im Brett „Ämter und Behörden“ habe ich gefragt ob ich, wenn ich bei der Polizei angebe meinen Führerschein verloren zu haben noch eine eidesstattliche Versicherung bei der FS-Stelle abgeben muss. Ich habe, nach Anzeige bei der Polizei, ein Schriftstück mit der Überschrift „Verlustanzeige“ bekommen. Frage also an die Polizisten: Ersetzt diese die Versicherung bei der FS-Stelle? Ihr seid doch auch eine Behörde und ich muss euch die Wahrheit sagen - oder?
weder - noch
ahoi.
ich habe im letzten jahr in lueneburg einen neuen führerschein bekommen, weil mir der alte lappen bei einem unfreiwilligen bad in der elbe davongeschwommen war.
das musste ich so in den antrag fuer die neue karte schreiben, aber von eidesstattlicher versicherung keine spur.
gruss aus der nordheide. /dna
Hi,
also erstmal ist es vollkommen richtig, daß Du bei einer falschaussage bei der Anzeigenerstattung in Regress genommen werden könntest, anderseits ist das natürlich das Problem der Nachweispflicht und der Wahrheitsbekundung bei einer Aussage.
Deshalb fordern manche Zulassungsstellen eine eidesstattliche Erklärung, daß Du auch wirklich den FS verloren hast.
Aber ich sage es mal so… Eine Erklärung ist doch schnell geschrieben und mit der Verlustanzeige kann bei das bei der Neuausstellung kein Problem mehr darstellen.
cU Jens
Prinzipielle Frage …
Wieso sollte man unwahre Angaben über den Verlust eines Führerscheins machen ? Der Sinn des ganzen offenbart sich für mich nicht: was will ich denn mit zweien, von denen ich nicht einmal meinem Kumpel einen borgen kann ?
Steh ich auf dem Schlauch ? Außer verlustig gehen könnte er allenfalls noch gestohlen werden - der Effekt für mich in beiden Fällen : Es iss weg und ein neuer muss her .
HM
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Wieso sollte man unwahre Angaben über den Verlust eines
Führerscheins machen ? Der Sinn des ganzen offenbart sich für
mich nicht: was will ich denn mit zweien, von denen ich nicht
einmal meinem Kumpel einen borgen kann ?
Ganz einfach: du hast noch einen in Reserve, wenn du mal einen FS abgenommen bekommst…
Mit einem echten FS könnte eine Routinekontrolle, bei der nicht per Funk nachgefragt wird, durchaus hinhauen. Wenn nicht, kommt zum Fahren ohne FS noch das eine oder andere dazu, sodaß es insgesamt wohl keine gute Idee ist.