Polizisten in der Bahn

Hallo!

Ich habe mal eine Frage:
Dürfen Polizisten eigentlich kostenlos Bahn fahren?
Ich sehe jedes Wochenende Länderpolizisten in Uniform mit Sporttasche in Fernverkehrzüge einsteigen und quer durch die Republik fahren.

Dass Bundespolizisten mitfahren dürfen ist mir klar, da sie ja auch für den Schutz der Bahn zuständig sind, aber bei Länderpolizisten dachte ich, dass es nur im jeweiligen Bundesland möglich ist.
Fahren die Damen und Herren etwas schwarz (oder grau)???

Hallo,

Ich habe mal eine Frage:
Dürfen Polizisten eigentlich kostenlos Bahn fahren?
Ich sehe jedes Wochenende Länderpolizisten in Uniform mit
Sporttasche in Fernverkehrzüge einsteigen und quer durch die
Republik fahren.

Dass Bundespolizisten mitfahren dürfen ist mir klar, da sie ja
auch für den Schutz der Bahn zuständig sind, aber bei
Länderpolizisten dachte ich, dass es nur im jeweiligen
Bundesland möglich ist.
Fahren die Damen und Herren etwas schwarz (oder grau)???

eine Teilantwort kann ich Dir schonmal geben: Es gibt Verkehrsverbunde, die Polizisten in Uniform kostenlose Fahrt gestatten, sofern sie in Uniform sind, auch wenn dies außerhalb ihrer Dienstzeit geschieht, als Gegenleistung für ihre Präsenz und das daraus resultierende Sicherheitsgefühl der anderen Gäste.

Das ist aber Sache des jew. Verkehrsverbundes und keineswegs Gesetz oder Standard, heißt also nicht, das Polizeibeamte in ihrem Bundesland grundsätzlich für umme fahren.

Ob die DB AG bundesweit auch so ein Agreement hat, weiß ich nicht.

Gruß,

Malte

Sie dürfen

Ob die DB AG bundesweit auch so ein Agreement hat, weiß ich
nicht.

Hat sie.

Hallo!

Also die Beförderungsbedingungen der Bahn sagen folgendes aus:

_4. Sonstige besondere Personengruppen
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann Fahrvergünstigungen einräumen:

  • Personen, die in Zügen oder auf Bahnanlagen für Sicherheit und Ordnung sorgen oder dort hoheitliche Aufgaben erfüllen, zur Wahrnehmung dieser Tätigkeiten sowie für Polizeibeamte in Uniform…_

Nun, es handelt sich hier um eine kann-Bestimmung. Von der Möglichkeit wird aber auf jeden Fall im Nahverkehr und in Verkehrsverbünden, jeweils 2. Klasse, Gebrauch gemacht. Dort dürfen Bundespolizei und Polizeibeamte der Länder kostenlos fahren. Mitarbeiter des Zolls zum Besipiel dürfen dies nicht. Aus welchem Bundesland jemand kommt, ist vollkommen unerheblich. Ob diejenige Person privat oder dienstlich reist, auch.

So weit ich weiß* gilt dies aber offiziell nicht für den Fernverkehr (IC, ICE) und für die Erste Klasse. Aber beides wird geduldet. Kein Zugbegleiter würde einen uniformierten Polizeibeamten im ICE zum Kauf eines Fahrscheins auffordern. Sie sind froh, dass so jemand in ihrem Zug sitzt. Eine gewisse Grauzone besteht also. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Auch die anderen Fahrgäste sind froh, wenn ein Polizeibeamter im Zug ist, und die Bahn ist froh, wenn sich ihre Kunden sicher fühlen.

*Ich bin mir sicher, dass dies jedenfalls vor einigen Jahren so war. Ich war damals bei der Bahn und kannte auch die entsprechenden Regelwerke. Sollte ich dennoch falsch liegen oder wenn sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat, lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.

Viele Grüße

Axel

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Hi,

Ich habe mal eine Frage:
Dürfen Polizisten eigentlich kostenlos Bahn fahren?

Fahren die Damen und Herren etwas schwarz (oder grau)???

Ich hab grad mal mit meiner Lieblingspolizistin gesprochen:

In NRW dürfen Polizeibeamte in Uniform und in zivil mit Dienstausweis „normale“ Züge kostenlos benutzen, in Uniform auch bundesweit (Abkommen zwischen DB AG und Innenministerium).

IC und ICE sind „eigentlich“ in diesem Deal nicht enthalten.
Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass so etwas (uniformiert) geduldet wird.

Gruß,

Malte

Hallo,

„Freie Fahrt“ gibt es für Polizei-Vollzugsbeamte der Länder in
allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG
(S,SE ,RE,RB) sowie in den Fernverkehrszügen (IR/D)in der 2.Klasse.
Alle anderen Zuggattungen zählen nicht dazu…

Die Bundespolizei-Beamten (Gruppe Bahnpolizei) haben darüber hinaus die
Möglichkeit,in ALLEN Zügen (auch Güterzügen) in Uniform mitzufahren.

Rückfrage
Hallo Frank,

„Freie Fahrt“ gibt es für Polizei-Vollzugsbeamte der Länder in

mitzufahren.

Hast Du dazu einen Link? Und könntest Du vielleicht doch noch mal die Links ein Brett tiefer nachliefern? Wir warten händeringend auf etwas fundiertes von dir…
Gruß
loderunner

Die 2. Klasse
Servus,

in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG
(S,SE ,RE,RB) sowie in den Fernverkehrszügen (IR/D)in der
2.Klasse.

bezieht die 2. Klasse hier nur auf IR/D, oder auch auf S, SE…? Ich sehe Polizeibeamte in den Regionalzügen regelmässig nahezu ausschliesslich in der 1. Klasse sitzen und war bisher davon ausgegangen, dass sie den Zuschlag aus eigener Tasche bezahlten.

Gruss
Schorsch

Hallo!

Aufgrund der Rückfragen nehme ich mir mal die Freiheit, die Aussagen von Frank ein wenig zu ergänzen.

„Freie Fahrt“ gibt es für Polizei-Vollzugsbeamte der Länder in
allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG
(S,SE ,RE,RB) sowie in den Fernverkehrszügen (IR/D)in der
2.Klasse.
Alle anderen Zuggattungen zählen nicht dazu…

Die Zuggattungen SE, IR und D gibt es praktisch nicht mehr. Einzelne Ausnahmen bestätigen die Regel, so gibt es z.B. einige Nachtzüge, die als D bezeichnet werden. Man unterscheidet drei Produktklassen, wirklich wichtig ist die Unterscheidung in Nah- und Fernverkehr (RB, RE, IRE, S und auf der anderen Seite IC und ICE sowie internationale Fernzüge).

Die Bundespolizei-Beamten (Gruppe Bahnpolizei) haben darüber
hinaus die
Möglichkeit,in ALLEN Zügen (auch Güterzügen) in Uniform
mitzufahren.

Im Einsatz dürfen sowohl Bundespolizei- als auch Landespolizei, sowohl in Uniform als auch in zivil, sowohl in der 1. als auch in der 2. Klasse unentgeltlich mitfahren. Richtig ist, dass aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeit dies in erster Linie (aber nicht ausschließlich) auf die Bundespolizei/Bahnpolizei zutrifft.

Bei privaten Fahrten in Uniform gibt es demgegenüber gewisse Beschränkungen. Aus den unten geschilderten Gründen wird auf eine strenge Handhabung allerdings verzichtet, ich finde zurecht!

Viele Grüße

Axel

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Falsch…
Hallo Axel,

es gibt in der 1. Klasse KEINE FREIFAHRT für Polizei-Vollzugsbeamte…
Weder der Länder noch des Bundes…

Wenn du dir einmal die entsprechende „Vereinbarung“ der Länder und des Bundes durchlesen würdest…

Die einzige „Ausnahme“ die es gibt,betrifft Beamte der ehemaligen
„Bahnpolizei“ der Deutschen Bundesbahn des Gehobenen Dienstes.
Sofern diese Beamten des „Bundes-Eisenbahn-Vermögens (BEV)“ noch bei der
Bundespolizei (Früher Bundesgrentzschutz) beschäftigt sind,steht Ihnen
aufgrund der sogennanten „Besitzstands-Sicherung“ des Grundgesetzes
(wie allen Beamten des gehobenen (und Höheren) Dienstes) eine
„Fahrtberechtigung“ in der 1. Klasse zu…

Ansonsten sind sich in der 1.Klasse der Züge aufhaltende „Polizeivollzugsbeamte“ Schwarzfahrer wie Hinz und Kunz…
(Nachzulesen in sämtlichen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Deutschland…)

mfg

Rückfrage
Hallo Frank,

aufgrund der sogennanten „Besitzstands-Sicherung“ des
Grundgesetzes

Sicher hast Du dazu einen Link, genauso wie zum letzten Post hier und den beiden ein Brett tiefer?

Magst Du uns die alle auch angeben? Oder sind die jeweils geheim?

Gruß
loderunner

Doch richtig :smile:
Hallo Frank,

vielleicht hast du mich ein kleines bisschen missverstanden. Ich habe von Beamten im Einsatz gesprochen. Wenn zum Beispiel ein Schwerverbrecher von Zivilpolizisten observiert wird und sich in die 1. Klasse setzt, dann dürfen sich natürlich die Polizisten auch in der ersten Klasse aufhalten. Es gibt hierfür auch extra Formulare, ob diese in der Realität tatsächlich genutzt werden, weiß ich nicht. Was private Fahrten in Uniform angeht, hast du Recht.

Viele Grüße

Axel

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Nööö…siehe dazu die ‚Übereinkunft‘.
Hallo Axel,

siehe dazu einmal die „Übereinkunft“ der jeweiligen Länder mit den Verkehrsunternehmen:
*snip*
Zur Erhöhung der Sicherheit werden Wachpolizistinnen/Wachpolizisten des Landes Hessen sowie Beamtinnen/Beamte des Polizeidienstes und der Bundespolizei - wenn sie die Uniform des Vollzugsdienstes tragen - unentgeltlich befördert. In den regionalen Schienennahverkehrsprodukten gilt dies nur für die 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.
*snip*
So lauten in allen Bundesländern die „Übereinkünfte/Vereinbarungen“
zwischen den Innenministerien und den Verkehrsunternehmen.

Polizeibeamte,die sich ohne einen Fahrschein in der 1.Klasse der Züge aufhalten sind „Schwarzfahrer“,da sie gemäß den geltenden Beförderungsbestimmungen über keine „Gültige“ Fahrtberechtigung verfügen…

Hier ein Auszug der NRW-Bestimmungen:
*Snip*
3.4. Polizeivollzugsbeamte in Uniform und Zivil
Polizeivollzugsbeamte in Uniform und Zivil

  • des Landes Nordrhein-Westfalen und
  • der Bundespolizei
    werden auf allen AVV-Verkehrsmitteln einschließlich der Nahverkehrszüge der DB
    (RE und RB) in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert. Ein Übergang in die 1.Wagenklasse ist nicht möglich.
    Polizeivollzugsbeamte haben sich grundsätzlich bei Fahrtantritt beim Fahrpersonal bzw. beim Zugbegleitpersonal auszuweisen. Der
    Dienstausweis gilt als Fahrtberechtigung.
    *snip*

Liest Du auch mal, bevor Du schreibst?
Hallo Frank,
Axel hatte über Beamten im Einsatz geschrieben. Du widersprichst ihm jetzt schon das zweite Mal und bringst Bestimmungen über Freifahrten außerhalb der Dienstzeit.
Kannst Du Dir nicht vorstellen, dass das unter Umständen etwas unterschiedliches sein könnte?

Btw., wir warten immer noch auf den Link über die 3er BMW für alle Arge-Mitarbeiter. Irgendwie habe ich das Gefühl, Du hast uns da versucht, einen Bären aufzubinden. Oder auch in diesem Fall nicht richtig gelesen oder verstanden.

Gruß
loderunner

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