Polizist anpusten statt

…ins Röhrchen pusten??
Hallo!
Wenn ich in ne Kontrolle komme, der Polizist alles kontrolliert hat, mich fragt, ob ich was getrunken haben, gestern abend oder heute (was ich verneine), muss ich ihn dann anhauchen, wenn er mich dazu auffordert?
Oder kann ich verlangen, ins Röhrchen pusten zu dürfen.
Ich mag nämlich niemand anhauchen oder anpusten.
Wer weiss es?
Fragt Allu

Du kannst natürlich auch gleich auf die Blutprobe bestehen…

Hallo Allu,
die Geschichte mit dem anhauchen ist ja sowas von überholt…
Kein normaler Kollege tut sich soetwas an. Die „Knoblauchkeule“ vom letzten Döner ist ja noch das mildeste der unfeinen Sachen…

Wenn der Kollege keinen Atemalkoholtester dabei hat, möge er auf den Test verzichten.
Wenn er auf Grund anderer Wahrnehmungen (rote Augen, verwaschene Sprache, auffälliges Verhalten…) zu dem Schluß kommt, dass Du Alkohol getrunken hast, bleibt immer noch der Atemalkoholtest auf der Dienststelle oder eben dann die Blutprobe.

Dachsgruß

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Du bsit nicht verpflichtet den Beamten anzupsuten, wenn du dir sicher bist das du nichts getrunken hast spricht ja dagegen nichts, oder?

Wenn du was getrunken hast, aber auf nummer sicher gehen willst solltest du anstatt der mobilen kontrolle eine Blutprobe abnehmen lassen. ( Das ist genauer und kann eig. nicht manipuliert werden, oder Falsche ergebnisse liefern )

Du kannst auch die Kontrolle durch mobile geräte Verweigern, musst aber dann damit rechnen das sie ne Blutprobe abnehmen

glg

die Geschichte mit dem anhauchen ist ja sowas von überholt…

Wenn der Kollege keinen Atemalkoholtester dabei hat, möge er
auf den Test verzichten.

Hab ich aber auch schon erlebt.

„Knoblauchkeule“ vom letzten Döner ist ja noch das mildeste
der unfeinen Sachen…

Naja, manche Menschen neigen halt zur Selbstverstümmelung. Vielleicht war es auch ne Wette oder Mutprobe innerhalb der Streifenwagenbesatzung… :smile:

Moin!

…ins Röhrchen pusten??
Hallo!
Wenn ich in ne Kontrolle komme, der Polizist alles
kontrolliert hat, mich fragt, ob ich was getrunken haben,
gestern abend oder heute (was ich verneine), muss ich ihn dann
anhauchen, wenn er mich dazu auffordert?
Oder kann ich verlangen, ins Röhrchen pusten zu dürfen.
Ich mag nämlich niemand anhauchen oder anpusten.
Wer weiss es?

Meiner Erfahrung nach führen die Streifenwagenbesatzungen hier in München keine sich verfärbenden Röhrchen mehr mit, sondern mobile Atemkontrollgeräte. Diese haben sie wohl alle dabei.

Anhauchen habe ich schon ab und an erlebt, ist ja auch nicht mein Problem…
So werden Steuergelder gespart, denn die Atemtester müssen für jeden test mit einem frischen Wegwermundstück versehen werden…

Letztens habe ich gelesen, dass die Blutprobe (das nur, weil sie unten erwähnt worden ist) abgeschafft werden soll. Weiß jemand mehr dazu?

Grüße,
M.

Nemo tenetur se ipsum accusare
Da du ja eigentlich eine Rechtsfrage gestellt hast, hier mal eine rechtliche Antwort: Niemand muss an seiner eigenen Überführung aktiv mitwirken. Du musst folglich nicht in irgendwelche Maschinen blasen und auch niemandem ins Gesicht hauchen.

Zwingen kann dich die Polizei letztlich nur zur Duldung (= passives Verhalten) einer körperlichen Untersuchung, in diesem Fall also einer Blutentnahme, § 81 a StPO. Der Grund dafür, dass es trotzdem diese Röhrchen und Maschinen gibt, ist der, dass angesichts der drohenden körperlichen Zwangsuntersuchung eine Vielzahl von Autofahrern freiwillig aktiv an der Untersuchung mitwirkt. Das ändert nichts daran, dass die Polizei niemanden dazu zwingen kann (und nicht nur die Polizei nicht, sondern auch sonst niemand).

Levay

Blutprobe
Hallo Mathias,

Letztens habe ich gelesen, dass die Blutprobe (das nur, weil
sie unten erwähnt worden ist) abgeschafft werden soll. Weiß
jemand mehr dazu?

Ich habe gelesen, dass die Kontrollblutprobe nach einem positiven Atemalkoholtest abgeschafft werden soll, da die Atemalkoholtester inzwischen gerichtsfest seien.

Gruß

Marcus

Ich habe gelesen, dass die Kontrollblutprobe nach einem
positiven Atemalkoholtest abgeschafft werden soll, da die
Atemalkoholtester inzwischen gerichtsfest seien.

Das ist von bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gibt durchaus in einigen Bundesländern Atemalkoholtestgeräte, deren Ergebnisse vor Gerichten bestand haben, allerdings in den wenigsten. Zudem besteht die hier im Threat bereits beschriebene Problematik, dass es auf der Freiwilligkeit der zu überprüfenden Person liegt, ob er einen Atemalkoholtest macht oder nicht. Und kaum ein Bundesland hat derzeit gehobenes Interesse daran jedes Revier (geschweige denn jede Streife) für über 1000€ mit einem solchen Gerät auszustatten.

Gruß Andreas

Hallo Allu,
die Geschichte mit dem anhauchen ist ja sowas von überholt…
Kein normaler Kollege tut sich soetwas an. Die
„Knoblauchkeule“ vom letzten Döner ist ja noch das mildeste
der unfeinen Sachen…

Tja, am Tag meiner Anfrage so geschehen…

Dachsgruß

Gruß Allu

hihihahahiho

Naja, manche Menschen neigen halt zur Selbstverstümmelung.
Vielleicht war es auch ne Wette oder Mutprobe innerhalb der
Streifenwagenbesatzung… :smile:

…der ist gut, Mutprobe! Klasse!
Danke für den Lacher
Allu

Ich habe gelesen, dass die Kontrollblutprobe nach einem
positiven Atemalkoholtest abgeschafft werden soll, da die
Atemalkoholtester inzwischen gerichtsfest seien.

Ich bin ja (bekanntlich) in der Versicherungsbranche und habe relativ viele Ermittlungsergebnisse auf dem Tisch… meine Erfahrung: die Messergebnisse unterscheiden sich in 90%, davon in bestimmt 70% recht deutlich. Und zwar immer zum Nachteil des Delinquenten, d. h. die Blutprobe bringt immer mehr als der Atemtest vor Ort.

Grüße, M

die Geschichte mit dem anhauchen ist ja sowas von überholt…
Kein normaler Kollege tut sich soetwas an.

Moin Monsieur Dachs,

ich habe auch schon eine PolizeibeamtIN angehaucht (nach Aufforderung) :smile: Sogar DREI mal hintereinander, scheinbar war ich zu zaghaft…

Fand ich auch seltsam. Der Polizist, den ich kenne und dem ich das erzählt habe, fand es auch eklig.
Ich auch. Würde mich von keinem Fremden freiwillig anhauchen lassen.

Aber ich war so verblüfft, dass ich mir keine Gedanken drüber gemacht habe ob ich das will oder nicht.

Gruß,
Maja

Hallo,
hab ich nicht verstanden:

Ich bin ja (bekanntlich) in der Versicherungsbranche und habe
relativ viele Ermittlungsergebnisse auf dem Tisch… meine
Erfahrung: die Messergebnisse unterscheiden sich in 90%, davon
in bestimmt 70% recht deutlich. Und zwar immer zum Nachteil
des Delinquenten, d. h. die Blutprobe bringt immer mehr als
der Atemtest vor Ort.

Bringt mehr? Mehr Promille? Mehr Vor- oder Nachteile?

Grüße
Schmidti

Bringt mehr? Mehr Promille? Mehr Vor- oder Nachteile?

Das ermittelte Ergebnis liefert einen höheren o/oo-Wert, also zB 1,50 bei Atemtest und 1,65 bei Bluttest.

Ich dachte „zum Nachteil“ des Betroffenen wäre eine eindeutige Aussage…

Grüße, M

Es kommt ganz auf das verwendete Testsystem an, wie gesagt längst nicht alle Bundesländer haben überhaupt solche gerichtsverwertbaren Testgeräte und es bestehen meilenweite unterschiede zwischen den Schnelltests und den gerichtsverwertbaren Systemen.

Gruß Andreas

Danke, jetzt hab ichs verstanden.

Dann sollte man auf keinen Fall den Atemtest verweigern…,
wobei ich mich irgendwie ganz schwach erinnere, dass man ab einem bestimmten Grenzwert eh zur Blutuntersuchung muss.

Grüße
Schmnidti

Um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

Es gibt 2 Arten von Atemalkoholgeräten

  1. die kleinen, handlichen, die jeder Streifenwagen dabei hat.
    Deren Ergebnis ist nicht gerichtsverwertbar. Sie bieten den Polizisten auf der straße lediglich einen Anhaltspunkt dafür, wie stark jemand alkoholisiert ist. Und ein Bier riecht genauso wie fünf.
  2. größere, etwa aktenkoffergroße Geräte (welche sich meist auf der Diensstelle befinden)
    diese drucken dann auch ein Ergebnis aus, welches gerichtsfest ist.

ABER: Diese Ausdrucke sind meist nur für den Ordnungswidrigkeitenbereich ausreichend - also bis 1,09 Promille bzw. 0,54 mg/l !!!
Alles was darüber ist muss nach wie vor zur Blutentnahme.

ABER: Dies ist natürlich von Bundesland zu Bundesland unterscheidlich !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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