Hallo.
Als „SpinOff“ von /t/eisernes-armband-mit-schloss-u-speicherkartensafe…
Ich suche in dem verlinkten Beitrag nach einen Handgelenkstresor der im Falle eines Polizisten (Ordnungsamt, Zoll, „Security“…) der die Kamera bzw. Bilder Beschlagnahmen oder gleich löschen will einen Einwurf ermöglicht.
Nun kam es wie ich befürchtet hatte zu OffTopic in etwas agressiv anmutender pauschaler Polizeisympathisierung.
Ich kenne aus dem Internet einige Fälle wo Polizisten „auf dem kleinen Dienstweg“ eigenmächtig Aufnahmen löschten, oder sogar die ganze Karte formatierten (!).
Letzteres sogar bei einem gewerblichen Fotographen dem so „nur“ ein paar Hundert Bilder seines letzten Urlaubs verloren gingen.
Mit dem Beispiel fange ich auch an.
Er stand zufällig mit seiner Spiegelreflex auf dem Alexanderplatz, als er von einem bewaffneten US-Soldaten bedroht wurde er habe die US-Botschaft fotogrfiert. Was übrigens generell nicht verboten oder ein „Sicherheitsrisiko“ darstellt. Da gibt es nichts relevantes an dem Block zu fotografieren.
Mal abgesehen von diesem Verstoß gegen die Dt. Souveränität kam dann diesem Vertreter des großen Bruders USA ein Dt. Polizeihündchen in vorrauseilendem speichelleckenden anbiederndem Gehorsam zu Hilfe.
Er sah sich die Bilder an und fand keine Bilder der US-Botschaft. Wahrscheinlich um den verehrten GI nicht zu enttäuschen fummelte er sich durch das Menü und fand die Formatierenfunktion. Diese nutzte er auch gleich ohne weiteres.
Dies ist wohl das krasseste Beispiel von dem ich las.
Das ist Sachbeschädigung. Da sind die Bilder aus dem Urlaub.
Er hat damit Erinnerungstücke vernichtet die einen Gedwert haben. Damit sind schon mal Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche drin. Es hätte auch berufliche Fotos drauf sein können. Das Opfer war Fotograph. Dann hätte der Wert auch höher sein können. Die Sachbeschädigung an sich ist Strafbar. Damit sollte sie ein SA annehmen müssen.
Dass der Fiffi in dem Beispiel die Bilder löschte kann ein Vorteil sein. Diesen kann man evtl. einfacher belangen als den US-Soldat der evtl. Immunität besitzen könnte.
Die weniger spektakuär anmutenden Fälle sind dann die, wo die Polizei in Situationen fotografiert oder gefilmt wird, die sie evtl. nicht in der Öffentlichkeit sehen will.
Gerade damit wäre aber schon das Motiv der Beweismittelvernichtung und Verdunkelung vorhanden. Das klingt jetzt evtl. für Kritiklose Polizeisympathisanten (das Gegenteil ist kein „Polizeifeind“, es gibt sogar in der Polizei einen Verein von kritischen Polizisten der auch eigene Leute ans Messer liefern würde) nach Verschwörungstheorie, aber man kann es ja schlecht den Polizisten vor Ort entscheiden lassen ob sie sich falsch verhalten haben.
Ich würde neben dem Richter je nach Fall (und Einsatz der Justiz) auch nicht ausschließen dies von der Öffentlichkeit beurteilen zu lassen. Die Bilder aus Südafrika und vor vielen Jahren dem Schwarzen in den USA sind ja wohl bekannt.
Ein Polizist in Ausübung seines Dienstes (auch Zivil) in Sachen Persönlichkeitsrecht nicht besser gestellt als Frau Merkel.
Alleine die von ihnen „Behandelten“ hätten das Recht auf Unkenntlichmachung.
Das rechtfertigt aber auch noch keine Entziehung oder Löschung. Nicht das Fotographieren ist das Problem, sondern das veröffentlichen ohne Unkenntlichmachen.
Also müssen sie auch dann die Bilder mitnehmen lassen, da sie davon ausgehen müssen dass die Gesichter unkenntlich gemacht werden (nicht die der Polizisten, das ist nicht nötig).
Das bedeutet es ist auch nicht nötig ihre Gesichter unkenntlich zu machen.
Mal abgesehen davon dass ein Polizist nicht eigenmächtig unterstellen darf man hätte das vor (um so eine Löschung mit „Gefahr im Verzug“ zu rechtfertigen zu versuchen), wäre es auch bei dieser Absicht nicht verboten.
Ein paar Bestätigungen aus guten (am besten staatlichen) Quellen wären gut.
So etwas könnte man immer dabei haben. Wenn das Symbol ihres Herrchens mit Quellenangabe drauf ist sollte dies auch überzeugen.
Darin sollten idealerweise auch die möglichen Konsequenzen aufgeführt sein.
Also quasi ein Belehrungszettel für Polizisten. Rechtliche Belehrungen macht ja auch jeder Polizist, wenn jemand eine Anzeige aufgibt.
Das i-Tüpfelcheln wären Beispiele von Polizisten deren Karrieren durch die Konsequenzen Schaden nahmen. So ein Eintrag in der Dienstakte kann das Ende von Beförderungen bedeuten.
Fakten bitte mit Quellen, sonst sind es nur Meinungen.
Ansonsten kann man meist auch die Heftigkeit des Speichelflusses wärend des schreibens zwischen den Zeilen lesen . Und wer Polizist, Zöllner, BGS, Ordnungsamtler usw. ist, kann das ja dazu schreiben.