Polizeiliches Führungszeugnis in Zweitwohnsitz

Hallo liebe Experten,

folgendes Problem:

es wird ein Praktikum in einer anderen Stadt für 2 Monate gemacht und ab Oktober eine richtige Stelle woanders angefangen. Nun ist dafür aber ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig. Der neue AG würde jetzt gern schon die Kopie den Antrages bei Vertragsunterzeichnung sehen.

Es ist aber nicht möglich in den nächsten Wochen nach hause (über 500km) zu kommen und den Antrag am Hauptwohnsitz zu stellen.

Macht es da Sinn, für die 2 Monate ein Zweitwohnsitz anzumelden und gleich im Anschluss an die Anmeldung das Zeugnis zu beantragen?

Oder alternativ:

können Eltern das Zeugnis beantragen im Hauptwohnsitz (Antragsteller über 18 Jahre)?

Danke!

Es ist aber nicht möglich in den nächsten Wochen nach hause
(über 500km) zu kommen und den Antrag am Hauptwohnsitz zu
stellen.

Bei schriftlicher Antragstellung:

Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 21 - IR -
53094 Bonn

Die Antrag stellende Person hat ihre Identität und, wenn sie als gesetzliche Vertretungsperson handelt, ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Die betroffene Person und ihre gesetzliche Vertretungsperson können sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person, auch nicht durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, vertreten lassen. Der Antrag muss die vollständigen Personendaten der betroffenen Person enthalten und von ihr persönlich unterschrieben sein. Daneben ist die Anschrift für die Versendung des Führungszeugnisses anzugeben. Die Personendaten und die Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Eine solche amtliche Bestätigung kann durch jedes Bürgerbüro erteilt werden, die haben auch die Formulare.

Es genügt auch die Übersendung einer amtlich beglaubigten Fotokopie eines amtlichen Personalpapiers (Personalausweis, Reisepass) aus der sich die Personendaten ergeben. Sollte der Geburtsname vom Familiennamen abweichen, so ist auch dieser anzugeben. Die Kopie ist vor Beglaubigung von der Antrag stellenden Person zu unterschreiben.

können Eltern das Zeugnis beantragen im Hauptwohnsitz
(Antragsteller über 18 Jahre)?

Nein.
http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_257944/DE/T…

Danke!

Bitte.