Polizeikontrolle

Ein Polizist glaubt mir meine antwort nicht auf seine Frage ( mehrere Male die gl. Frage gestellt ) Stellt er mich somit als Lügner dar ?

[Frage vom www Team verschoben]

:smile: Nein, er zeigt damit nur, dass er starke Konzentrations- und Auffassungsprobleme hat…

Btw.: Warum antwortest Du überhaupt mehrfach auf die gleiche Frage? Prinzipiell musst Du gar nicht antworten, solange es nicht um Deine Personalien geht.

Gruß Oberberger

Nun ja, das ist die perfekte Gelegenheit sich noch mal zu überlegen, ob man wirklich bei einer schon getätigten Aussage bleiben will, oder diese vielleicht doch noch einmal „klar stellen“ möchte. So stellt der Beamte sicher, dass die Frage richtig verstanden wurde, und der Antwortende auch tatsächlich genau diese Antwort auch so gemeint hat. Wenn er sie mehrfach wiederholt hat, wird er sich nicht mehr darauf herausreden können, sich „versprochen“ zu haben.

Daran kann z.B. dann auch die Frage hängen, ob es im Falle des Falles um ein Fahrlässigkeits- oder ein Vorsatzdelikt oder um eine OWI oder eine Straftat geht.

Klassischer Fall wäre die „vergessene“ Zolldeklaration. Die „kann schon mal passieren“, aber wenn man dem Zöllner auf mehrfache Frage hin vollkommen unmissverständlich gegenüber erklärt, dass nichts zu deklarieren sei, und der dann doch etwas findet, dann hat es sich mit dem „vergessen“

Polizisten lernen, einen Sachverhalt von mehreren Seiten abzufragen.
Beim Abgleich der Antworten zeigt sich schnell, ob diese plausibel sind oder nicht. Und ob Widersprüche und Unsicherheiten auftreten.

Nur als Beschuldigter, nicht jedoch als Zeuge.

Aber auch dann würde ich nicht mehrfach auf die gleiche Frage antworten…

#rebel

:smiling_imp: Oberberger

Nun, wenn sie zu zweit am Samstag Abend klingeln, nach dem Namen fragen, und bei Bestätigung dir knapp von einem Verkehrsdelikt erzählen und geschickt um schnelle Anerkennung zwecks Vermeidung „großer Unannehmlichkeiten“ bitten, dann ist das geschultes Vorgehen. Psychologisches unter-Druck-setzen. Das hat mit Widersprüche aufdecken relativ wenig zu tun. Unsicherheiten ausnutzen, ja.

Franz

Die Gschicht zu Ende erzählt:

Beim Vorladungstermin konnte aus technischen Gründen das Beweisvideo nicht vorgeführt werden. Die Nachfrage beim Anwalt ergab, dass auf dem Bescheid ein Zeuge der Polizei benannt wurde, der sich „objektiv“ betrachtet von der Brücke aus den Vorgang betrachtend und bezeugend, an den Vorfall sicherlich nicht bei der Verhandlung erinnern wird können. Nun kommt der Zeuge aber wegen Unpässlichkeit nicht, es wird nach Aktenlage entschieden.
Als Pragmatiker und Kosten-Nutzen-Abwäger hab ich einfach gleich gezahlt und das Verfahren wegen großer Aussichtslosigkeit auf Anraten nicht mehr in Angriff genommen.

Polizisten lernen, einen Sachverhalt von mehreren Seiten abzufragen!
Wenn ich Nachts kurz nach 24 .00 angehalten werde und gefragt werde, wo ich herkomme , meine Antwort : VON DER ARBEIT und er mir diese Antwort nicht glaubt sondern im weiteren Gespräch ( Fahrzeugpapiere Kontrolle ) diese Frage noch 4 x stellt wo ist hierbei der Sachverhalt von mehreren Seiten abzufragen, ?

Auch als Zeuge brauche ich bei der Polizei gar nichts sagen.
(Ausnahme: die Befragung erfolgt im konkreten Auftrag der StA)

Vielleicht ergäbe sich die Antwort (warum man nach dem woher fragt) aus dem Zusammenhang der Kontrolle, den Du uns hier verheimlichst.

Bei „normalen“ Kontrollen zur Verkehrssicherheit besteht keine Notwendigkeit zu erfragen woher und wohin.

Also diese Unterstellung das ich hier etwas verheimliche, möchte ich mir aber ganz energisch verbeten. Ich habe weder etwas zu verheimlichen oder zu beschönigen.
Es war lediglich eine Frage B a s t a

Machen die aber oft. Hatte ich auch schon bei einer Verkehrskontrollen.