 120 StGB.

Levay

Und mit dem Auto?

Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB
setzt voraus, dass man entweder Gewalt anwendet oder mit
Gewaltanwendung droht, oder einen Amtsträger tätlich angreift.
Antwort also: Nein, das Flüchten selbst ist kein Widerstand.
Unter Flucht kann man sich aber so einiges vorstellen. Wenn
man sich vom Polizeibeamten etwa losreißt, sieht das schon
wieder anders aus, ist nämlich nach Ansicht der Rechtsprechung
schon Gewalt.

Also würde jeder, der mit dem Auto (wie in amerikanischen Filmen) flüchtet, aber keinen Schaden anrichtet keine Konsequenzen zu befürchten haben?

Gruß
Patrick

Das Flüchten an sich ist straflos.

Es bleibt die Möglichkeit (auch strafrechtlicher) Folgen wegen verkehrswidrigen Verhaltens. Nicht nur ein Schaden, auch die bloße (ggf.sogar nur abstrakte) Gefährdung kann dafür ausreichen.

Levay