Hallo Eva,
generell gilt nach Art. 13 Grundgesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung. Auch staatlichen Organen ist es untersagt, ohne Zustimmung des Wohnungsbesitzers die Wohnung zu betreten. Ausnahmen sind richterlich angeordnete Maßnahmen oder Gefahr im Bezug. Beides liegt im geschilderten Fall nicht vor. Es liegt also an Deinem Goodwill, ob Du die Observation aus der Wohnung zulassen willst oder nicht.
Ich persönlich würde das von der Schwere der zu Grunde liegenden Straftat abhängig machen.
Hoffe, diese Information hilft Dir weiter.
Beste Grüße, Klaus Henning Glitza
wenn die Polizei klingelt und in der Wohnung einen Polizisten
mit Kamera postieren will, um das gegenüberliegende Haus zu
observieren, muss man da zustimmen?
Es ist das einzige Fenster in der ganzen Umgebung, von dem aus
man die Eingangstür des Hauses sehen kann. (Habe keine Ahnung,
worum es geht)
Es ist schon klar, dass man niemanden in die Wohnung lässt,
ohne dass man sich rückversichert habe, das es sich um echte
Polizisten handelt.
Welche Rechte hat man?
Gruß
Eva