Hier mal eine konstruierte geschichte :
nach einem Fest bekommt man Ärger mit ein paar unliebsamen Mitmenschen, welche äußern, einen nach dem Fest „zu Brei schlagen zu wollen“. Wenig später wird man vom Security Personal aufgefordert, das Festgelände zu verlassen (alle, das Fest war um !), woraufhin man anwesende Polizeibeamte um Hilfe bittet. Diese scheinen einen nicht recht ernst zu nehmen und verweisen auf einen anderen Ausgang. Da die „unliebsamen Mitmenschen“ jedoch ortskundig sind, erscheint das als wenig sinnvolle Alternative. Weiterhin angenommen es kommt zu einer verbalen Auseinandersetzung (ohne derbe Aggressionen) in wessen Verlauf sich plötzlich 4 Beamte auf einen stürzen und Handschellen anlegen. Daraus resultiert eine schmerzende Bänderdehung (vom Arzt bestätigt). Als Grund für die Festnahme gibt später einer der Beamten an, man habe ihn angespuckt. Man selbst ist sich absolut sicher, das das nicht der Fall war (höchstens eine feuchte Aussprache ???)! Wie sähe es aus, wenn man der Meinung ist die Beamten sind unverhältnismässig brutal zu Werke gegangen ? Hätte eine Anzeige gegen einen Polizisten Sinn? Wenn die Beamten zu viert waren und man selbst nur einen Zeugen nennen kann ? Wie sieht es aus wenn ein Beamter „Arschloch“ zu einem sagt? Dürfen Beamte einem den Namen vorenthalten ? Muss nur der „Einsatzleiter“ seinen Namen nennen ? Hätte man Recht auf eine Protokoll ? Wie wäre es wenn bei Nachfragen eines solchen Protokolls ein Platzverweis in der Wache erteilt würde? Könnte man die Taxifahrt in KKH geltend machen? Hätten die Beamten nicht so etwas wie „Sorgfaltspflicht“ oder so beim Umgang mit Gefesselten ? Danke für eure Ideen …