Hallo!
Also die Beförderungsbedingungen der Bahn sagen folgendes aus:
_4. Sonstige besondere Personengruppen
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann Fahrvergünstigungen einräumen:
…
- Personen, die in Zügen oder auf Bahnanlagen für Sicherheit und Ordnung sorgen oder dort hoheitliche Aufgaben erfüllen, zur Wahrnehmung dieser Tätigkeiten sowie für Polizeibeamte in Uniform…_
Nun, es handelt sich hier um eine kann-Bestimmung. Von der Möglichkeit wird aber auf jeden Fall im Nahverkehr und in Verkehrsverbünden, jeweils 2. Klasse, Gebrauch gemacht. Dort dürfen Bundespolizei und Polizeibeamte der Länder kostenlos fahren. Mitarbeiter des Zolls zum Besipiel dürfen dies nicht. Aus welchem Bundesland jemand kommt, ist vollkommen unerheblich. Ob diejenige Person privat oder dienstlich reist, auch.
So weit ich weiß* gilt dies aber offiziell nicht für den Fernverkehr (IC, ICE) und für die Erste Klasse. Aber beides wird geduldet. Kein Zugbegleiter würde einen uniformierten Polizeibeamten im ICE zum Kauf eines Fahrscheins auffordern. Sie sind froh, dass so jemand in ihrem Zug sitzt. Eine gewisse Grauzone besteht also. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Auch die anderen Fahrgäste sind froh, wenn ein Polizeibeamter im Zug ist, und die Bahn ist froh, wenn sich ihre Kunden sicher fühlen.
*Ich bin mir sicher, dass dies jedenfalls vor einigen Jahren so war. Ich war damals bei der Bahn und kannte auch die entsprechenden Regelwerke. Sollte ich dennoch falsch liegen oder wenn sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat, lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.
Viele Grüße
Axel
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