Polizeiverordnung

In der Polizeiverordnung steht :
Zu den Haus-, Hof- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen
Bodenbearbeitungsgeräten und Rasenmähern sowie das Hämmern, Sägen, Bohren,
Schleifen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen

Gehören Kreisägen dazu?

Hallo,

Ich weiß zwar nicht, was eine Polizeiverordnung sein soll, aber ich gehe jetzt einfach mal von soetwas wie einer Hausordnung aus.

Ja Kreis Sägen gehört auch dazu. Es ist vorher nicht abschließend aufgezählt, sondern nur beispielhaft siehe „insbesondere“

Dazu muss man wissen, welche Polizeiverordnung gemeint ist, denn das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Allgemein würde ich aber Kreissägen zwingend dazuzählen, da die genannte Aufzählung immer nur beispielhaft sein kann.

Was soll das für eine Polizeiverordnung sein ?

Zur Frage : Im Text steht --> … sowie das Hämmern, Sägen, Bohren, …

Das Sägen = also auch mit Kreissägen wird gesägt und demzufolge gehören die mit dazu.

Sorry, das weiß ich auch nicht.
Vermute aber, das Kreissägen dazu gehören und die Tätigkeit „Sägen“ das mit impliziert.

Nicht unbedingt. In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung steht nur etwas von Baukreissägemaschinen. Solche Hobby-Maschinen dürfen in den Ruhezeiten betrieben werden.
mfg
W.

das wort „insbesondere“ ist nicht abschliessend und somit darf davon ausgeganen werden…die gerätschaften, die in der verordnung stehen, sind beispielhafte aufzählungen…also ja!

Hi,
zunächst mal sind Polizeiverordnungen keine Landes- oder Bundesgesetze sondern werden von jeder selbständigen Kommune für ihre eigenen Zwecke gemacht. Die Fragestellung ist natürlich sehr spitzfindig und deshalb kann ich die Frage auch nicht ernst nehmen. Der Schreiber dieser Verordnung wollte hiermit dem normalen Bürger eine Möglichkeit geben zu wissen, was er darf. Und dafür reicht es auch aus. Für den sptzfindigen Bürger hat er das Wort „insbesondere“ eingefügt. Das bedeute, das alle aufgeführten aber auch andere (vergleichbare) Geräte dazu gehören. Aber diese Frage mußt Du eigentlich nicht dem Polizeibeamten stellen sondern dem Herausgeber dieser Polizeiver-ordnung, also der Gemeinde in der das drinne steht. Die Gemeinde wird bei einem Mißachten dieser Verordnung auch tätig und nicht die Polizei.
Klar? Gruß KL

Da fragt sich sind Landes bzw. Bundesgestze bindend über kommunale Polizeiverordnungen.Wer ist weisungbefugt ,dass Landratsamt gegenüber der Polizei oder umgekehrt.
In der Polizeiverordnung der gemeinten Kommune steht:Haus-, Hof- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer stören, dürfen werktags in der
Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind diese
Arbeiten nicht gestattet.
Darf man überhaupt Ruhe anderer Personen stören?
MfG

Da es hier vermutlich um die Verursachung von Lärm geht (wenn nicht, schreibt doch dazu, um welche Polizeiverordnung [aus welchem Bundesland] es sich handelt!), gehe ich mal davon aus, dass auch Kreissägen dazuzählen. Das Wörtchen „insbesondere“ macht ja wohl klar, dass es sich hierbei NICHT um eine abschließende Aufzählung handelt!

Hi, leider kann ich es dir nicht genau sagen, da ich aus Österreich komme. Aber nach der deiner Defination vermute ich, dass die Kreissäge auch in diese Verordnung gehört.

Ich nehme mal an, die Frage zielt auf Arbeiten an Zeiten ab, wo eigentlich Ruhe zu sein hat (laut örtlicher Polizeiverordnung). Wenn dem so ist, dann gehört die Kreissäge natürlich mit dazu. Auch wenn sie nicht explizit aufgeführt wurde. Die oben genannte Aufzählung in der Verordnung ist nicht abschließend. Im Prinzip ist alles verboten, was eine vermeidbare Belästigung anderer verursacht. Egal was es ist. Im Extremfall darf an den genannten Ruhezeiten/-tagen kein lautes Geräusch das Grundstück/die Wohnung verlassen. Was im Einzelnen „laut“ und „vermeidbar“ ist, klärt unter Umständen dann ein Gericht. Bei den in der Verordnung aufgezählten Beispielen wurde dies schon klargestellt.

Hi, die Polizei muss dem geltenden Recht Geltung verschaffen. Also die Polizei darf die Gesetze oder Verordnungen nicht auslegen sondern das so durchsetzen, wie es geschrieben steht. Jetzt ist es aber so, wenn man gegen die Verordnung einer Gemeinde verstößt, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld belegt wird und das macht die Kommune/ Bürgermeister. Wenn er will. Der Polizist entscheidet dann vor Ort, ob hier gegen die Verordnung verstoßen wurde oder nicht und macht dann eine Anzeige an die Kommune oder nicht. Die Kommune hat gegenüber einem Polizeibeamten kein Weisungsrecht. Dieses hat nur immer der Vorgesetzte des Polizeibeamten bis hoch zum Innenminister. Aber kein Landrat oder Bürgermeister. Wenn jemand notwendige Arbeiten im Garten oder im Hof vornimmt und es dabei laut wird, dann muss man dies ertragen. Allerdings darf der Lärm natürlich nicht unverhältnismäßig lang andauern oder laut sein. Da gibt es entsprechende Gerichtsurteile von OLG. Wenn jetzt aber ein Nachbar eine Kreissäge hat und sein Holz sägt, dann ist das in Ordnung. Irgendwann wird er ja mal fertig sein. Wenn er aber das noch für andere macht, gegen Bezahlung, dann braucht er genau dafür eine Genehmigung des Bürgermeisteramtes. Und die dürfte er in einem Wohngebiet nicht bekommen. Es ist immer ein Einzelfall, der beurteilt werden muss. Vielleicht schreibst Du mir mal, was genau dein Problem darstellt. Also wer was genau macht und in welchem Bundesland das ist. Vielleicht kann ich Dir dann weiterhelfen.
Gruß KL

Sischer, sischer…

Hallo,
ich kenne leider keine „Polizeiverordnung“, in der Derartiges geregelt ist.

Gruß

W.

Es gibt zehntausende von Polizeiverordnungen. Es wäre sehr hilfreich, wenn ich wüsste um welche es sich handelt.