Hallo,
mich würde mal interessieren, ob ein Polizist außer Dienst die selben Rechte und Pflichten hat wie wenn er dienstlich unterwegs ist?
Vielleicht auch mal bezogen auf Folgendes Beispiel:
Junger Polizist ist auf einer Feier eines Freundes eingeladen. Er sieht dass Minderjährige (die vielleicht sogar seine Freunde sind) Alkohol trinken. Muss er einschreiten? Oder kann er sogar mit ihnen trinken
Unter 16 ist Alkohol generell tabu. Sowohl kaufen, als auch trinken.
Zwischen 16 und 18 dürfen dann „leichte Alkohole“ wie Bier getrunken werden. Ab 18 dann auch Spiritousen und Weinbrände.
Ob der Polizist mittrinken darf? Nun ja… ich denke ganz offiziell nein, aber in der Regel wirds nicht gehandhabt.
Außer, er könnte verhindern, dass die Kids z.b. sich ins Koma saufen. Sollte er hier bei zusehen und das kommt raus, denke ich, wird es ein Diszipilnarverfahren geben, wegen grober Vernachlässigung des Jugendschutzgesetzes.
Unter 16 ist Alkohol generell tabu. Sowohl kaufen, als auch
trinken.
Wo steht das denn geschrieben?
Ob der Polizist mittrinken darf? Nun ja… ich denke ganz
offiziell nein, aber in der Regel wirds nicht gehandhabt.
Welche Vorschrift verbietet es ihm „ganz offiziell“?
Außer, er könnte verhindern, dass die Kids z.b. sich ins Koma
saufen. Sollte er hier bei zusehen und das kommt raus, denke
ich, wird es ein Diszipilnarverfahren geben,
Das könnte unter Umständen sogar ein Strafverfahren geben…
wegen grober
Vernachlässigung des Jugendschutzgesetzes.
jetzt habe ich mir nochmal das Jugendschutzgesetz angeschaut, aber ich finde nirgends eine Altersgrenze für dem Konsum von Alkohol. Einzig die bekannten Grenzen in Gaststätten, öffentlichen Veranstaltungen, Öffentlichkeit und den Verkauf an Jugendliche.
Im Ausgangsbeitrag ist von einer privaten Feier die Rede.
Um es mal salopp zu sagen, Mutti könnte den Säugling mit Korn stillen, ohne mit dem Jugendschutzgesetz in Konflikt zu kommen. Da greifen dann andere Tatbestände falls sie auf diese Schnapsidee käme.
Ich hoffe doch sehr das der Gesetzgeber bewusst diese Lücke gelassen hat, um nicht in die Intimsphäre der Familie einzugreifen.
bei strafbaren Handlunge, z.Bsp. in deinem Fall kann er
selbstverständlich einschreiten!
er MUSS einschreiten, sobald er von einer strafbaren handlung kenntnis erlangt. daher ist ein pb eigentlich IMMER im „dienst“.
ob er es tut, steht auf einem anderen blatt.
Eben nicht. Bei der Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen wird gerade zwischen dienstlicher und privater Kenntnisnahme unterschieden. Ein ganz klassischer juristischer Streit.
bedeutet also…
…dass, wenn ein polizeibeamter auf einer party sieht, dass jemand drogen verkauft, er nicht verpflichtet ist, diesen vorfall amtlich zu machen und dies zu unterbinden?
da ich dich als sehr kompetenten poster einschätze, überrascht mich diese aussage.
ich hätte nie gedacht, dass ein beamter nur in seiner dienstzeit dem staat verpflichtet ist. gerade dann, wenn es darum geht, schaden vom staat und seinen bürgern abzuwenden.
Levay hat durchaus recht. Würdest du von einem Polizisten verlangen, dass er jede Tat verfolgt, auch wenn er sich in seiner Freizeit befindet, dann hat er sehr schnell weder Freunde noch Familie.