Hallo,
verraten auf Facebook,Twitter und so weiter weitaus mehr
persönliche Dinge als sie jemals in einem Führungszeugnis
verzeichnet waren.
>Aha, also auf Facebook bekomm ich Daten über Vorstrafen und Verurteilungen.
Ja da bekommst du noch viel mehr…schau dich nur einmal um,was da so alles verraten wird…
Facebook und Co. sind für einen AG nämlich weitaus informativer als ein dämliches Führungszeugnis…
Auf diesen Plattformen verraten dir deine zukünftigen Mitarbeiter nämlich wie sie die Arbeitszeit udn auch die Arbeit an sich so auszunutzen gedenken…
Außerdem ist der letzte Arbeitgeber genauso weit weg wie der
Telefonhörer auf dem Schreibtisch des neuen Chefs.
Aha noch besser.
der alte Chef weiß also auch alles über evtl. Verurteilungen.
Der Alte Chef kann dir mit Sicherheit mehr über den „Kandidaten“ sagen als irgendwelche Zeugnisse,in die er ja doch kaum was reinschreiben darf…
Von daher kannste dir den Datenschutz sowieso in den *****
stecken…
warum stecken wir uns dann nicht alle rund 18500 Gesetze / Normen in Deutschland in :den Arsch. Schließlich gibt es ja auch Mord, Körperverletzung, Beleidigung, Raub usw :usw obwohl es Gesetze dagegen gibt.
Das wäre eine gute Maßnahme…das meiste davon ist ehh überflüssig…denn wenn Gesetze greifen würden,hätte ein Herr Höneß nicht Millionen ins Ausland schaffen können…wo waren denn da die Banken,die ja sonst recht Flott sind einem Hartz-IV Empfänger das Konto zu kündigen ??..es gibt doch ein Geldwäschegesetz…wo bleiben denn da die Kontrollmeldungen der Banken ??..denn ich glaube kaum das Höneß täglich MUC-Schweiz mit dem Zug gefahren ist und die Millionen in einzelnen Portionen a 100 € pro Tag rübergeschafft hat…(wäre er ja auch immer noch mit beschäftigt…*g*).
Das zeigt wieder das Du keine Ahnung hast. es gibt genug gewerbearten, in denen ich :einen Mitarbeiter erst einstellen darf wenn ich die Erlaubnis der Behörde dazu bekomme :und dafür ist die Vorlage des Auszug aus dem BZR sehr wohl von nöten und auch den :AG interessiert hier brennend wen er hier einstellt.
Das zeigt mal wieder,das du von der Praxis überhaupt keine blassen Schimmer hast…
Da guckt kein S***** nach…Behörden brauchen keinen Auszug (das sogenannte einfache Führungszeugnis),die können auf den kompletten Datenbestand zugreifen.
Das ist nur Geldmacherei…den die 13 € kann man so auf den AN abwälzen…
Bei einer Gewerbeanmeldung könnte nämlich das Ordnungsamt ohne Schwierigkeiten anhand von Namen und Geburtsdatum selber nachschauen…nur wäre das dann halt im Rahmen der Anmeldung bereits mit der üblichen Gebühr abgedeckt.
So „zwingt“ man über Gesetze,den Bürgern die Zahlung auf…
Wieviel diese Bürokratie"wert" ist…nunja…man schaue sich die
vertrauensvollen Gewerbe an,die darunter fallen…
der Gebrauchtwarenhandel mit
-hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern,
-optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und -
-Lederbekleidung,
-Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
-Altmetallen, soweit es sich nicht um Edelmetalle oder edelmetallhaltige Legierungen
handelt.
-die Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
-der Betrieb von Reisebüros und die Vermittlung von Unterkünften,
Weil die Inhaber und Mitarbeiter solcher Gewerbe ja auch eingehend anhand ihres
Führungszeugnisses
überprüft wurden,gab es in diesen Gewerben ja auch noch nieeeeeee
Probleme…