Polizeifunk abhören Erlaubt?

Morgen,

bin mir nicht ganz sicher ob hier oder ins Rechtbrett, aber hier habe ich noch nie was geschrieben, daher kommt es dahin :wink:.

Darf man Geräte besitzen, mit den man den Polizeifunk abhören kann und darf man diese auch verwenden?

cu Naseweis

Teilantwort: Nein § 89 TKG
http://dejure.org/gesetze/TKG/89.html

Gruß

Stefan

Darf man Geräte besitzen, mit den man den Polizeifunk abhören
kann und darf man diese auch verwenden?

Normaler Handscanne für 100€… kann sich jeder kaufen. Und verwenden darfst Du den Scanner auch :smile:

Und verwenden darfst Du den Scanner auch :smile:

Aber eben nicht beliebig. Z.B. nicht um Polizei- Zoll-, Bundeswehr- oder entsprechende Frequenzen für einen bestimmten Personenkreis abzuhören.

Gruß Andi