Polizist lächerlich machen

Hallo zusammen

1)angenommen eine Person ist gerade so spaßig drauf, das sie bei einem Polizisten die Mütze runterstubst.

  1. Während der Polizist die Daten von der Person aufschreibt, zieht das Gegenüber das Blatt des Polizisten aus der Hand und wirft es grinsend auf den Boden.

Was kommen hier für Strafen bzw. Owis in Betracht???

  1. Eine Person verlangt die persönlichne Daten des Polizisten, weil er mit der Maßnahme nicht einverstanden ist oder weil er wissen will mit wem er es zu tun hat.
    Was MUSS der Polizist rausgeben?

Danke
Gruß
cas

Hallo zusammen

1)angenommen eine Person ist gerade so spaßig drauf, das sie
bei einem Polizisten die Mütze runterstubst.

Ein übereifriger Staatsanwalt macht daraus ggf. eine Sachbeschädigungmund versuchte Körperverletzung,…

  1. Während der Polizist die Daten von der Person aufschreibt,
    zieht das Gegenüber das Blatt des Polizisten aus der Hand und
    wirft es grinsend auf den Boden.

übereifriger Staatsanwalt: Behinderung, ggf. Widerstand gegen Polizeimaßnahmen

Was kommen hier für Strafen bzw. Owis in Betracht???

Nun ja, Todesstrafe wurde ja in Deutschland abgeschafft, nur noch in Hessen in der Landesverfassung,…geschah dies denn auf einem Faschingsumzug?

  1. Eine Person verlangt die persönlichne Daten des
    Polizisten, weil er mit der Maßnahme nicht einverstanden ist
    oder weil er wissen will mit wem er es zu tun hat.

Was MUSS der Polizist rausgeben?

Der Polizist muß keine persönliche Daten von sich herausgeben, aber seinen Dienstausweis bzw. das zuständige Dienstrevier benennen; die Gerichte sind unterschiedlicher Auffassung, ob alleine das Tragen der Polizeiuniform den Tragenden nicht bereits als Polizist ausweist.

Um alle Verwerfungen zu vermeiden, wäre es ein „toller und übeaus überraschender Zug“ des „Täters“, auf das Polizeirevier zu gehen und sich zu entschuldigen; zeigt von Größe, von Reue und welcher „geschubste Polizist“ möchte da noch die Todesstrafe???

allaaaa und hellauuu
peter

Danke

Gruß

cas

Lachen macht Spaß!

Was kommen hier für Strafen bzw. Owis in Betracht???

Keine Ahnung, in solchen Fällen würde ich wohl eher erst mal damit beschäftigt sein den Spaßvogel etwas durch den Matsch zu ziehen, während ich mein Knie liebevoll in seinem Nacken platziert habe, damit ich die Acht anlegen kann.

Was MUSS der Polizist rausgeben?

Wechselgeld - zumindest in den Bundesländern in denen Bußgeld noch bar gezahlt werden darf.

Gruß Andreas

1)angenommen eine Person ist gerade so spaßig drauf, das sie
bei einem Polizisten die Mütze runterstubst.

Ein übereifriger Staatsanwalt macht daraus ggf. eine
Sachbeschädigungmund versuchte Körperverletzung,…

  1. Während der Polizist die Daten von der Person aufschreibt,
    zieht das Gegenüber das Blatt des Polizisten aus der Hand und
    wirft es grinsend auf den Boden.

übereifriger Staatsanwalt: Behinderung, ggf. Widerstand gegen
Polizeimaßnahmen

du scheinst wirklich seltsame erfahrungen mit der staatsanwaltschaft gemacht zu haben.

wieso sollte sich ein „übereifriger“ staatsanwalt die mühe machen, anklageschrift über die von dir bezeichneten delikte zu verfassen, die offensichtlich nicht vorliegen. das gericht würde nicht einmal das hauptverfahren eröffnen. der staatsanwalt kann sich gleich „Horst“ auf die stirn schreiben, denn das wird ab jetzt sein spitzname sein…

sollte der staatsanwalt gezielt den sachverhalt anders schildern als er sich tatsächlich zugetragen hat, liegt zumindest objektiv der tatbestand der rechtsbeugung vor, § 339 stgb.

selbst wenn man 303, 223 stgb bejahen würde, würde die sache mit höchster wahrscheinlichkeit eingestellt und auf den privatklageweg verwiesen werden.

Hallo,

1)angenommen eine Person ist gerade so spaßig drauf, das sie
bei einem Polizisten die Mütze runterstubst.

derjenige sollte sicher sein, dass der Polizist auch seinen „Spass“ versteht, wenn er Pech hat, sieht der Beamte das als einen Angriff an, dessen Weiterführung er verhindern wird. Und das kann weh tun.

  1. Während der Polizist die Daten von der Person aufschreibt,
    zieht das Gegenüber das Blatt des Polizisten aus der Hand und
    wirft es grinsend auf den Boden.

http://dejure.org/gesetze/StPO/164.html

natürlich wird die Festnahme nötigenfalls mit Gewalt durchgesetzt.

  1. Eine Person verlangt die persönlichne Daten des
    Polizisten, weil er mit der Maßnahme nicht einverstanden ist
    oder weil er wissen will mit wem er es zu tun hat.

den Namen kann man ggf. bekommen.

Was MUSS der Polizist rausgeben?

kommt drauf an, was er angenommen hat und wie hoch das Wechselgeld deswegen ist. Verwarnt er z.B. mit 20 € und bekommt er 50 €, dann muss er 30 € rausgeben.

Gruss

Iru