Polizeigewalt ?

Hier mal eine konstruierte geschichte :

nach einem Fest bekommt man Ärger mit ein paar unliebsamen Mitmenschen, welche äußern, einen nach dem Fest „zu Brei schlagen zu wollen“. Wenig später wird man vom Security Personal aufgefordert, das Festgelände zu verlassen (alle, das Fest war um !), woraufhin man anwesende Polizeibeamte um Hilfe bittet. Diese scheinen einen nicht recht ernst zu nehmen und verweisen auf einen anderen Ausgang. Da die „unliebsamen Mitmenschen“ jedoch ortskundig sind, erscheint das als wenig sinnvolle Alternative. Weiterhin angenommen es kommt zu einer verbalen Auseinandersetzung (ohne derbe Aggressionen) in wessen Verlauf sich plötzlich 4 Beamte auf einen stürzen und Handschellen anlegen. Daraus resultiert eine schmerzende Bänderdehung (vom Arzt bestätigt). Als Grund für die Festnahme gibt später einer der Beamten an, man habe ihn angespuckt. Man selbst ist sich absolut sicher, das das nicht der Fall war (höchstens eine feuchte Aussprache ???)! Wie sähe es aus, wenn man der Meinung ist die Beamten sind unverhältnismässig brutal zu Werke gegangen ? Hätte eine Anzeige gegen einen Polizisten Sinn? Wenn die Beamten zu viert waren und man selbst nur einen Zeugen nennen kann ? Wie sieht es aus wenn ein Beamter „Arschloch“ zu einem sagt? Dürfen Beamte einem den Namen vorenthalten ? Muss nur der „Einsatzleiter“ seinen Namen nennen ? Hätte man Recht auf eine Protokoll ? Wie wäre es wenn bei Nachfragen eines solchen Protokolls ein Platzverweis in der Wache erteilt würde? Könnte man die Taxifahrt in KKH geltend machen? Hätten die Beamten nicht so etwas wie „Sorgfaltspflicht“ oder so beim Umgang mit Gefesselten ? Danke für eure Ideen …

Servus!

Aus der Sicht eines Laien:

Ohne jetzt im Detail auf alle Fragen einzugehen, denke ich, dass der Protagonist dieser „konstruierten“ Geschichte mit einer Anzeige wenig Erfolg haben wird. Was spricht gegen ihn? Er hat es nicht nur geschafft an einem Abend eine ganze Gruppe so weit zu bringen, dass sie ihn „zu Brei schlagen“ wollen, nein, er schafft es auch noch 4 Polizeibeamte dahingehend zu motivieren, dass sie sich auf ihn stürzen und auch noch Wörter wie „Arschloch“ fallen. Für mich liest sich das so, als wäre da jemand hackebreit und pöbelnd auf einem Volksfest unterwegs gewesen. Und: Eine feuchte Aussprache hat man doch in der Regel nur dann, wenn man extrem laut schreit, oder?

Also nächstes Mal einfach nur so viel trinken wie man verträgt und alles wird gut.

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ohne Details…

Ohne jetzt im Detail auf alle Fragen einzugehen

Wenn du nicht detailliert auf seine Fragen eingehen willst, wieso zitierst du dann seinen ganzen Artikel? Das erschwert das Lesen unheimlich.

Hallo und danke für die Antworten. Wenn unser Protagonist nun eben NICHT rumgeschrien hat ? Wenn besagte Gruppe einen besoffenen Behinderten die ganze Zeit drangsalierte und unseren Protagonisten „zu Brei schlagen wollten“, weil er lediglich was dazu gesagt hat, ohne sie anzuschreien oder zu provozieren ? Oder verliert man als Besoffener etwas seine Rechte ? Besoffen sein heisst ja nun nicht gleich dass man mit schreiend um sich schlägt und Leute bespuckt. Es passt halt nur so gut, was wohl auch die Beamten wissen dürften.

Fragen über Fragen !!!