Polizeitagebuchnummer

Hallo, wie lange ist eigendlich nach einen angeblich aufgenommenen Verkehrsunfall, die von der Polizei vergebene Tagebuchnummer bei der Polizei gespeichert?
Gibt es da z.B. gesetz. Fristen??

DANKE

Hallo, wie lange ist eigendlich nach einen angeblich
aufgenommenen Verkehrsunfall, die von der Polizei vergebene
Tagebuchnummer bei der Polizei gespeichert?
Gibt es da z.B. gesetz. Fristen??

Ich glaube drei oder vier Jahre nach Abschluss des Tätigkeitsbuches oder nach Eintrag eines digitalen Eintrages waren das - der Eintrag ist ja Bestandteil eines (digitalen) Tätigkeitsbuches und kein loses Blatt, das irgendwo rumfliegt.
Tatsächlich habe ich aber noch nicht erlebt, dass die Dinger in den Schredder wandern oder (mittlerweile) „gelöscht“ werden, tatsächlich wandern die eher ins jeweilige Polizeiarchiv. Ist schließlich immer auch ein Stück Polizeigeschichte.

Gruß Andreas

Die Aufbewahrunsgfrist beträgt 5 Jahre nach Abschluß des Jahres,in dem der Eintrag erfolgte.