welches Recht bzw. Gesetz gilt in Hessen, aus dem entnommen werden kann, wie sich Polizeibeamten zu verhalten haben, wenn die zu einem Einsatz gerufen werden, bei dem sich zwei Personen streiten.
Stichwort Neutralitätsprinzip.
Bitte ggf. gleich auf das Gesetz im Netzt verweisen.
Was genau war los? Ich habe mich schon öfter gestritten, die Polizei war nie dabei. Ich fürchte, hier fehlt ein Teil der Geschichte.
Ich glaube nicht, dass „die Polizei“ die Aufgabe hat „private Streitereien“ zu schlichten.
Hier
sind andere Aufgaben als das „gerechte schlichten eines Streits mit der zweifelsfreien Feststellung wer recht hat“ aufgeführt.
Möglicherweise sieht die Polizei ihre Aufgabe anders als die beiden streitenden Parteien.
Und sehr wahrscheinlich sieht jede der streitenden Parteien die Situation anders.
Nur eine Laienantwort und sicher nicht das, was Du lesen möchtest …
Was glaubst du denn wer kommen sollte wenn wir in einer Kneipe eine „private Streiterei“ anfangen und den Laden nicht verlassen wollen oder uns gar auf die Nase hauen? Wer ausser der Polizei dürfte denn die im Raume stehenden Straftaten (Hausfriedensbruch bzw. KV) notfalls auch unter Zwang verfolgen? Der Wirt und andere Gäste nicht, die dürften uns nur festhalten - eben bis die Polizei kommt.
Genau das ist der Fall auf den ich hinaus wollte.
Hier geht es nicht mehr um „den Streit“ sondern um „öffentliche Sicherheit und Ordnung“, „Gefahrenabwehr“ und andere (strafbare) Sachen. Das ist was anderes als „neutral“ einen Streit zu schlichten.
und genau so habe ich die ursprüngliche Frage verstanden. Es ging um den Streit zweier Personen und die „Neutralität“ der hinzugerufenen Polizei.
Oder wir kennen die ganze Geschichte nicht …