Polizeiinterne Drogentests

Hallo,
ist es Usus das Beamte, die in der Drogenfahndung arbeiten, selbst regelmäßig Drogentests absolvieren müssen oder ist das eher die Ausnahme und erfolgt z.B. nur wenn Verdachtsmomente vorliegen ?

Gruss
Enno

Gibts nicht

Hallo,
ist es Usus das Beamte, die in der Drogenfahndung arbeiten,
selbst regelmäßig Drogentests absolvieren müssen

Nein - wieso sollten sie?

oder ist das
eher die Ausnahme und erfolgt z.B. nur wenn Verdachtsmomente
vorliegen ?

Verdachtsmomente wofür?
Der Konsum von Drogen als solches ist nicht verboten. Allerdings würden sich für einen Beamten der offensichtlich Drogen komsumiert hat und deshalb im Dienst noch „stoned“ ist arbeitsrechtliche und disziplinarische Konsequenzen ergeben. Besteht begründeter Verdach dafür, wird ihm der Vorgesetzte einen Drogentest anbieten, bzw. der Beamte dem ärztlichen Dienst vorgeführt - rein arbeitsrechtliche/ disziplinarische schritte würden folgen.

Weiterhin müsste, wenn der Verdacht besteht, dass der Beamte Drogen
besitzt (und wenn man konsumiert muss man im Prinzip besitzen, d.h die Droge in seinen Händen halten) oder gar mit Drogen handelt, ein Strafverfahren mit den gleichen Konsequenzen wie für jeden Bürger vom Drogentest bis zur Wohnungsdurchsuchung eingeleitet werden. Hinzu kämen ggf. Disziplinarische Sofortmaßnahmen wie Suspendierung, Gehaltskürzung etc. alles je nach Tat…

M.

Danke,

Nein - wieso sollten sie?

Von mir aus ? Ganz sicher nicht *g*. Mögliche Begründungen wären z.B. Bedenken, daß ein Beamter der Drogen konsumiert in diesem Bereich auch tätig sein kann, wg. z.B. Aneignung von beschlagnahmten Drogen oder möglichen Beziehungen zur Händlerszene. Konkreter Hintergrund meiner Frage ist jmd. in meinen Bekanntenkreis, der in der Drogenfahndung tätig ist, scheinbar getestet wurde aber zur Sache reichlich wortkarg ist (*).

Verdachtsmomente wofür?

s.o.

Bzgl. „stoned“ im Dienst - Test positiv sagt bei BTM reichlich wenig darüber aus, ob die Substanz noch wirkt. Insofern könnte die Tüte am Wochenende in dem Kontext einen faden Beigeschmack bekommen.

Gruss
Enno

(*) Die beiden Bsp. und der konkrete Hintergrund haben keinen für mich ersichtlichen Zusammenhang.

Moinsen, ich wiederspreche dir nur höchst ungern, aber in diesem Fall muss ich leider.

Verdachtsmomente wofür?
Der Konsum von Drogen als solches ist nicht verboten.
Allerdings würden sich für einen Beamten der offensichtlich
Drogen komsumiert hat und deshalb im Dienst noch „stoned“ ist
arbeitsrechtliche und disziplinarische Konsequenzen ergeben.

Polizisten(Beamte) und Soldaten haben besondere Dienstpflichten, die weit über die dienstliche Wohlverhaltenspflicht hinausgehen.
Insbesondere wenn noch eine Vorgesetzteneigenschaft hinzukommt ist der Konsum von Drogen in keinem Fall akzeptabel und tolerierbar. Dabei ist egal, ob das in oder außer Dienst geschieht. Das bezieht sich nicht nur auf BtM sondern auch auf den übermäßigen Alkoholkonsum. Ein Beamter insbesondere Polizisten müssen auch außer Dienst damit rechnen in Dienst genommen zu werden. Abgesehen davon darf sich ein Beamter/Soldat außerhalb des Dienstes nicht so verhalten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihm, dem Bürger und dem Staat auch innerhalb des Dienstes nachhaltig gestört wäre und das ist insbesondere bei Drogenkonsum regelmäßig der Fall!
Kurz: es ist egal wann ein Beamter Drogen konsumiert, dienstrechtliche Konsequenzen und wohl auch ein strafrechtliches Verfahren haben in jedem Fall statt zu finden!

Ansonsten gebe ich dir aber völlig recht.

Gruß Andreas

Hi,

Polizisten(Beamte) und Soldaten haben besondere
Dienstpflichten, die weit über die dienstliche
Wohlverhaltenspflicht hinausgehen.

schön sowas von einem Beamten zu hören :smile:
Ich bekomme langsam wieder Hoffnung was unseren Staat angeht.

Viele Grüße,
J~

Theorie und Praxis

Moinsen, ich wiederspreche dir nur höchst ungern, aber in
diesem Fall muss ich leider.

Kannst Du ja…
Aber Du bringst hier Theorie und Praxis etwas durcheinander.

Natürlich hast Du prinzipiell mit den Dienstpflichten recht aber:

Kurz: es ist egal wann ein Beamter Drogen konsumiert,
dienstrechtliche Konsequenzen und wohl auch ein
strafrechtliches Verfahren haben in jedem Fall statt zu
finden!

Wenn der Beamte zu hause im stillen Kämmerlein Drogen konsumiert, wird das in der Praxis nie jemand merken - daher auch keine Drogentests, kein Strafverfahren und keine disziplinaren Schritte.

Wobei ich hier Drogenkonsum nicht gutheissen möchte, schon gar nicht durch Polizeibeamte - nicht dass mich jemand falsch versteht.

Das bezieht sich nicht nur auf BtM sondern auch auf
den übermäßigen Alkoholkonsum. Ein Beamter insbesondere
Polizisten müssen auch außer Dienst damit rechnen in Dienst
genommen zu werden.

Auch das ist reine Theorie. In seiner Freizeit kann auch ein Polizeibeamter soviel Alkohol konsumieren wie er lustig ist - natürlich ohne sich daneben zu benehmen. Er hat jedoch sicherzustellen, dass er zum nächsten Dienstantritt wieder nüchtern ist. Würde er plötzlich alarmiert - was selbst in Berlin seit Ende der 80er nicht mehr vorgekommen ist - könnte er eben nicht zum Dienst kommen, genau wie der Beamte der zufällig einen Kurzurlaub macht.
Für Beamte die voraussichtlich alarmiert werden sollen/müssen gibt es Bereitschaftszeiten, die mit einem geringen Endgeld vergütet werden. Hier darf tatsächlich nicht getrunken werden.

Es gibt einige althergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums die zwar theoretisch noch gültig sind, aber in der Praxis schon lange keine Bedeutung mehr haben.

M.

Es gibt einige althergebrachte Grundsätze des
Berufsbeamtentums die zwar theoretisch noch gültig sind, aber
in der Praxis schon lange keine Bedeutung mehr haben.

Nun ja, sie haben „keine Bedeutung“, weil es heutzutage in Deutschland einfach dazugehört sich ständig über Gesetze und Vorschriften hinwegzusetzen (da sag ich dir als Zeuge des alltäglichen Wahnsinns aus erster Reihe wohl nichts neues).
Ich denke aber, dass in naher Zukunft wieder mehr auf diese Grundsätze eingegangen werden muss.

Gruß Andreas

Im Prinzip richtig, aber

Es gibt einige althergebrachte Grundsätze des
Berufsbeamtentums die zwar theoretisch noch gültig sind, aber
in der Praxis schon lange keine Bedeutung mehr haben.

Nun ja, sie haben „keine Bedeutung“, weil es heutzutage in
Deutschland einfach dazugehört sich ständig über Gesetze und
Vorschriften hinwegzusetzen (da sag ich dir als Zeuge des
alltäglichen Wahnsinns aus erster Reihe wohl nichts neues).
Ich denke aber, dass in naher Zukunft wieder mehr auf diese
Grundsätze eingegangen werden muss.

Im Prinzip hast Du recht und in vielen Bereichen sehe ich es genau wie Du. Allerdings haben wir sehrviele Interne- wie auch Rechtsvorschriften die aus reiner antiquiertheit einfach an der Realität vorbeigehen. Mal zwei klitzekleine Bsp.: Intern haben wir in Berlin noch immer gültige Beleidungsvorschriften, die es verbieten ein kurzes Hemd unter einem Anorak zu tragen - was macht man denn wenns im Sommer regnet???
Extern gibts z.B. geschützte Grünanlagen die aus einen Sandweg gesäumt von dichtem Gestrüpp bestehen - warum sollen dort Hundehalter ihre Tiere nicht ins Gebüsch sch… lassen??? Nur zwei Bsp. die einfach unverständlich sind und deren strikte Befolgung intern wie auch deren Verfolgung bei Verstößen im Bsp. 2 einfach unsinnig ist.

Aber im Großen und Ganzen hast Du natürlich recht. Das Unrechtsbewußtsein der Bevölkerung ist oft unter aller Sau und vielen fällt es schwer einfach mal das zu machen was ein Polizist sagt ohne gleich mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Diskussionen zu kommen, ohne vom ganzen überhaut etwas zu verstehen, nur um ihr Ding durchzusetzen.

M.

Das mit den Vorschriften kenne ich. Das Hauptproblem der Polize ist, das die Bekleidungsvorschriften militärischen Hintergrund haben. Bei der Bundeswehr sind die Bekleidungsvorschriften auch seit '56 kaum geändert worden, nur ist bei der Bundeswehr die Einstzbekleidung und damit auch die Vorschriftenlage dem Auftrag ständig angepasst worden.
Mal ne ganz andere Frage zu diesem Thema. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ihr laut Vorschrift außerhab von Gebäuden eine Kopfbedeckung tragen müsst?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das mit den Vorschriften kenne ich. Das Hauptproblem der
Polize ist, das die Bekleidungsvorschriften militärischen
Hintergrund haben. Bei der Bundeswehr sind die
Bekleidungsvorschriften auch seit '56 kaum geändert worden,
nur ist bei der Bundeswehr die Einstzbekleidung und damit auch
die Vorschriftenlage dem Auftrag ständig angepasst worden.

Die Bekleidung der Poliezi wird auch angepasst. In Berlin leider sehr langsam. Die Vorschrift hingegen wurde in B. seit Mitte der 80er nicht geändert.

Mal ne ganz andere Frage zu diesem Thema. Gehe ich richtig in
der Annahme, dass ihr laut Vorschrift außerhab von Gebäuden
eine Kopfbedeckung tragen müsst?

In Berlin ja, in anderen Ländern unterschiedlich. Denke aber, dass es in B. auch bald abgeschafft wird. Mich persönlich stört das Tragen der Mütze nicht, aber die generelle Vorschrift des Tragens ist zu unflexibel.

M.

Kann ich nachvollziehen. Nun ja, danke, dass du mir endlich eine Fage, die ich lang mit mir herumgetragen hab beantwortet hast. :o)

Gruß Andreas

In Berlin ja, in anderen Ländern unterschiedlich. Denke aber,
dass es in B. auch bald abgeschafft wird. Mich persönlich
stört das Tragen der Mütze nicht, aber die generelle
Vorschrift des Tragens ist zu unflexibel.

M.