Hallo!
Vermutlich ist meine Frage uralt, aber es würde mich nunmal sehr interessieren…
Also:
Ein Freund von mir, 27 Jahre alt, Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, Zivildienst geleistet, interessiert sich in letzter Zeit dafür, eventuell für die Polizei zu arbeiten.
Allerdings behauptet er, die klassische Ausbildung zum Polizeibeamten sei ihm sowieso verbaut, und zwar nicht wegen seines Alters, sondern wegen seines Zivildienstes, da man den „Dienst an der Waffe“ vorher nicht verweigert haben dürfte.(Wohnt wie ich in München, falls es da Unterschiede zwischen den Bundesländern geben könnte).
Stimmt das? Fände ich ja doch etwas seltsam, wenn man Leuten, die sich mit 18, 19 für den Zivildienst entscheiden (evtl auch aus sozialem Engagement) verweigern würde, später ihre Meinung zu ändern…
Gilt diese Regelung (sollte es sie denn geben) evtl nur für Beamte?
Oder gäbe es andere Möglichkeiten, also auch gezielt in anderen Abteilungen als denen, in welchen man nach der Ausbildung klassischer Weise landet? Zum Beispiel über ein Kriminalistikstudium?
Danke schon jetzt für all Eure Antworten,
Norah
Hallo,
Allerdings behauptet er, die klassische Ausbildung zum
Polizeibeamten sei ihm sowieso verbaut, und zwar nicht wegen
seines Alters, sondern wegen seines Zivildienstes, da man den
„Dienst an der Waffe“ vorher nicht verweigert haben
dürfte.(Wohnt wie ich in München, falls es da Unterschiede
zwischen den Bundesländern geben könnte).
Stimmt das? Fände ich ja doch etwas seltsam, wenn man Leuten,
die sich mit 18, 19 für den Zivildienst entscheiden (evtl auch
aus sozialem Engagement) verweigern würde, später ihre Meinung
zu ändern…
Meines Wissens muss man aus Gewissensgründen ('ich bring es aus ethischen/christl. Gründen nicht über mich, auf einen Menschen zu schiessen) verweigern.* Da ist es halt ein Widerspruch, wenn der gleiche Mensch Polizist werden will, der je nach Einsatzfeld auch einen Straftäter verletzen bzw. töten muss, um einen grösseren Schaden abzuwehren. Grenzwertig sind natürlich auch Fälle wo potentielle Straftäter bei dem Versuch der Sachverhaltsermittlung zu tote kommen, vgl.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gilt diese Regelung (sollte es sie denn geben) evtl nur für
Beamte?
Polizisten gibt es meines Wissens nur als Beamte.
Oder gäbe es andere Möglichkeiten, also auch gezielt in
anderen Abteilungen als denen, in welchen man nach der
Ausbildung klassischer Weise landet? Zum Beispiel über ein
Kriminalistikstudium?
Oder als Mediziner, Physiker oder Chemiker und dann über die Kriminaltechnik (Spurensuche etc.)
TSchuess Marco.
*Lass Dir doch mal seine Begründung (den Text den er ans Amt geschickt hat) für die Wehrdienstverweigerung geben.
Hallo
Stimmt das? Fände ich ja doch etwas seltsam, wenn man Leuten,
die sich mit 18, 19 für den Zivildienst entscheiden (evtl auch
aus sozialem Engagement) verweigern würde, später ihre Meinung
zu ändern…
Es wird schwerer angenommen zu werden, aber es versperrt nicht den Weg.
Jeder der glaubhaft seinen Sinneswandel darstellen kann, wird irgenwo eine Chance bekommen. Es gibt ja auch Menschen die brechen ein studium ab und beenden es Jahre später.
Gilt diese Regelung (sollte es sie denn geben) evtl nur für
Beamte?Polizisten gibt es meines Wissens nur als Beamte.
Es gibt keine Regelungen die Zivildienstleistende vom öffenlichem Dienst ausschließen.
Es gibt Hilfspolizisten, z.B. in Berlin, und das sind Angestellte. Schusswaffen dürfen sie jedoch nicht führen und einsetzen. Grundsätzlich sind alle Polizisten Beamte. Näheres regelt das Landesgesetz bei Polizisten.
Oder gäbe es andere Möglichkeiten, also auch gezielt in
anderen Abteilungen als denen, in welchen man nach der
Ausbildung klassischer Weise landet? Zum Beispiel über ein
Kriminalistikstudium?
Bewerben kann man sich immer. Öffentliche Stellen müssen ausgeschrieben werden und im Annahmeverfahren entscheidet sich halt der Rest.
Oder als Mediziner, Physiker oder Chemiker und dann über die
Kriminaltechnik (Spurensuche etc.)
Die bilden ihr Personal meist selbst aus.
gruß Grüne