Habe eine neue Arbeit seit zwei wochen bei der Diakonie,
mussste das Polizeiliche führungszeugnis beantragen , da habe ich auch ein eintrag drin stehen , bei dem vorstellungsgespräch wurde ich nicht nach vorstrafen gefragt , kann es sein das ich jetzt die kündigung bekomme ???
Kann sein, kann auch nicht sein. Wegen was war die Vorstrafe, wie ist das Betätigungsfeld?
Habe Geldstrafe bekommen , weil ich bei der Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung Falschangaben gemacht habe und zwar habe ich konten nicht angegeben , wo ich der Meinung war das sie bereits aufgelöst sind
Taucht das im Führungszeugnis dann überhaupt auf? Normales oder erweitertes Führungszeugnis, wie lange her, wieviele Tagessätze?
Aus Gründen der Resozialisierung wurde ein gestaffeltes System von Fristen[4] geschaffen, nach deren Ablauf gespeicherte Verurteilungen zunächst nicht mehr in ein Führungszeugnis gelangen und schließlich vollständig aus dem Register gelöscht werden.[5][6] In Härtefällen kann bezüglich der gesetzlichen Fristen eine Registervergünstigung gewährt werden. Wenn eine Verurteilung im Bundeszentralregister gelöscht wurde oder sie zur Tilgung vorgemerkt ist, so dürfen die Tat und die Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden. Ob und wie lange Vorstrafen im Bundeszentralregister gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG).[7] Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 Abs. 2 BZRG).
Folgende Bundeszentralregistereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):
zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen,
erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG),
erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und bei denen die Vollstreckung der Strafe nach § 35 BtmG zugunsten einer Therapie zurückgestellt und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie, wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.