Liebe Experten,
mein Freund Bodo (der nie lügt), hatte ein Erlebnis mit der Streifenpolizei, über das ich um qualifizierte Kommentare bitte.
Also, Bodo hat frühmorgens seine Freundin zu ihrer Arbeitsstelle gefahren. Dabei hat er ein Verkehrsschild übersehen, nämlich ein kleines Schild mit einem Winkelpfeil unter einem großen Schild „Tempo 30 - Zone“, daher glaubte Bodo, ab diesem Schild gelte nicht 50, sondern 30 Höchstgeschwindigkeit. Bodo durchfuhr die vermeintliche 30er-Zone mit gut 35 auf dem Tacho, nach paarhundert Metern kam „wieder“ eine 30er-Zone, wegen einer Schule; und nach dem folgenden Schild „50“ beschleunigte er nicht, weil ein Ampelhalt mit Linksabbiegen bevorstand, auch danach blieb er langsam, weil er nach 100 Metern seine Freundin aussteigen ließ, nach weiteren 50 Metern wendete und nach dem Zurückfahren dieser 150 Meter wieder vor selbiger Ampel halten mußte.
Hier nun zog ihn die Besatzung des Streifenwagens, den er erstmalig bei der Schule bemerkt hatte, aus dem Verkehr, „Verkehrskontrolle“, er sei zu langsam gefahren und darum fahruntüchtig, ob er wohl getrunken habe. Bodo gab an, er sei gewohnheitsmäßiger Biertrinker, das könne man ihm ansehen, er hätte sicherlich Restalkohol von gestern, jedoch nicht mehr, als erlaubt sei, und in diesem Zustande sei er nicht fahruntüchtig.
Mehrmalige Tests mit dem mitgeführten Alkoholmeßgerät ergaben mal mehr und mal weniger als 0,5 Promille. Die Beamten entschieden sich, Bodo zu verhaften, da ihre Testinstrumente nicht genau genug arbeiten würden. Auf der Polizeiwache ergaben erneute Messungen einen deutlich geringeren Wert auf einem als „optimistisch“ bekannten Meßgerät, so daß man auf eine weitere Messung mit einem „gerichtsverwertbaren“ Gerät verzichtete, weil diese ohne Erfolgsaussicht gewesen wäre.
Bodo hatte inzwischen mit den beiden Polizisten aus dem Streifenwagen einige Zeit verbracht, sich dabei völlig normal verhalten und keine Anzeichen alkoholbedingter Beeinträchtigung gezeigt.
Die beiden Beamten nahmen Bodo nun wieder mit ihrem Auto mit, fuhren ihn aber nicht zu seinem Auto, sondern zum Bahnhof, damit er mit der Bahn nach Hause fahre und dort seinen Rausch ausschlafe, dann könne er in die Polizeiwache kommen und seine Autoschlüssel abholen. Es entstand eine Diskussion über die Autoschlüssel, ob Bodo sie nicht behalten dürfe, wenn er tatsächlich mit der Bahn nachhause fahre. Das wurde strikt abgelehnt, der Ermessensspielraum gebe so etwas nicht her, denn Bodo sei als fahruntüchtig eingestuft, hätte darum bis zum Erreichen von 0,0 Promille keinen Versicherungsschutz, und ohne diesen dürfe er nicht autofahren. Sprachs, und setzte Bodo Sekunden später am Bahnhof ab, ohne ihm seine Autoschlüssel abzuverlangen.
Gruß,
Taro