Hallo liebe Leute,
mal wieder eine ganz tolle Geschichte für euch:
also, angenommen ein sehr betrunkener Student (1,37 Promile nach Pusten) hat ohne jeden Grund zwei vorbei fahrenden Polizeiautos den Stinkefinger gezeigt. Ende, er hat keine Anstanden gemacht, Personalien angegeben und gepustet. Welche Aussage müsste er dazu wohl bei einer Anhörung tätigen um gut aus der Sache raus zu kommen? Was würde ihn wohl für eine Strafe erwarten, Einkommen ist nur ein 400 euro Job.
Danke für eure Antworten 
Hallo,
zu der Anhörung bei der Polizei geht man am besten nicht hin, wenn man unbedingt hin will, hat man einen Anwalt dabei und lässt den reden.
hth
Falls er nicht nicht hingehen will oder keinen Anwalt hat:
Er könnte sich glaubhaft an nichts erinnern können…(siehe §20 StGB). Geht bei 1,3 Promille aber nur, wenn er sonst sehr wenig Alkohol trinkt… und dann wortreich erklären würde, wie leid ihm das tue und dass er keinen beleidigen wollte und selbst nicht weiß, was in ihn gefahren sei usw…
vielen dank für den hinweis, was würde den studenten wohl für eine strafe erwarten wer er sich an nichts mehr erinnern könnte?
Auf Schuldunfähig machen ist glaub ich jetzt nicht sooo die gute Idee. Wenn der Student n Führerschein hat, erfährt auch die Straßenverkehrsbehörde von Verfahren, die durch Schuldunfähigkeit / Vollrausch enden.
Ein kluger Anwalt kann da aber sicher bessere Tipps zu geben… 
Wäre ich der Student, würde ich mich wohl einfach 1000fach entschuldigen und mich (in erster Linie) gar nicht sooo sehr auf den Alkohol rausreden.
Gruß Flo
Hallo,
wenn man unbedingt hin will, hat man einen Anwalt dabei und
lässt den reden.
der bei jedem Polizisten „abblitzt“, denn der RA hat bei der polizeilichen Vernehmung weder ein Anwesenheits- noch Rederecht.
Mein Rat bei den polizeilichen Vorladungen: Hingehen, anhören sie von einem wollen und dann entscheiden, ob man sich äußert oder nicht.
Man sollte nur beachten, dass die Polizei auch aus polizeirechtlichen Gründen vorlädt; dieser Vorladung sollte man folgen, denn ein Nichtbefolgen kann teuer werden. Das liegt aber in dem geschilderten Fall wohl nicht vor.
Gruss
Iru
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Hallo,
wurde denn überhaupt ein Strafantrag gestellt?
Bei einer Vorladung könnte er durchaus zur Vernehmung gehen, sich anhören was vorgeworfen wird und dann entscheiden, was er macht.
Eine persönliche Entschuldigung ist in jedem Fall angebracht.
Die Höhe der Strafe? Kommt drauf an… so ab 10 TS aufwärts.
Gruss
Iru
sicher das es ans straßenverkehrsamt gehen würde? eventuell würde der student aber dann nur für trunkenheit bestraft werden, was doch eine geringere straße zur folge hätte oder?
danke 
also in unserem fall war der student einen tag später auf der polizeistation um sich bei den beamten zu entschuldigen. hier hat er auch erfahren das bereits ein strafantrag gestellt wurde.
Also sollte er sich innerlich schon mal von ca. 10-30 Tagessätzen seines Nettoeinkommens geistig verabschieden.
erstens wird es nicht gelingen, sich auf schuldunfähigkeit herauszureden, weil der polizist im zweifel angaben über den zustand machen kann (artikulation etc./das fahrzeug kann bei schuldunfähigkeit wegen trunkenheit nur bei einem berufstrinker geführt werden)
zweitens liegt bei 1,3 promille noch nicht einmal verminderte schuldfähigkeit vor, selbst wenn man davon ausgeht, dass die 3,0 promille grenze für die schuldunfähigkeit nur ein richtwert ist (und 2,0 für die verminderte), kann man daraus keine abs. schuldunfähigkeit basteln…
der student hat hat in dem fall kein nettoeinkommem, legendlich die 400 euro aus dem nebenjob, die er eigentlich zum leben benötigt (die wohnung zahlen allerdings die eltern)…wie wird das einkommen kontrolliert? da er in manchen monaten aufgrund weniger beschäftigung sogar weniger hat als die 400? könnte er in so einem fall ratenzahlung beantragen, wie niedrig wäre da wohl der kleinste satz? 
Hallo,
er hat doch 400 € Einkommen. Das ergibt round about 10 €/TS. Bei 10 bis 30 TS wären das 100 bis 300 €. Wenn man nicht zahlt, muss man dann eben für jeden TS einen Tag in bundesrepublikanische Zwangsvollpension.
Gruss
Iru
Nein, das stimmt so nicht. Die Staatsanwaltschaft ist die Vollstreckungsbehörde, und hier kann man nach dem Urteil beantragen, in Raten zu zahlen oder sogar Zahlungen durch andere Strafen zu ersetzen.
Juristenforum
Warum antworte ich hier überhaupt noch? Offenbar sind manche Juristen darauf aus, den Nichtjuristen zu zeigen, wie klug sie doch sind, missverstehen jede Äußerung und suchen jedes noch so kleine Haar.
Das war’s dann für mich, ich bin weg.
Könntest du mir das vielleicht näher erläutern?
Es geht ausdrücklich darum, dass eine Geldstrafe nicht gezahlt werden kann. Ausdrücklich wird auch nach Ratenzahlung gefragt.
Du antwortest: Wer nicht zahlen kann, geht in den Bau.
Wenn ich das nun korrigiere, will ich Jurist dir Nichtjurist nur zeigen, wie klug ich bin? Obwohl es die Erleichterungen bei der Strafvollstreckung eben doch gibt?
Verstehe ich nicht. Wirklich nicht.
nicht streiten ihr beiden… vielen dank für eure antworten. bin euch wirklich sehr dankbar für eure hilfe!