Polizisten bei der allgemeinen Verkehrskontrolle

Hi.

Mich würde mal interessieren, was die netten Herren Gesetzeshüter bei einer allgemeinen Verkehreskontrolle alles machen dürfen, bzw. was sie machen müssen.

Habe mal gehört, daß sie sich als erstes Ausweisen müßen oder zumindest Name, Dienstgrad und Dienststelle nennen müssen.

Desweiteren wurde mir gesagt, daß sie ohne Durchsuchungsbefehl nicht das Fahrzeug von innen unter die Lupe nehmen dürfen.

Wurde ich da richtig informiert?

Gibt es da vielleicht noch mehr Sachen die ich mir nicht einfach so gefallen lassen muß?

Wurde nämlich heute angehalten und mußte auf einem Bein stehen und dabei mein Kennzeichen auswendie rückwärts aufsagen. Kam mir ehrlich gesagt ein bissl vera…t vor.

Im voraus schonmal vielen Dank für die Antworten.

Greetz
Benny

Moin

Mich würde mal interessieren, was die netten Herren
Gesetzeshüter bei einer allgemeinen Verkehreskontrolle alles
machen dürfen, bzw. was sie machen müssen.

Habe mal gehört, daß sie sich als erstes Ausweisen müßen oder
zumindest Name, Dienstgrad und Dienststelle nennen müssen.

Auf Verlangen ja, aber nicht sofort als erstes. Ausser natuerlich sie sind in Zivil unterwegs.

Desweiteren wurde mir gesagt, daß sie ohne Durchsuchungsbefehl
nicht das Fahrzeug von innen unter die Lupe nehmen dürfen.

Hm, und bis dahin bleibt ihr auf der Strasse stehen? Es gibt da diese Gummidefinition mit Gefahr in Verzug die so ziemlich alles zulaesst. Heisst: Wenn die Beamten den Verdacht haben Du koenntest Drogen etc. dabei haben, dann duerfen Sie auch nachschauen.

Wurde ich da richtig informiert?

Noe.

Gibt es da vielleicht noch mehr Sachen die ich mir nicht
einfach so gefallen lassen muß?

Ja vieles. Du musst: Dich ausweisen, Deine Fahrzeugpapiere vorzeigen, Drogen- und Alkoholkontrolle mitmachen (oder wahlweise mit Gewalt auf der Wache nachholen), sonstige Fragen zur Feststellung Deiner Fahrtuechtigkeit beantworten (Beispiel Brille, Prothesen und so weiter), Pruefung der Verkehrstuechtigkeit des Fahrzeugs zulassen und genauso bei Verdacht die oberflaechliche Durchsuchung des Fahrzeuges.

Was ich nicht genau weiss, ist ob Du auch Verkleidungen abbauen musst etc., so wie das der Zoll veranlassen kann.

Wurde nämlich heute angehalten und mußte auf einem Bein stehen
und dabei mein Kennzeichen auswendie rückwärts aufsagen. Kam
mir ehrlich gesagt ein bissl vera…t vor.

Liegt eventuell daran das Du auch verarscht worden bist. Wobei ich die Nummer echt gerne gesehen haette!

Greetz

Hm, eventuell waere statt kennzeichen aufsagen der Duden besser gewesen…

Hallo,

deine Kenntnisse lassen aber arg zu Wünschen übrig!

Desweiteren wurde mir gesagt, daß sie ohne Durchsuchungsbefehl
nicht das Fahrzeug von innen unter die Lupe nehmen dürfen.

Hm, und bis dahin bleibt ihr auf der Strasse stehen? Es gibt
da diese Gummidefinition mit Gefahr in Verzug die so ziemlich
alles zulaesst. Heisst: Wenn die Beamten den Verdacht haben Du
koenntest Drogen etc. dabei haben, dann duerfen Sie auch
nachschauen.

GiV kann nicht einfach so „behauptet“ werden, eine Gefahr muss objektiv vorliegen, also müsste bspw. der Fahrer nach Dope riechen um das Auto zu durchsuchen. Auch dann liegt noch kein „in Verzug“ vor, weil man genauso den Wagen sicherstellen könnte und den Richterbefehl abwarten kann oder wandern Drogen etc. allein aus dem Kfz? Insoweit liegt hier keine GiV vor. Eine Durchsuchung wird allerdings oft auf Frage (haben Sie was dagegen wenn ich mal?) durchgeführt bzw. die Polizei handelt rechtswidrig. Im übrigen ist „nachschauen“ was ganz anderes als „durchsuchen“!!!

Ja vieles. Du musst: Dich ausweisen, Deine Fahrzeugpapiere
vorzeigen, Drogen- und Alkoholkontrolle mitmachen (oder
wahlweise mit Gewalt auf der Wache nachholen),

Quatsch! Drogen- und Alkoholkontrolle, gerade Atemluft muss man nicht mitmachen! Die Polizei kann allerhöchstens die Duldung einer Blutabnahme auf der Wache durch Arzt verlangen!

Mfg vom

showbee

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Hi.

Wurde nämlich heute angehalten und mußte auf einem Bein stehen
und dabei mein Kennzeichen auswendie rückwärts aufsagen. Kam
mir ehrlich gesagt ein bissl vera…t vor.

Und du hast die versteckte Kamera nicht entdeckt ?
:wink:

Gruß,
Markus

deine Kenntnisse lassen aber arg zu Wünschen übrig!

Wer sagt das? Du? Na was ist das schon, aber schaun wir doch mal was Du so schreibst.

GiV kann nicht einfach so „behauptet“ werden, eine Gefahr muss
objektiv vorliegen, also müsste bspw. der Fahrer nach Dope
riechen um das Auto zu durchsuchen.

Na super. Aussage des Polizisten: „Ich habe deutlich einen Geruch nach Marihuana aus dem Wagen wahrgenommen. Ob es vom Fahrer, einem der Insassen oder dem Duftbaum ausging kann ich nicht sagen, deshalb wurde von mir eine oberflaechliche Ueberpruefung vorgenommen.“ Und? Was dann?

Auch dann liegt noch kein
„in Verzug“ vor, weil man genauso den Wagen sicherstellen
könnte und den Richterbefehl abwarten kann oder wandern Drogen
etc. allein aus dem Kfz? Insoweit liegt hier keine GiV vor.

Mit anderen Worten: Entweder ich stimme zu den Wagen durchsuchen zu lassen oder ich muss zu Fuss weitergehen oder?

Eine Durchsuchung wird allerdings oft auf Frage (haben Sie was
dagegen wenn ich mal?) durchgeführt bzw. die Polizei handelt
rechtswidrig. Im übrigen ist „nachschauen“ was ganz anderes
als „durchsuchen“!!!

Ach ja, erklaer mal?

Ja vieles. Du musst: Dich ausweisen, Deine Fahrzeugpapiere
vorzeigen, Drogen- und Alkoholkontrolle mitmachen (oder
wahlweise mit Gewalt auf der Wache nachholen),

Quatsch! Drogen- und Alkoholkontrolle, gerade Atemluft muss
man nicht mitmachen! Die Polizei kann allerhöchstens die
Duldung einer Blutabnahme auf der Wache durch Arzt verlangen!

Sag mal gehts Dir aber sonst gut ja? Ich hab genau dasselbe oben geschrieben: Entweder Du machst vor Ort Drogen- und/oder Alkoholkontrolle oder man zwingt Dich auf der Wache dazu.

Willst Du jetzt hier rumschlaubergern, dass ja bei mir nichts von Arzt und Blut steht?

Mei oh mei, Leut gibts…

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Wer sagt das?

Also, ich - um das mal zu sagen - habe gewiss keine Scheu, mich mit Showbee zu zoffen. Aber wo er Recht hat, hat er Recht. Und hier hat er Recht.

GiV kann nicht einfach so „behauptet“ werden, eine Gefahr muss
objektiv vorliegen, also müsste bspw. der Fahrer nach Dope
riechen um das Auto zu durchsuchen.

Na super. Aussage des Polizisten: „Ich habe deutlich einen
Geruch nach Marihuana aus dem Wagen wahrgenommen. Ob es vom
Fahrer, einem der Insassen oder dem Duftbaum ausging kann ich
nicht sagen, deshalb wurde von mir eine oberflaechliche
Ueberpruefung vorgenommen.“ Und? Was dann?

Was soll dieser Einwand wohl bedeuten? Richtig ist, dass deine Behauptung falsch war. Es geht eben nicht um das, was der Polizist persönlich glaubt, sondern es geht um die objektive Gefahrenlage. (Für Einzelheiten zu den Gefahrbegriffen verweise ich mal eben auf die zahlreiche Literatur zum Polizeirecht.) Natürlich ist es der Polizist, der die Gefahrenlage einschätzen muss; Prüfungsmaßstab ist aber trotzdem ein objektiver und kein subjektiver. Showbee hat dich zu Recht korrigiert und warum du, wie so oft, wieder mal stänkern musst, will sich mir wirklich nicht erschließen!

Eine Durchsuchung wird allerdings oft auf Frage (haben Sie was
dagegen wenn ich mal?) durchgeführt bzw. die Polizei handelt
rechtswidrig. Im übrigen ist „nachschauen“ was ganz anderes
als „durchsuchen“!!!

Ach ja, erklaer mal?

Ich habe mich auch über Showbees Formulierung gewundert. Ich nehme an, er wollte Folgendes aussagen: Wenn ein Polizist - etwa durch die Scheiben - einen Blick in deinen Wagen wirft, ist das eben noch keine Durchsuchung. Und da hat er ja nun mal Recht.

Quatsch! Drogen- und Alkoholkontrolle, gerade Atemluft muss
man nicht mitmachen! Die Polizei kann allerhöchstens die
Duldung einer Blutabnahme auf der Wache durch Arzt verlangen!

Sag mal gehts Dir aber sonst gut ja? Ich hab genau dasselbe
oben geschrieben: Entweder Du machst vor Ort Drogen- und/oder
Alkoholkontrolle oder man zwingt Dich auf der Wache dazu.

Stimmt, du hattest das geschrieben; wenn man sich aber streng an deinem Wortlaut halten würde, hättest du es wirklich falsch geschrieben, da stand nämlich, man „müsse“… Das einzige, was man wirklich muss, ist aber eben die Blutentnahme dulden. Zugegebenermaßen habe ich dich aber gleich so verstanden, wie du es wohl gemeint hast. Ein Punkt für dich :wink:

Levay

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Na super. Aussage des Polizisten: „Ich habe deutlich einen
Geruch nach Marihuana aus dem Wagen wahrgenommen. Ob es vom
Fahrer, einem der Insassen oder dem Duftbaum ausging kann ich
nicht sagen, deshalb wurde von mir eine oberflaechliche
Ueberpruefung vorgenommen.“ Und? Was dann?

Was soll dieser Einwand wohl bedeuten? Richtig ist, dass deine
Behauptung falsch war. Es geht eben nicht um das, was der
Polizist persönlich glaubt, sondern es geht um die objektive
Gefahrenlage. (Für Einzelheiten zu den Gefahrbegriffen
verweise ich mal eben auf die zahlreiche Literatur zum
Polizeirecht.) Natürlich ist es der Polizist, der die
Gefahrenlage einschätzen muss; Prüfungsmaßstab ist aber
trotzdem ein objektiver und kein subjektiver. Showbee hat dich
zu Recht korrigiert und warum du, wie so oft, wieder mal
stänkern musst, will sich mir wirklich nicht erschließen!

Weil ich es so goldig finde wie ihr krampfhaft versucht, Euer theoretisches Wissen auf die vollkommen andere Praxis umzumuenzen :wink: Aber gut, nur ein Beispiel:

Fall A: Ein Auto wird angehalten, Polizist kommt an die Windschutzscheibe, ein Rauchpilz wie nach Hiroshima entsteigt dem Auto, drinnen sitzen vier Typen mit selbstgedrehten Zigaretten und laecheln wie ein Buddha dem Polizisten ins Gesicht. Objektiv gesehen keinerlei Anhaltspunkte fuer THC oder? Grenz doch mal ab zwischen objektiv und subjektiv! Sind drei Autoradios und eine Brechstange auf dem Ruecksitz genug fuer einen objektiven Verdacht des Polizisten oder wuerdest Du nicht auch zustimmen, dass es sich eigentlich lediglich um die paranoide Schlussfolgerung eines wichtigtuerischen Beamten handelt?

Ich habe mich auch über Showbees Formulierung gewundert. Ich
nehme an, er wollte Folgendes aussagen: Wenn ein Polizist -
etwa durch die Scheiben - einen Blick in deinen Wagen wirft,
ist das eben noch keine Durchsuchung. Und da hat er ja nun mal
Recht.

Hm, wo faengt eine Durchsuchung an? Ich versuche mir gerade vorzustellen wie er sich verzweifelt auf die Heckscheibe wirft um den Blick in den Wagen zu verhindern :o)

Rein aus Prinzip her wuerde ich Dir ja wie gesagt zustimmen, dass es nicht reicht wenn der Polizist einen schlechten Tag hat und er mal so Dein Auto auf den Kopf stellt. Ist ja auch gut so.

In der Praxis aber sieht es so aus, dass der Polizist nicht beweisen muss, welche objektiven Anhaltspunkte er hatte, sondern DU musst beweisen das der Polizist aus subjektiven Beweggruenden handelte. Wie gesagt, den Versuch vor Gericht oder im Rahmen einer Beschwerde oder was auch immer man da so machen will, vorzubringen das der Polizist trotz jahrelanger Erfahrung nicht den Geruch erkannt hat, sondern es sich nur einbildete kann man sich sparen und stattdessen lieber auf dem Klo die Tageszeitung lesen. Die Chancen auf Erfolg sind besser.

Ich steh ja prinzipiell jedem Argument offen, aber wenn Du damit durchkommst ist die Welt eine Scheibe :wink:

Noch ein Tip von mir am Rande, nimms ned zu persoenlich: Ich bin ja jetzt auch schon etwas aelter und habe ein paar Kontrollen hinter mir. Bullen sind auch nur Menschen. Und an Deiner/Eurer/seiner Stelle wuerde ich bei so einer Polizeikontrolle mein liebenswuerdigstes Laecheln aufsetzen, schoen nett sein und brav mitmachen. Wer naemlich nachts zum zwei anfaengt rumzuklugscheissern von wegen „Sie duerfen das gar nicht wegen Paragraph so und so und ueberhaupt ich will ihre Dienstnummer das gibt eine Beschwerde weil es da kein Gefahr in Verzug ist“, der darf zur Belohnung schnell mal auf einem Bein stehend Nummernschilder vorlesen :wink:

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Hallo!

Fall A: Ein Auto wird angehalten, Polizist kommt an die
Windschutzscheibe, ein Rauchpilz wie nach Hiroshima entsteigt
dem Auto, drinnen sitzen vier Typen mit selbstgedrehten
Zigaretten und laecheln wie ein Buddha dem Polizisten ins
Gesicht. Objektiv gesehen keinerlei Anhaltspunkte fuer THC
oder?

Das sehe ich anders.

In der Praxis aber sieht es so aus, dass der Polizist nicht
beweisen muss, welche objektiven Anhaltspunkte er hatte,
sondern DU musst beweisen das der Polizist aus subjektiven
Beweggruenden handelte. Wie gesagt, den Versuch vor Gericht
oder im Rahmen einer Beschwerde oder was auch immer man da so
machen will, vorzubringen das der Polizist trotz jahrelanger
Erfahrung nicht den Geruch erkannt hat, sondern es sich nur
einbildete kann man sich sparen und stattdessen lieber auf dem
Klo die Tageszeitung lesen. Die Chancen auf Erfolg sind
besser.

In der Praxis ist es leider bei vielen Richtern tatsächlich so, dass sie Polizisten alleine auf Grund ihrer beruflichen Position eine erhöhte Glaubwürdigkeit beimessen. Das verstößt zwar gegen Grundsätze des fairen Verfahrens, ist aber tatsächlich vielfach geübte Rechtspraxis.

Trotzdem: Es gibt auch Ausnahmen - und deswegen schreibe ich hier - denn gerade vor ein paar Stunden habe ich ein erfreuliches Urteil des Oberlandesgerichtes erhalten. Da wurde unserem Mandanten Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen, nach unserer Ansicht ist der Widerstand aber wegen Amtsmissbrauches der Polizeibeamten gerechtfertigt (unser Mandant wurde einfach ohne irgendeine Begründung nach seiner Verhaftung nackt in die Zelle gesperrt, wogegen er sich gewehrt hat).

Ich habe das bereits in der Voruntersuchung vorgebracht - ohne Erfolg, außer dass die U-Richterin die Polizisten gefragt hat, ob sie einen Amtsmissbrauch begangen hätten, nachdem die das verneint haben, sah sich weder die U-Richterin veranlasst meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu schicken, noch sah die Staatsanwaltschaft Handlungsbedarf. Während der Hauptverhandlung habe ich das wiederum vorgebracht, das einzige Ergebnis war, dass die Richterin den Beschuldigten belehrt hat, dass er sich bei einer unrichtigen Beschuldigung wegen einer Verleumdung strafbar machen kann. Ich habe die Staatsanwältin darauf hingewiesen, dass die StA eigentlich verpflichtet ist, gegen die Polizisten zu ermitteln, das wurde von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung abgelehnt, dass die Polizisten über Befragung durch die Richterin in der Voruntersuchung bereits ausgesagt hätten, sie hätten immer das Gesetz beachtet.

Also endete das Verfahren mit einer Verurteilung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung eines Polizisten (das war eine Schwellung am Handrücken), da das Erstgericht den Polizisten, die drei verschiedene mehr oder weniger erfundene Aussagen geliefert haben und überhaupt nicht glaubwürdig waren, ohne irgendeine Begründung eine „besondere Glaubwürdigkeit“ (sic!) beigemessen hat.

Und heute: Hurra, das Oberlandesgericht hat das Urteil zur Gänze behoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen, da die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nicht das Ergebnis eines „Denkprozesses“ war, wie in der StPO vorgesehen (also meine Berufung war ja schon scharf formuliert, aber die OLG Entscheidung ist der Hammer).

(Übrigens, weil die Frage vorher weiter unten da war: der Fall war so ein Fall, wo ich in der Verteidigung in der HV voll auf Konflikt gesetzt habe, also ein Fall, wo eine Konfliktverteidigung sinnvoll war. Und da sind in der HV schon ein wenig die „Fetzn geflogen“, vor allem weil man ja als junger RAA sowieso nicht ernst genommen wird).

Ich steh ja prinzipiell jedem Argument offen, aber wenn Du
damit durchkommst ist die Welt eine Scheibe :wink:

Also manchmal ist die Welt dann doch eine Scheibe und manchmal kommt man auch gegen die Polizei durch. Nicht immer, aber manchmal doch.

Wer naemlich nachts zum
zwei anfaengt rumzuklugscheissern von wegen „Sie duerfen das
gar nicht wegen Paragraph so und so und ueberhaupt ich will
ihre Dienstnummer das gibt eine Beschwerde weil es da kein
Gefahr in Verzug ist“,

Es hat aber hier niemand gesagt, dass man das immer tun soll. Das ist so wie bei der Konflikt- und Konsensverteidigung:wink:

Gruß
Tom

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Hallo,

zum Rest hast du ja schon genügend Antworten bekommen,
deswegen nur zu den offenen Punkten noch etwas meinerseits:

Durchsuchung = zielgerichtetes suchen nach nicht offen
einsehbaren Gegenständen
Nachschauen = Einsichtnahme um offen zu Tage tretende
Gegenstände zu sehen

Bsp. Durchsuchung = öffnen des Handschuhfaches, Nachschau =
Kopf durch Scheibe stecken und den Joint auf dem Sitz liegen
sehen

Hier fragte der Ausgangsposter konkret was man tun MUSS, also
fragte er nach seiner Pflicht die aus dem Gesetz sich
ableiten muss. Er hat nicht gefragt, was man besser tun
sollte (das kommt ja auch auf den Einzelfall an). Um es bei
der Alkoholkontrolle an einem Bsp. zu bringen:

Man muss qua Gesetz nicht: Pusten, auf der Linie gehen,
Finger zur Nase führen, Alphabet rückwärts aufsagen oder wie
geschehen auf einem Bein hüpfen. Das ist alles Schikane und
kann nicht verlangt werden. Was die Polizei einzig und allein
verlangen kann ist eben eine Blutabnahme durch einen Arzt.
Das ist alles. Auf einem anderen Papier steht, ob es nicht
cleverer ist zu pusten (ich hab es schon einmal gemacht,
obwohl ich von der Nichtpflicht wusste), weil man als
Betroffener weiss, das man nichts getrunken hat und sich
somit eine mühevolle Fahrt zur Wache ersparen kann.

Eben genauso ist es mit dem Durchsuchen. Wenn ich nix zu
verbergen habe, wird man in der Praxis dem Polizeibeamten das
Handschuhfach freiwillig öffnen bzw. ihm gestatten im
Kofferraum die Decken etc. mal umzudrehen. Man muss es
allerdings nicht, nur weil er es gerne möchte.

Insoweit war mein Beitrag kein Ausritt ins theoretische und
unbrauchbare sondern einfach die Richtigstellung einer
falschen Antwort auf eine Frage, die sich eben um
theoretische Aspekte drehte.

der showbee

Nachtrag:
zum Unterschied Durchsuchung/Nachschau auch Kommentare zum GG
zu Art. 13 II / VII GG. Wahlweise die Massenhafte Literatur zu
den Nachschaurechten der Behörden im Ordnungs- und Steuerrecht
bzw. zur Durchsuchung im Polizei- oder Strafverfolgungsrecht

Hallo,

Du musst: Dich ausweisen, Deine Fahrzeugpapiere
vorzeigen,

Was ist denn mit „ausweisen“ gemeint??? Den Perso vorzeigen…? Es gibt doch keine Pflicht, dass Ding ständig mit sich rumzuschleppen.
Man muss den Führerschein und den Fahrzeugschein bei sich haben (und zeigen). Seine Personalien (natürlich die richtigen) angeben, wenn danach gefragt wird.

Grüße!

Eine Durchsuchung wird allerdings oft auf Frage (haben Sie was
dagegen wenn ich mal?) durchgeführt

Tja, und mit der Verneinung der Frage macht man sich verdächtig
und riskiert Beschlagnahmung + richterlichen Befehl.

Im übrigen ist „nachschauen“ was ganz anderes
als „durchsuchen“!!!

Gründlichkeit?

Drogen- und Alkoholkontrolle, gerade Atemluft muss
man nicht mitmachen! Die Polizei kann allerhöchstens die
Duldung einer Blutabnahme auf der Wache durch Arzt verlangen!

Die Blutabnahme dient ja der Drogen- und Alkoholkontrolle,
genauso wie die alternativen Tests. Sie ist sogar aussagekräftiger
und hat vor Gericht höhere Gültigkeit.

mfg
vume5