Hallo!
Fall A: Ein Auto wird angehalten, Polizist kommt an die
Windschutzscheibe, ein Rauchpilz wie nach Hiroshima entsteigt
dem Auto, drinnen sitzen vier Typen mit selbstgedrehten
Zigaretten und laecheln wie ein Buddha dem Polizisten ins
Gesicht. Objektiv gesehen keinerlei Anhaltspunkte fuer THC
oder?
Das sehe ich anders.
In der Praxis aber sieht es so aus, dass der Polizist nicht
beweisen muss, welche objektiven Anhaltspunkte er hatte,
sondern DU musst beweisen das der Polizist aus subjektiven
Beweggruenden handelte. Wie gesagt, den Versuch vor Gericht
oder im Rahmen einer Beschwerde oder was auch immer man da so
machen will, vorzubringen das der Polizist trotz jahrelanger
Erfahrung nicht den Geruch erkannt hat, sondern es sich nur
einbildete kann man sich sparen und stattdessen lieber auf dem
Klo die Tageszeitung lesen. Die Chancen auf Erfolg sind
besser.
In der Praxis ist es leider bei vielen Richtern tatsächlich so, dass sie Polizisten alleine auf Grund ihrer beruflichen Position eine erhöhte Glaubwürdigkeit beimessen. Das verstößt zwar gegen Grundsätze des fairen Verfahrens, ist aber tatsächlich vielfach geübte Rechtspraxis.
Trotzdem: Es gibt auch Ausnahmen - und deswegen schreibe ich hier - denn gerade vor ein paar Stunden habe ich ein erfreuliches Urteil des Oberlandesgerichtes erhalten. Da wurde unserem Mandanten Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen, nach unserer Ansicht ist der Widerstand aber wegen Amtsmissbrauches der Polizeibeamten gerechtfertigt (unser Mandant wurde einfach ohne irgendeine Begründung nach seiner Verhaftung nackt in die Zelle gesperrt, wogegen er sich gewehrt hat).
Ich habe das bereits in der Voruntersuchung vorgebracht - ohne Erfolg, außer dass die U-Richterin die Polizisten gefragt hat, ob sie einen Amtsmissbrauch begangen hätten, nachdem die das verneint haben, sah sich weder die U-Richterin veranlasst meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu schicken, noch sah die Staatsanwaltschaft Handlungsbedarf. Während der Hauptverhandlung habe ich das wiederum vorgebracht, das einzige Ergebnis war, dass die Richterin den Beschuldigten belehrt hat, dass er sich bei einer unrichtigen Beschuldigung wegen einer Verleumdung strafbar machen kann. Ich habe die Staatsanwältin darauf hingewiesen, dass die StA eigentlich verpflichtet ist, gegen die Polizisten zu ermitteln, das wurde von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung abgelehnt, dass die Polizisten über Befragung durch die Richterin in der Voruntersuchung bereits ausgesagt hätten, sie hätten immer das Gesetz beachtet.
Also endete das Verfahren mit einer Verurteilung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung eines Polizisten (das war eine Schwellung am Handrücken), da das Erstgericht den Polizisten, die drei verschiedene mehr oder weniger erfundene Aussagen geliefert haben und überhaupt nicht glaubwürdig waren, ohne irgendeine Begründung eine „besondere Glaubwürdigkeit“ (sic!) beigemessen hat.
Und heute: Hurra, das Oberlandesgericht hat das Urteil zur Gänze behoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen, da die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nicht das Ergebnis eines „Denkprozesses“ war, wie in der StPO vorgesehen (also meine Berufung war ja schon scharf formuliert, aber die OLG Entscheidung ist der Hammer).
(Übrigens, weil die Frage vorher weiter unten da war: der Fall war so ein Fall, wo ich in der Verteidigung in der HV voll auf Konflikt gesetzt habe, also ein Fall, wo eine Konfliktverteidigung sinnvoll war. Und da sind in der HV schon ein wenig die „Fetzn geflogen“, vor allem weil man ja als junger RAA sowieso nicht ernst genommen wird).
Ich steh ja prinzipiell jedem Argument offen, aber wenn Du
damit durchkommst ist die Welt eine Scheibe 
Also manchmal ist die Welt dann doch eine Scheibe und manchmal kommt man auch gegen die Polizei durch. Nicht immer, aber manchmal doch.
Wer naemlich nachts zum
zwei anfaengt rumzuklugscheissern von wegen „Sie duerfen das
gar nicht wegen Paragraph so und so und ueberhaupt ich will
ihre Dienstnummer das gibt eine Beschwerde weil es da kein
Gefahr in Verzug ist“,
Es hat aber hier niemand gesagt, dass man das immer tun soll. Das ist so wie bei der Konflikt- und Konsensverteidigung:wink:
Gruß
Tom