Hallo, gehen wir mal davon aus das Person x eine lautstarke auseinandersetzung mit person y hatte.
Es war Alkohol im spiel.
Person Z ruft die Polizei an welche auch gleich da ist, und person x handschellen anlegt ohne den sachverhalt überhaupt aufgenommen zu haben.
Person X währt sich logischerweisse dagegen.
Der Polizist schmeisst Person X auf den boden und Fixiert ihn mit seinem Knie im Gesicht.
Polizist Drückt so fest das Deutliche Hämatome entstehen.
Danach wird Person X mit auf die Wache genommen verliert jedoch auf dem Weg zu dem Dienstwagen seine Hose, kann sie aber nicht selbst hochziehen und es standen Pasanten dabei was Person X deutlichen Schaden seines Rufes zufügt.
Der Polizist, lässt nicht mit sich reden, und wird beleidigend Gegenüber Person X worauf Person X auch beleidigend wird.
Nun ist die Frage, wie kann Person X vorgehen, denn er hat einen Sohn und hat angst das das Jugendamt was mitbekommt, zwecks verhaftung und so weiter.
Kann Person X eine Anzeige machen da das mit der Hose Deutlich gegen §1 des GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Person X hat so ein Trauma das er sich nicht mehr auf die Strasse traut.
Ich danke bereits jetzt für Antworten.