Polizeirecht. Was darf der Schutzmann?

Hallo Experten,

was darf der Ordnungshüter denn bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle alles tun? Und gibt es Unterschiede zu seinen Befugnissen bei einer willkürlichen Kontrolle meines Wagens, d.h. wenn man mich einfach stoppt (sagen wir ohne dass ich objektiv auffällig geworden bin)? Ich hoffe, dass ich Euch nicht eine Frage zu großen Umfanges aufbürde.

Viele Grüße,

art

Hallo,
deine Frage bzw. die Antwort darauf ist reichlich umfangreich, darum hier nur ein Abriss:
Es besteht grds. kein Unterschied, ob du aus konkretem Anlass oder zur „allgemeinen“ Verkehrskontrolle angehalten wirst.
Ein Polzist darf:

  • Führer- un Fahrzeugschein kontrollieren (müssen auf Verlangen ausgehändigt werden)
  • Fahrer auf Tauglichkeit überprüfen (eingetragene Sehilfe da? Alkohol? Drogen? Behinderungen durch Krankheiten? persönliche Auflagen, gegenständliche Beschränkungen?)
  • Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit prüfen (Licht, Hupe, Blinker, evtl. vorgeschr. Kennzeichnungen)
  • Ausrüstung kontrollieren (Verbandkasten, Warndreieck)
  • Beladung des Fz. prüfen („Machen Sie bitte mal den Kofferraum auf“)
  • Personenkontrollen aller Mitfahrer durchführen
  • nach Waffen und gefährlichen Gegenständen suchen

Grundsätzlich darf er also eine ganze Menge.
Er hat sich aber bei Beginn der Kontrolle vorzustellen (gebietet schon die Höflichkeit) und den Grund der Kontrolle anzugeben.

Normalerweise wird jedoch nicht einfach so kontrolliert - meistens werden allgemeine Kontrollen bei Großveranstaltungen oder auch anlassbezogen (Da spricht ein Autofahrer Kinder an) durchgeführt. Auch wenn man „polizeibekannt“ ist, also schon mehrere Vorstrafen oder Punkte wg. Alkohol hat, muss man mit vermehrter Kontrolle rechnen.
Gruß
HaWeThie

(in 20 Jahren zwei mal kontrolliert worden)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dankeschön Hawethie. o.T.

Hallo Experten,