Hallo zusammen,
ich habe als Beschuldigter eine polizeil. Vorladung bekommen. Bie Straftat/Ordnungswidrigkeit steht: Widerstand gegen Vollzugsbeamten; versuchte schwere Körperverletzung und Missbrauch von Titeln (Zeuge)
Der Vorwurf des Widerstands gegen Vollzugsbeamten mag stimmen aber die beiden anderen Vorwürfe nach dem Semikolon können nicht auf mich zutreffen. Es gab an diesem abend eine Rangelei mit mehreren Personen auf einer Bowlingbahn wo ich lediglich schlichten wollte.
Was bedeutet das Wort Zeuge in Klammern nach den Aufzählungen? Dass es einen Zeugen gibt, der mich angezeigt hat oder dass ich zu den beiden Straftaten als Zeuge aussagen soll?
Schon jetzt vielen Dank für Eure hilfreichen Statements.
Gruß
Wolfgang