Polizeiliches Führungszeugnis

Hallo,

es sollte Nichts dagegen sprechen, wenn ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern ein polizeiliches Führungszeignis verlangt.

Wie sieht es aber aus, wenn er es gar nicht zur eigenen Einschätzung benötigt, sondern für einen Auftraggeber, der für bestimmte Aufgaben das eingesetzte Personal „sieben“ will?

Imho ist eine Weitergabe ohne Zustimmung des Zeugnisinhabers nicht statthaft, oder?

Vielleicht gehört die Frage auch eher in ein Datenschutzbrett…

Gruß

Hummel

Hallo,

das ist bei der Vergabe von Arbeiten an externe Dienstleister (Drittfirmen) oft der Fall und und ich sehe da auch keine Probleme.

Wer nicht Politiker ist oder in den heiligen Hallen des öffentlichen Dienstes unterkommen konnte,muss sich halt den Gepflogenheiten der freien Wirtschaft unterordnen.

Hai!

Imho ist eine Weitergabe ohne Zustimmung des Zeugnisinhabers
nicht statthaft, oder?

Das ist korrekt, ohne Zustimmung des Arbeitnehmers geht da gar nichts.

Soweit ich weiß, muss dies sogar für jede Fremdfirma erneut eingeholt werden.

Der Plem

ich sehe da auch keine Probleme.

Das Gesetz sieht da aber Probleme!

Der Plem

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Hallo,

AG, die mit dieser Problematik häufiger zu tun haben, lassen sich üblicherweise gleich mit dem Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung mit unterschreiben, dass bei entsprechenden Kundenanforderungen eine Mitwirkung und Zustimmung zur Weitergabe der entsprechenden Daten gegeben wird. Dann hat man im Einzelfall keine Probleme mehr damit. Dies ist sehr zu empfehlen, weil Ausschreibungs-/Angebotsfristen/Fristen für die Abgabe von Profilen oft zu kurz sind, um dann jedes Mal im Einzelfall los zu rennen. Und dabei sollte man nicht nur an den Zentralregisterauszug denken, sondern auch an Überprüfungen nach SÜG, LuftSiG, …

Wer solche Zustimmungen von seinen MA noch nicht hat, sollte sie zumindest beim ersten Auftreffen solcher Anforderungen einholen, wenn er insbesondere im Bereich der öffentlichen Hand und anderen sicherheitssensiblen Bereichen anbieten will.

Und BTW: MA die sich dieser Anforderung verweigern sind je nach Kundenstruktur für den AG ziemlich wertlos, weshalb eine Verweigerung zu diesem Thema schnell auf dem ein oder anderen Weg dazu führen kann, dass man sich nach einer neuen Stelle umsehen darf, der nur von Lieschen Müller Aufträge entgegen nimmt.

Gruß vom Wiz

Hi,

das ist bei der Vergabe von Arbeiten an externe Dienstleister
(Drittfirmen) oft der Fall und und ich sehe da auch keine
Probleme.

was Du nicht siehst muß trotzdem nicht unrechtens sein.

BITTE BITTE BITTE sei halt einfach ruhig und schreib nicht, wenn Du es NICHT weißt.

RS99

Wer nicht Politiker ist oder in den heiligen Hallen des
öffentlichen Dienstes
unterkommen konnte,muss sich halt den
Gepflogenheiten der freien Wirtschaft unterordnen.

OH man das tut richtig weh

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Ich darf dich korrigieren …

was Du nicht siehst muß trotzdem nicht unrechtens sein.

Hallo,

im Grunde genommen ist ein Führungszeugnis bei der heutigen Generation überflüssig…die
verraten auf Facebook,Twitter und so weiter weitaus mehr persönliche Dinge als sie jemals in einem Führungszeugnis verzeichnet waren.

Außerdem ist der letzte Arbeitgeber genauso weit weg wie der Telefonhörer auf dem Schreibtisch des neuen Chefs.

Von daher kannste dir den Datenschutz sowieso in den ***** stecken…

mal ganz davon abgesehen,das die Masse der Arbeitgeber nur folgendes interessiert:

-kann ich mich auf den AN verlassen ??

Also bei Geldbearbeitung (Kasse zum B.) ist er da korrekt…

Kommt er pünktlich zur Arbeit…macht er seine Arbeit…ist er verschwiegen …

solange das stimmt,sind zum B. Vorstrafen überhaupt kein Problem…ein AG würde
ET einstellen…wenn die Kunden da kein Problem mit hätten…

es sollte Nichts dagegen sprechen, wenn ein Arbeitgeber von
seinen Mitarbeitern ein polizeiliches Führungszeignis
verlangt.

Oh doch…

Im Einzelfall kann ein berechtigtes Interesse des AG daran bestehen. In der Regel kann der AG das aber nicht grundsätzlich verlangen. Sieht zumindest das Bundesarbeitsgericht so.

Da sehe ich in der Praxis anders:

Wenn ich als Arbeitgeber eine Stelle zu vergeben habe, dann kann ich als Spinner darauf bestehen, dass meine Mitarbeiter rote Gummistiefel tragen.

Und wer dazu nicht bereit ist, wird den Job nicht bekommen!

Das wird und mag konträr zu Ansichten des Arbeitsrechts zu stehen, aber die Praxis wird mir ausschließlich rot bestiefelte Mitarbeiter bringen!

Ja Du darfst…

Ich darf dich korrigieren …

was Du nicht siehst muß trotzdem nicht unrechtens sein.

danke

Grüße RS99

Abend,

warum hörst du eigentlich nicht auf?

im Grunde genommen ist ein Führungszeugnis bei der heutigen
Generation überflüssig…die
verraten auf Facebook,Twitter und so weiter weitaus mehr
persönliche Dinge als sie jemals in einem Führungszeugnis
verzeichnet waren.

Aha, also auf Facebook bekomm ich Daten über Vorstrafen und Verurteilungen.

Sehr interessant.

Außerdem ist der letzte Arbeitgeber genauso weit weg wie der
Telefonhörer auf dem Schreibtisch des neuen Chefs.

Aha noch besser.
der alte Chef weiß also auch alles über evtl. Verurteilungen.

Von daher kannste dir den Datenschutz sowieso in den *****
stecken…

warum stecken wir uns dann nicht alle rund 18500 Gesetze / Normen in Deutschland in den Arsch. Schließlich gibt es ja auch Mord, Körperverletzung, Beleidigung, Raub usw usw obwohl es Gesetze dagegen gibt.

Das wird immer besser.

Aber jetzt kommt der absolute Hammer:

:mal ganz davon abgesehen,das die Masse der Arbeitgeber nur

folgendes interessiert:
-kann ich mich auf den AN verlassen ??
Also bei Geldbearbeitung (Kasse zum B.) ist er da
korrekt......
Kommt er pünktlich zur Arbeit........macht er seine
Arbeit.........ist er verschwiegen .....
solange das stimmt,sind zum B. Vorstrafen überhaupt kein
Problem......ein AG würde
ET einstellen......wenn die Kunden da kein Problem mit
hätten....

Das zeigt wieder das Du keine Ahnung hast. es gibt genug gewerbearten, in denen ich einen Mitarbeiter erst einstellen darf wenn ich die Erlaubnis der Behörde dazu bekomme und dafür ist die Vorlage des Auszug aus dem BZR sehr wohl von nöten und auch den AG interessiert hier brennend wen er hier einstellt.

BITTE BITTE verschon uns

Danke RS99

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Da sehe ich in der Praxis anders:

Wenn ich als Arbeitgeber eine Stelle zu vergeben habe, dann
kann ich als Spinner darauf bestehen, dass meine Mitarbeiter
rote Gummistiefel tragen.

Nein. Auch ein AG hat sich an geltende Gesetze zu halten. Dafür gibt es u.a. diese Gesetze, nämlich um den Arbeitnehmer vor einer solchen Zwangssituation zu schützen.

Und wer dazu nicht bereit ist, wird den Job nicht bekommen!

Deiner Meinung nach könntest Du also auch 1,50 Euro pro Stunde bezahlen und die Mitarbeiter 60 Stunden die Woche, bei 2 Tagen Jahresurlaub schuften lassen. Arbeitsgesetze? Egal. Datenschutz? Who cares. Wer das nicht akzeptiert braucht gar nicht erst bei Dir anzufangen oder wird einfach gefeuert.

Das wird und mag konträr zu Ansichten des Arbeitsrechts zu
stehen, aber die Praxis wird mir ausschließlich rot
bestiefelte Mitarbeiter bringen!

Erstens geht es in diesem Brett um Fragen des Arbeitsrechts, zweitens wird der AG damit nur den Bodensatz der Arbeitnehmerschaft als Mitarbeiter gewinnen und drittens verstößt er mit einem solchen Verhalten wohl regelmäßig gegen Recht und Gesetz. Und wenn der Zoll zufällig mal vorbei schaut, würde der Dir schon erzählen, was der Unterschied zwischen Deiner persönlichen Meinung und der geltenden Rechtslage ist.

Ggf. solltest Du Dich mal mit der gängigen Rechtsprechung auseinandersetzen, die regelmäßig unzulässige Absprachen und Vereinbarungen zwischen AG und AN nachträglich und zugunsten der AN für nichtig erklärt. Dass Rechtsverstöße häufig mit z.T. empfindlichen Bußgeldern belegt werden, sollte auch klar sein.

Ich frage mich letztendlich, was Dich überhaupt bewegt hat, hier nach der Rechtslage zu fragen, wenn diese doch in der Praxis völlig irrelevant ist.

Deine Art der Fragestellung „es sollte Nichts dagegen sprechen, wenn …“ solltest Du in dem Zusammenhang auch noch überdenken. Es spricht nämlich sehr wohl etwas dagegen: Die Rechtslage in Deutschland, die die Basis für das zusammenleben in einer staatlichen Gemeinschaft ist.

Ich finde es immer höchst befremdlich, wenn sich einzelne Personen, häufig nach der Devise „Der Stärkere ist immer im Recht“ über diese Grundlagen des Zusammenlebens hinwegzusetzen meinen können.

Hallo,

verraten auf Facebook,Twitter und so weiter weitaus mehr
persönliche Dinge als sie jemals in einem Führungszeugnis
verzeichnet waren.
>Aha, also auf Facebook bekomm ich Daten über Vorstrafen und Verurteilungen.

Ja da bekommst du noch viel mehr…schau dich nur einmal um,was da so alles verraten wird…

Facebook und Co. sind für einen AG nämlich weitaus informativer als ein dämliches Führungszeugnis…

Auf diesen Plattformen verraten dir deine zukünftigen Mitarbeiter nämlich wie sie die Arbeitszeit udn auch die Arbeit an sich so auszunutzen gedenken…

Außerdem ist der letzte Arbeitgeber genauso weit weg wie der
Telefonhörer auf dem Schreibtisch des neuen Chefs.
Aha noch besser.
der alte Chef weiß also auch alles über evtl. Verurteilungen.

Der Alte Chef kann dir mit Sicherheit mehr über den „Kandidaten“ sagen als irgendwelche Zeugnisse,in die er ja doch kaum was reinschreiben darf…

Von daher kannste dir den Datenschutz sowieso in den *****
stecken…
warum stecken wir uns dann nicht alle rund 18500 Gesetze / Normen in Deutschland in :den Arsch. Schließlich gibt es ja auch Mord, Körperverletzung, Beleidigung, Raub usw :usw obwohl es Gesetze dagegen gibt.

Das wäre eine gute Maßnahme…das meiste davon ist ehh überflüssig…denn wenn Gesetze greifen würden,hätte ein Herr Höneß nicht Millionen ins Ausland schaffen können…wo waren denn da die Banken,die ja sonst recht Flott sind einem Hartz-IV Empfänger das Konto zu kündigen ??..es gibt doch ein Geldwäschegesetz…wo bleiben denn da die Kontrollmeldungen der Banken ??..denn ich glaube kaum das Höneß täglich MUC-Schweiz mit dem Zug gefahren ist und die Millionen in einzelnen Portionen a 100 € pro Tag rübergeschafft hat…(wäre er ja auch immer noch mit beschäftigt…*g*).

Das zeigt wieder das Du keine Ahnung hast. es gibt genug gewerbearten, in denen ich :einen Mitarbeiter erst einstellen darf wenn ich die Erlaubnis der Behörde dazu bekomme :und dafür ist die Vorlage des Auszug aus dem BZR sehr wohl von nöten und auch den :AG interessiert hier brennend wen er hier einstellt.

Das zeigt mal wieder,das du von der Praxis überhaupt keine blassen Schimmer hast…
Da guckt kein S***** nach…Behörden brauchen keinen Auszug (das sogenannte einfache Führungszeugnis),die können auf den kompletten Datenbestand zugreifen.
Das ist nur Geldmacherei…den die 13 € kann man so auf den AN abwälzen…

Bei einer Gewerbeanmeldung könnte nämlich das Ordnungsamt ohne Schwierigkeiten anhand von Namen und Geburtsdatum selber nachschauen…nur wäre das dann halt im Rahmen der Anmeldung bereits mit der üblichen Gebühr abgedeckt.
So „zwingt“ man über Gesetze,den Bürgern die Zahlung auf…

Wieviel diese Bürokratie"wert" ist…nunja…man schaue sich die
vertrauensvollen Gewerbe an,die darunter fallen…:smile:

der Gebrauchtwarenhandel mit
-hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern,
-optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und -
-Lederbekleidung,

-Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,

-Altmetallen, soweit es sich nicht um Edelmetalle oder edelmetallhaltige Legierungen
handelt.

-die Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,

-der Betrieb von Reisebüros und die Vermittlung von Unterkünften,

Weil die Inhaber und Mitarbeiter solcher Gewerbe ja auch eingehend anhand ihres
Führungszeugnisses
überprüft wurden,gab es in diesen Gewerben ja auch noch nieeeeeee
Probleme…