Polizeiliches Vorgehen richtig?

Liebe/-r Experte/-in,
gerne möchte ich wissen, ob es rechtens ist, was mir gestern passiert is.
Ich kam nach Hause und bekam prompt die Info durch die Nachbarschaft, dass ich von der Polizei gesucht wurde. Ich sollte eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, die angeblich 3 Punkte wert sei. Eine Einladung zum Vorsprechen lag im Postkasten.
Ich führe ein Verantwortungsvolles Leben, fahre seit 14Jahren ca. 35.000km/Jahr, u.zw. ohne Unfall oder Punkte. Ich habe mich am Tag danach telefonisch aufklären lassen, es handelt sich um das Auto meines Bruders, der von seinem Recht Gebrauch machte und die Äußerung verweigerte, deshalb die Ermittlungen in seinem Umfeld. Da ich zu dem Zeitpunkt nicht in seinem Auto saß, werde ich natürlich genau das Aussagen.
Was mich aber sehr Verärgert, ist die Tatsache, dass bevor ich überhaupt darüber informiert werde, bei der Nachbarschaft der Eindruck hinterlassen wird, ich wäre polizeilich gesucht. Wo ich in meinem Umfeld eigentlich respektiert und geschätzt werde. Der Beamte hat sich ohne Entschuldigung versucht sich daraus zu reden, es wäre ja doof gelaufen, er wüsste auch nicht woher sie die Infos hätten.
Wie kann ich mich über dieses Vorgehen beschweren und lohnt es sich überhaupt? Für Gewöhnlich wird man ja per Post angeschrieben und um Äußerung zum Vorwurf gebeten und nicht sofort publik gemacht…
Vielen Dank!
Freundliche Grüße,
Bogdan

Hallo!

1.) Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten mit Post
1.-Polizeidirektor oder oberste Bhörde
2.-Innenministerium

2.) Ich empfehle - Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehmen. NIE, NIEMALS aussagen gegen Verwandte oder sich selbst. NIE!

MfG

Hallo Bogdan,

dass Polizeibeamte - wie auch andere Menschen - manchmal das nötige Feingefühl vermissen lassen, ist an sich nichts Neues. Gleichwohl ist es ärgerlich, zumal wenn man einen guten Ruf besitzt.

Etwas armselig ist es allerdings schon, wenn man einen Fauxpas begeht und sich dann nicht mal entschuldigt. Aber vielleicht haben Ihre Nachbarn ja auch gefragt und der Polizist wollte das Verkehrsdelikt nur deswegen angeben, damit eben KEIN falscher Eindruck entstünde. Dies ging wohl nach hinten los ("… doof gelaufen…").

Wenn Sie bei Ihren Nachbarn einen guten Ruf haben, wird er darunter normalerweise auch nicht leiden. Evtl. erklären Sie das bei passender Gelegenheit (extra „rübergehen“ würde ich nicht, das fällt auf).

Es ist richtig, dass bei „normalen“ Verkehrsdelikten erst ein Schriftverkehr stattfindet. In besonderen Fällen, z.B. wenn eine Fahreridentifizierung notwendig ist oder es sich um besonders schwere Fälle handelt, kommt die Polizei schon mal vor Ort. Da ich den genauen Fall nicht kenne, gehe ich mal von letzterem aus.

Beschweren können Sie sich jederzeit beim zuständigen Revierleiter. In „härteren“ Fällen kann dies eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach sich ziehen. Ob das in Ihrem Falle durchgehen wird, wage ich allerdings zu bezweifeln. Sie müssten dann einen tatsächlichen Rufschaden nachweisen, was schwierig sein dürfte.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
FG

Guten Tag,

eine Beschwerde ist jederzeit möglich. Dazu braucht man nur einen Brief an die örtliche Polizeihaupstelle (Sitz des Polizeipräsidenten) mitd er Aufschrift Dienstaufsichtbeschwerde richten. In manchen Bundesländern geht dies auch per Internet.

Zum Vorgehen an sich. Das Ermittlungen durchgeführt werden ist normal. Also das Beamte zur Wohnung fahren um eine Befragung durchzuführen. Schriftlich ist schwer in Ihrem Fall, da bei Ordnungswidrigkeiten eine Frist von 3 Monaten herrscht. Ein behördlicher Briefwechsel aber meistens immer sehr lange dauert, wird man hier einfach einen Beamten zu Ihnen geschickt haben.

Ihr Bruder wie auch sie selber haben ein Aussageverweigerungsrecht da sie direkt Verwandt sind.

Was sie nun ärgert ist die Tatsache wieso die Nachbarn was wissen. Das kann ich Ihnen natürlich nicht sagen, weil ich nicht bei war. Wenn ein Nachbar den Beamten beim Klingen oder Klopfen gesehen hat und nachfragte was nun los sei, ist es natürlich legetim dem Nachbarn zu sagen, er möge Ihnen bescheid sagen dass die Polizei da war und sich schnell melden. Er darf aber NICHT sagen wieso und weswegen.

Ob sich eine Beschwerde „lohnt“ kommt darauf an ob der Beamte halt wirklich was falsch gemacht hat. LG

Hallo Bogdan,
dieses Vorgehen ist keinesfalls rechtens.
Ob es sich lohnt irgendwas dagegen zu unternehmen würde ich eher verneinen.
Aber, ich würde mich zumindest an den Leiter der Wache wenden und ihm diesen Vorgang schildern.
Gruß
Emily

Hallo Bogdan,

ich kann Ihnen nur sagen, was ich tun würde.
Es scheint, als wohnten Sie in einer kleinen Stadt oder einem großen Dorf. Da bleibt nichts geheim. Und wahrscheinlich stammten die Polizisten noch aus DDR-Zeiten und warten auf ihre Pensionierung. Zumindest könnte man das herauslesen…

  1. Ärgern Sie sich nicht so sehr. Sie können nichts mehr dagegen tun, sondern nur noch um Schadensbegrenzung kämpfen, damit die Polizisten nicht noch mehr dummes Zeug quatschen.
  2. Ich würde um ein Gespräch beim Revier- oder Direktionsleiter bitten und die Sache schildern. Möglicherweise springt dabei eine Entschuldigung heraus, und die Beamten schalten beim nächsten Mal ihr Gehirn ein. Das Wort Verstand möchte ich in diesem Zusammenhang nicht überstrapazieren.
  3. Wenn sich der Chef um das Gespräch drückt, würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen - wiederum an seinen Vorgesetzten. Außerdem klingt das nach einer tollen Geschichte für Ihre Tageszeitung. Die wird sogar bei Polizisten gefürchtet. Polizei will nicht öffentlich kritisiert werden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
MfG Katja