Polizeirecht

Hallo,

Ich will gerne eine Homepage aufmachen, in der Polizei-Schandtaten aufgezeigt werden sollen. Ich will allerdings nicht die Polizei selbst verunglimpfen, sondern will Schandtaten von Polizisten aufzeigen. Daher ist mir wichtig, dass die Polizisten benannt werden. Jetzt ist meine Frage, ob sich das ganze mit der Pressefreiheit deckt, das man Personen öffentlich benennt, ob ich mich mit einer Homepage darauf berufen kann, und ob Polizisten in dieser Richtung eine Sonderstellung geniesen.

Vielen Dank im vorraus,
Thimo

Hallo Thimo,

ist schon richtig, daß es in der Polizei schwarze Schafe gibt. Mir ist bisher zwar noch keines begegnet, aber soll es geben. Ich halte es aber nicht für besonders sinnvoll, die Sache gleich so öffentlich zu machen. Du kennst den verallgemeinernden Menschen. Den Name des Polizisten, den er auf Deiner Seite liesst, hat er schnell vergessen und dann heisst es hinterher: naja, den Namen weiss ich nicht mehr, aber jedenfalls war es ein Polizist.
Ich würde von der Sache Abstand nehmen, weil Du gaaanz genau darauf achten mußt, jeden einzelnen Sachverhalt richtig darzustellen. Wie es mit den Namen läuft, weiß ich nicht. Ich würde den Vornamen nehmen, den Nachnamen lediglich initialisieren. Aber auch wenn meinst, Du würdest damit nicht verallgemeinern wollen - Du tust es trotzdem. Es fällt nicht auf das einzelne schwarze Schaf zurück, sondern auf die Polizei. Das wirst Du auch mich den schönsten Disclaimern nicht verhindern können. Und das hat die Polizei wirklich nicht verdient.

Ich würde es als sinnvoller betrachten, wenn Du Deine Site einer Zusammenarbeit mit AI widmen würdest, oder einem Verein derer, die Opfer polizeilicher Gewalt wurden. Damit wärest Du a) auf der sicheren Seite, machst Dir b) niemanden persönlich zum „Feind“ und befindest Dich c) damit in einer Gemeinschaft, die ein Sprachrohr hat. Darin wäre Deine Mitarbeit sicherlich erwünscht, Du machst Dich nicht zum Einzelkämpfer auf wackeliger Rechtsgrundlage und einen größeren Effekt hätte Deine Arbeit ebenfalls.

Ich will Dir damit nicht grundsätzlich von etwas abraten, denke dabei aber an Dich und Deinen gutgemeinsten Aktionismus, der Dir vermutlich sagt, daß freie Bürger bei Schandtaten des Staates nicht einfach nur zuschauen dürfen. Aber es gibt bereits Organisationen, die sich darum kümmern und soweit ich weiß, hat die Polizei „Selbstheilungskräfte“. Jemand, der dort als Missetäter bekannt wird, hat bei der Mehrzahl der Polizisten (gute und vernünftige Beamte, die öfter als erlaubt ein Auge zudrücken) einen sehr schlechten Stand und sitzt meist schneller vor der Tür, als wir Otto-Normal-Verbraucher glauben möchten.

Nichts für ungut!

Beste Grüße
Mike

Hi thimo,

zwei Bemerkungen:

  1. Der Persönlichkeitsschutz geht auch bei Polizisten vor.
    Wenn du also Namen nennst, kannst du arge Schwierigkeiten
    bekommen.

  2. Der Pranger (und um nichts anderes handelt es sich bei deinem Vorhaben) ist seit seeehhrr langer Zeit abgeschafft.
    (Würdest du gerne in der Zeitung oder im Internet lesen: „Wie bekannt wurde hat Thimo von Rauchhaupt gestern die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 50 km/h überschritten, nachdem er vorher Frau und Kinder verprügelt hatte.“? (selbst wenn es stimmen würde)

Gruß
HaWeThie

Wo bekommst du die Namen her?
HI Thimo,

mich würde mal interessieren, wie du von den „Missetaten“ erfährst, wie du an die Namen der Beamten kommst und außerdem, welchen Hintergrund das ganze hat? Im Klartext: Was soll das?

Gruß
Jeanny

Hallo Thimo,

womit willst du die „Schandtaten“ belegen? So es diese gab, gab es einen Prozess und deine Bilder sind nur einige von vielen in der Presse.

Wenn du es nicht belegen kannst, kommst du in Teufels Küche… nicht nur bei Polizisten.

Gruß Ivo