Polizeiliche Vorladung - verstoß gegen btm, cannab

Guten Tag,

angenommen eine Person verliert in einem Bundesland, zB. Köln sein Geldbeutel in dem sich ca 0,5 gramm Cannabis befinden. Die Person selber lebt aber in BW zum Beispiel. Gilt dann die Grenze der Menge bei der das Verfahren eingestellt wird aus dem Bundeland wo der Geldbeutel gefunden wurde, oder aus dem Bundesland in dem er lebt ? Hat jemand ne Ahnung der Grenzen in Köln und BW ?

Ich bedanke mich im Vorraus schon für euere Antworten

Das wird dann wohl der Ort sein, wo das das Ganze gefunden wurde.
(Gerichtsstand der unerlaubten Handlung)


§ 32 ZPO
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.