Ich will gerne eine Homepage aufmachen, in der Polizei-Schandtaten aufgezeigt werden sollen. Ich will allerdings nicht die Polizei selbst verunglimpfen, sondern will Schandtaten von Polizisten aufzeigen. Daher ist mir wichtig, dass die Polizisten benannt werden. Jetzt ist meine Frage, ob sich das ganze mit der Pressefreiheit deckt, das man Personen öffentlich benennt, ob ich mich mit einer Homepage darauf berufen kann, und ob Polizisten in dieser Richtung eine Sonderstellung geniesen.
ich bin keine Juristin, aber ich bin mir sicher, dass das gemein ins Auge gehen wird - und zwar in deins.
Jeder einzelne Polizist, dessen „Schandtaten“ (welche sind dir denn da so widerfahren???) du da aufführst, wird dich wegen Diffamierung, Verleumdung und übler Nachrede verklagen und vermutlich Recht bekommen.
Im übrigen würde das auch für Privatpersonen gelten. Leute öffentlich an den Pranger stellen ist außerdem nicht sonderlich originell.
Frage, ob sich das ganze mit der Pressefreiheit deckt, das man
Personen öffentlich benennt, ob ich mich mit einer Homepage
darauf berufen kann,
da ich nicht annehme, daß alle diese Schandtaten an Dir vorgenommen wurden, stammen Deine Informationen aus zweiter oder dritter Hand und sind damit für Dich nicht mehr überprüfbar.
Damit wiederum gehst Du das Risiko ein, Sachverhalte nicht richtig darzustellen und bewegst Dich dadurch in großen Schritten Richtung auf eine Anzeige wegen übler Nachrede hin.
und ob Polizisten in dieser Richtung eine
Sonderstellung geniesen.
Ja, für sie tritt regelmäßig der Dienstherr ein und das ist wiederum der Polizeipräsident und letztlich der jeweilige Landesinnenminister. Damit wird die Chance, daß Du rechtlich belangt wirst, größer, als wenn Du Unfug über Karl-Otto Müller von nebenan erzählst.
Mit Polizeirecht hat Deine Frage rein gar nichts zu tun.
Fakt ist jedenfalls: Wahre Tatsachenschilderungen sind Dir erlaubt. Schon aber, wenn Du etwas schreibst, was Du nich nachweisen kannst, was aber geeignet ist, jemand anderen zu verunglimpfen, kannst Du Dich strafbar machen (unübliche Beweislast im Strafrecht, steht aber so im StGB).
Wozu so ein Risiko eingehen? Und was soll es überhaupt bringen, so eine Art „Pranger“ zu erstellen? Wo leben wir denn hier?
Ich würde aus sämtlichen erkennbaren Aspekten von der Idee Abstand nehmen.