Polizeil. Vorladung als Beschuldigter UND Zeuge?

Hallo zusammen,

ich habe als Beschuldigter eine polizeil. Vorladung bekommen. Bie Straftat/Ordnungswidrigkeit steht: Widerstand gegen Vollzugsbeamten; versuchte schwere Körperverletzung und Missbrauch von Titeln (Zeuge)

Der Vorwurf des Widerstands gegen Vollzugsbeamten mag stimmen aber die beiden anderen Vorwürfe nach dem Semikolon können nicht auf mich zutreffen. Es gab an diesem abend eine Rangelei mit mehreren Personen auf einer Bowlingbahn wo ich lediglich schlichten wollte.

Was bedeutet das Wort Zeuge in Klammern nach den Aufzählungen? Dass es einen Zeugen gibt, der mich angezeigt hat oder dass ich zu den beiden Straftaten als Zeuge aussagen soll?

Schon jetzt vielen Dank für Eure hilfreichen Statements.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

wohl eher eine Beschuldigtenvernehmung, zumindest würde ich vom Schwerwiegensten ausgehen.

Bei Verquickungen von Taten, wo man einerseits Täter, andererseits Zeuge ist, wäre ich sehr sehr vorsichtig mit meinen Äußerungen.

„Kleiner Trick“ von manchen Polizeibeamten: Einen Menschen als Zeugen vernehmen und erst nach der Zeugenvernehmung mit der Beschuldigtenbelehrung „rüberkommen“. Hat der Polizeibeamte schon zu Beginn der Zeugenvernehmung einen Verfolgungswillen gegenüber dem „Zeugen“, dann handelt es sich, auch wenn es als Zeugenvernehmung deklariert wird, nicht um eine Zeugen-, sondern Beschuldigtenvernehmung. Und die wäre ohne vorherige Belehrung nicht verwertbar. Das Ganze ist zwar rechtswidrig, aber die Aussage steht erst einmal und wie will man den vorherigen Verfolgungswillen beweisen?

Man könnte sich bei solchen Sachen zur polizeilichen Vernehmung begeben, sich anhören was der Beamte will und dann in aller Ruhe überlegen - evtl. nach Rücksprache bei einem Anwalt - was man sagen oder nicht sagen will. Nicht hingehen wäre nach m.E. falsch.

Gruss

Iru

Hallo,

an deiner Stelle wäre anwaltlicher Beistand angesagt, auch wenns teuer ist. Ansonsten: Außer deinen Personalien musst du keine Aussage dem Beamten gegenüber machen.
Als Beschuldigter nichts, was dich selbst belastet, als Zeuge auch nicht.
Du kannst natürlich anrufen und fragen, ob es sich um eine Beschuldigtenvernehmung handelt, oder um eine Zeugenaussage.
Zu letzterer braucht du nicht zu gehen.
Bei Staatsanwalt und Richter gelten andere Sachen, Rechtsberatung gibt es aber nur beim Anwalt, nicht hier.

Strubbel
§:open_mouth:)

Danke für Euer Feedback!

Die Frage war eigentlich nur, ob es möglich ist, bei einer Vorladung als Beschuldigter als auch als Zeuge geladen zu werden.

Ein Anruf ergab, dass dies in meinem Fall tatsächlich so ist, wobei der Widerstandsvorwurf geringfügig ist. Alle anderen in der Vorladung genannten Vorwürfe betreffen nicht mich, sondern hierzu soll ich lediglich als Zeuge angehört werden.

Rechtsberatung erwarte ich hier natürlich nicht!

Gruß

Hallo

Du kannst natürlich anrufen und fragen, ob es sich um eine
Beschuldigtenvernehmung handelt, oder um eine Zeugenaussage.
Zu letzterer braucht du nicht zu gehen.

Auch zur Beschuldigtenvernehmnung durch die Polizei nicht.

Gruß, DW.

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Dankeschön!
d:open_mouth:)

Na also, kannst dir den Besuch bei der Polizei sparen.

X:open_mouth:)