Polizeiliches Führungszeugnis z. Vorl. b. Arbeitg

Hallo lieber Leser,

bitte entschuldige die extreme Abkürzung meines Titels.

Zum Thema… Ich habe heute mein pol. Führungszeugnis (einfach, zur Vorlage beim Arbeitgeber) per Post erhalten und muss es nun in der Arbeit abgeben. Ich arbeite im Einzelhandel und bin noch in der Probezeit weil ich erst seit einem Monat dort bin.

Jetzt habe ich das Problem, dass in meinem Führungszeugnis zwei Einträge stehen. Einmal der „Besitz von Betäubungsmitteln“, wörtlich:
Angewendete Vorschriften: BtMG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 29 Abs. 1 Nr. 3 - 20 Tagessätze à 15 €.
Verbot der Beschäftigung, Baufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher (gesetzlich eingetretene Nebenfolge nach § 25 JArbSchG) Maßnahme nach BtmG § 33.

und zweitens wäre da ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, 25 Tagessätze zu je 20 €.

Liest sich ziemlich schlecht finde ich für ein Führungszeugnis.

Wie verhält sich das in Bezug auf meine Stelle, ich hatte diese Situation noch nicht bisher und ist soetwas relevant für eine weiter bestehende Arbeitsbeziehung? Kxxx mxx sxxxxx Exxxxxxxxxxx ggf. axxxxxxxx o.ä. ?

Ich wäre sehr dankbar für Hilfe, ich habe bereits im Internet recherchiert und das hier ist die letzte Hoffnung auf Aufklärung.

Im Vorraus schonmal Danke,

Viele Grüsse

[MOD]: Eine Frage wegen FAQ 1129 Verstoß gelöscht.

Hallo,

bitte entschuldige die extreme Abkürzung meines Titels.

das ist weniger problematisch, als die nichtbeachtung der Vorschaltseite, bei der du auf JA geklickt hast, und die Missachtung von FAQ:1129.

Ändere deine Frage entsprechend, damit du eine Chance auf Antworten hast, da dein Beitrag sowieso gelöscht werden muss…

@Mod brauche keine Löschbenachrichtigung

TM

Danke für den Hinweis!
Ich werde das für die Zukunft beachten und dementsprechend einen anderen Beitrag erstellen müssen, da ich keine Funktion zum editieren eines Beitrags gefunden habe.
In dem Fall ist die Löschung meines Beitrags wohl das Beste.

Viele Grüße.

Schön, dass du nicht beleidigt bist und so verständnisvoll reagierst.

Da gibt es leider ganz andere User, die solche Hinweise in den falschen Hals bekommen und sich angeriffen fühlen, oder diese Maßnhamen der FAQ 1129 als Schikane und übertrieben erachten.

TM

das ist weniger problematisch, als die nichtbeachtung der
Vorschaltseite, bei der du auf JA geklickt hast, und die
Missachtung von FAQ:1129.

Ich sehe das nicht so streng wie Du. Die zweite Frage würde eine Rechtsberatung darstellen und deswegen werde ich sie löschen. die erste Frage halte ich für zulässig, ich bin der Meinugn sie kann stehen bleiben.

Gruß

Nordlicht
[MOD]

Ich sehe das nicht so streng wie Du.

Das hat mit mir weniger zu tun, als mit meiner Erfahrung, dass Guido grundsätzlich alles löscht, wenn von „Ich“ gesprochen wird. Selbst, wenn jemand nur nach einem Gesetz fragt. Also alles wo ich oder in der Antwort du steht wird üblicherweise von ihm gelöscht.
Die vorgaben des Teams, wie „streng“ löschungen gehandhabt werden müssen kenne ich ja nicht.

Nicht jeder Mod sieht es so wie du und macht sich die Arbeit, Fragen zu editieren, damit sie stehen bleiben können.

Die zweite Frage würde
eine Rechtsberatung darstellen und deswegen werde ich sie
löschen. die erste Frage halte ich für zulässig, ich bin der
Meinugn sie kann stehen bleiben.

Sehe ich auch so. Ich finde es klasse, dass du dir die Mühe machst!

TM

Hallo,

nun… unrecht hattest Du ja nicht, von daher… Ich hätte vorher noch mehr im Forum lesen sollen. Danke an dieser Stelle für das Verständnis - @Moderator.

Viele Grüße.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]