Hallo,
meine Frage könnte vielleicht auch in Allgemeine Rechtsfragen gehören,
ich möchte aber trotzdem mal hier anfragen:
Man stelle sich mal einen armen Schlucker vor, welcher den Tag Zeit hat und nichts anderes zu tun, als anderen strebsamen Menschen das Leben schwer zu machen, sei es durch beleidigende Anrufe, Drohungen oder sonstigen Aktionen. Nun wird dieser arme Schlucker eines Tages endlich mal zur Rechenschaft gezogen und zu einem Gerichtstermin geladen wegen sich angehäufter Strafanzeigen. Der Schlucker erscheint allerdings nicht zum gerichtlichen Termin, sondern gibt einen gelben Schein bei seinem Anwalt ab. Trotz des gelben Scheines wird er polizeilich gesucht, da er trotzdem bei Gericht vorgeladen werden soll, jedoch vergebens, da er nicht aufzufinden ist.
Nach dieser ganzen Gerichtsprozedur und der Verdonnerung einer Geldstrafe erhält der Schlucker nicht weit danach erneut eine Anzeige und das nur wegen einer Beleidigung. Wegen dieser Anzeige stehen die Beamten diesmal persönlich vor der Tür des Anzeigers, bitten um die Herausgabe eines Tonbandes welches Beweiszwecken dienen soll und fragen, ob man wüßte, wo der Schlucker sich aufhielte, da er zum Verhör gesucht werde. Natürlich hat man keine Ahnung. Schlucker erscheint auch danach nicht zum Verhör.
Es vergehen weitere Monate. Schlucker hat bereits noch mehr Anzeigen am laufen, von anderen Personen, schlimmere Anzeigen, jedoch wird er zum Verhör schon garnicht mehr gesucht. Mittlerweile steht wegen dieser Anzeigen erneut ein Gerichtsprozess an. Schlucker gibt erneut einen gelben Schein ab, er erscheint erneut nicht bei Gericht, obwohl sein Anwalt erklärt, er habe auch trotz des gelben Scheines zu erscheinen (Schlüsselbeinbruch). ?! Er erscheint aber nicht, wird diesmal aber auch nicht polizeilich gesucht zur Vorladung bei Gericht.
Meine Frage:
Wie kommt es zu so unterschiedlichen Handlungen der Polizei bzw. des Gerichtes. ? Wieso wird er mal gesucht, mal verzichtet man. ? Wie kann es sein, das man trotzdem bei Gericht zu erscheinen hat, wenn man ärztlich belegt hat, das man z. B. einen Bruch hat, unter starken Schmerzen leidet, wogegen bereits Medikamente genommen wird und man bereits zur OP vorgemerkt ist. ?
Ich meine, wenn man als Zeuge bei Gericht geladen wird, steht da immer, das man Gründe nennen kann, wenn man nicht erscheinen kann und das diese belegt werden müssen - hier wäre Krankheit für mich eine Begründung.
Vielen Dank
Moni