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Hallo,
Der Fragesteller geht - wenn ich ihn richtig verstehe - davon aus, dass er eine Situation fotografiert, in der Polizeibeamte sich im Dienst rechtswidrig verhalten. Wieso ist er der Verhaltensstörer
Der Fragesteller geht, wenn ich ihn richtig verstehe, von einem sehr negativ belegten Polizeibegriff aus. Wie sonst kann man sich die Begriffe „Polizeihündchen“, „speichelleckerisch“ oder „Fiffi“ erklären. Für ihn dürfte JEDE Polizeiaktion rechtswidrig sein. Nebenher ist seine Schilderung auch sachlich falsch, so dass ich am Wahrheitsgehalt des gesamten Beitrages zweifle. Jedenfalls nährt seine Vorbereitung auf zu erwartenden Maßnahmen den Verdacht, dass er gegen bestehendes Recht verstoßen und Gegenmaßnahmen verhindern oder erschweren will.
Ob eine Maßnahme der Polizei als rechtswidrig oder rechtmäßig angesehen wird, ist häufig nur ein subjektives Wahrnehmen der dritten Person. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Zum einen hat ein Polizeibeamter eine wesentlich andere Wahrnehmung als „Otto Normalverbraucher“, zum anderen sieht der Dritte oft nur eine Momentaufnahme einer Situation.
Oft genug ist es jedenfalls so, dass die als rechtswidrig wahrgenommene Maßnahme tatsächlich rechtmäßig ist. Beispiele aus der Praxis gäbe es genügend. Nicht jeder Fall ist wie der des Rodney King.
Ich will nicht ausschließen, dass es auch rechtswidrige Maßnahmen gibt, die dokumentiert werden könnten, dennoch ist die überwiegende Anzahl der Maßnahmen rechtmäßig. Daraus aber die grundsätzliche Erlaubnis zu unterstellen, dass man diese Fotos nutzen darf, ist falsch. Du selbst hast doch in einem Beitrag Urteile benannt, die dem Beamten recht gaben (Beitrag wurde offensichtlich durch dich gelöscht).
Und durch das Fotografieren und Entziehen eines zu sicherstellenden Gegenstandes (in den „Armtresor“) wird derjenige zum Störer.
Sollte es sich im Nachhinein herausstellen, dass das Verhalten des Beamten tatsächlich rechtswidrig war, so kann immer noch die Herausgabe verlangt werden.
Gruss
Iru