Polizeikontrolle

Hallo zusammen,

ist es erlaubt bzw. geduldet, wenn ich statt des Original-Kfz-Scheines und des Führerscheines eine Kopie mitführe ?
Gruß und Danke für schnelle Antworten

Hallo Big-Rio,

ist es erlaubt bzw. geduldet, wenn ich statt des
Original-Kfz-Scheines und des Führerscheines eine Kopie
mitführe ?

Klar darfst du die Kopien mitführen. Nur solltest du die Originale auch dabei haben. :wink:
Falls nicht wirst du im besten Fall gebeten die Originaldokumente innerhalb kürzerer Zeit (24 Std.?) auf dem Polizeirevier vorzulegen.
Im schlimmeren Fall wird wahrscheinlich dein Geldbeutel erleichtert…

Stell dir mal vor, jemand muss seine Pappe für eine zeitlang abgeben. Wenn ihm bei einer Kontrolle dann die Vorlage der Kopie ohne Probleme reichen würde…

Grüße von
Tinchen
*IANAL*

Gehört eigentlich ins Witzebrett…
Hallo,
ein Freund von mir ist letztes Jahr mit dem Auto in seine Heimat Türkei gefahren. An der bulgarischen Grenze hat man ihm gesagt, dass die Kopie nicht ausreiche.Also wieder zurück nach Deutschland gefahren, das Original geholt und wieder losgefahren. Der hatte Angst, das man ihm das Original stehlen könnte.

Ich hab mir fast in die Hosen gemacht, als er mir das erzählte…

Grüße
Butterbollen

Hallo!

Das eine Kopie nicht ausreichen kann, ist schon dem Wortlaut etwa von $ 4 Abs.2 FeV zu entnehmen, wenn dort steht, dass man eine amtliche Bescheinigung über die Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen hat. Und eine Kopie ist eben immer nur eine Abschrift und keine amtliche Bescheinigung.

http://bundesrecht.juris.de/fev/__4.html

Gruß,

Florian.

Nein!
Ausnahme: Man hat auch das Original dabei.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

(Führerschein) mitzuführen hat. Und eine Kopie ist eben immer
nur eine Abschrift und keine amtliche Bescheinigung.

Und wenn man diese Kopie amtlich beglaubigen lässt?

Hallo!

Und wenn man diese Kopie amtlich beglaubigen lässt?

„Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen“.
Also ich würde das mal als ein sehr eindeutiges Gesetz bezeichnen.

Gruß,

Florian.

Also ich würde das mal als ein sehr eindeutiges Gesetz
bezeichnen.

Nun, da Du es jetzt zitierst bin ich ja auch überzeugt, hat nur vorher leider keiner getan…

Hallo,

Nun, da Du es jetzt zitierst bin ich ja auch überzeugt, hat
nur vorher leider keiner getan…

Du hättest halt einfqach mal den angegebenen Link anklicken sollen. Der führte genau zum Zitat.
Zu kompliziert? :wink:
Gruß
loderunner

Hallo,

also meines wissens nach reicht es bei z.b angängern im gewerbe aus eine kopie des Fahrzeugscheines mitzuführen, da der Anhänger von mehreren gefahren wird.
gruss behave

Hallo,

also meines wissens nach reicht es …

wie schön, dass Du das auch mit einem Gesetz oder einer Verordnung belegen kannst.
Oder vielleicht doch nicht und es ist nur ein Gerücht?
Gruß
loderunner

Hallo,

ich kenn das nur von einigen firmen bei uns im ort, und die haben damit noch nie probleme gehabt, die originale können ja jederzeit im büro eingesehen werden, wie gesagt mnur fahrzeugscheine.

gruss behave

„Ich kenne da …“ heisst aber eben leider nicht, daß es offiziell immer so ist. Mag sein, daß Polizisten nach Ermessen handeln und es durchnicken, ich würde mich im Zweifelsfall nicht drauf verlassen ! :wink:

Hallo,

ich kenn das nur von einigen firmen bei uns im ort, und die haben damit noch nie probleme gehabt, die originale können ja jederzeit im büro eingesehen werden, wie gesagt mnur fahrzeugscheine.

gruss behave