= 70 Tage, eine Strafrechtsanzeige an die zuständige Saatsanwaltschaft zu übermitteln.
Ist das eigentlich normal? Fragt sich ramses90
PS: Bayern, kleine Stadt.
Hallo,
ja und ??
Deutsche Behörden sind wie eine alte Mühle…langsam aber gründlich.
Wenn die einmal anfangen zu arbeiten hält die nichts mehr auf.
Daher sollte man auch immer wohl überlegen,w as man in Gegenwart von
Vollzugsbeamten
also Polizisten,Zöllnern,Steuerfahndern usw.
so von sich gibt.
Denn diese Vollzugsbeamten sind gesetzlich verpflichtet, jedem Hinweis auf eine Straftat nachzugehen und bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen.
In Deutschland gilt dabei die Vereinbarung, das die Polizei bei kleineren und mittleren
Gesetzesverstößen diese selbstständig ermittelt und nach Abschluß ihrer Ermittlungen dann den Fall an die Staatsanwaltschaft übergibt.
Da es für solche Ermittlungen aus der Art heraus keine Frist geben kann, sind also 70 Tage nichts ungewöhnliches.
Servus,
es ist in keinem Zusammenhang konkret definiert, nach welcher Frist von „Untätigkeit“ einer Behörde die Rede sein kann. Die Rechtsprechung hat hier einen Zeitraum von etwa 180 Tagen entwickelt.
Wenn es nicht nur um Aufnahme und Weiterleitung der Anzeige geht, sondern auch eigene Tätigkeit der Polizei im Spiel ist, kann hier natürlich noch mehr Zeit verstreichen.
Schöne Grüße
MM
Hi
nun auch bei der Polizei und deren Personal wird reichlich gespart - sprich wenn er seine Schichtdienste um hatte, dabei seine urlaubenden / kranken Kollegen alle vertreten hatte UND gerade nichts los war … hatte er endlich Zeit diesen Zettel vom Stapel zu nehmen zu bearbeiten …
das ist nicht immer Faulheit sondern eher Imkompetenz unserer Landes-Regierungen Sparbeschlüsse an den richtigen Stellen ein/umzusetzen … aber am liebsten werden nun mal Personalkosten gespart und Polizisten/Lehrer sind überall der größte Batzen - des wegen trifft es die am häufigsten
Gruß H.