Hallo und guten Tag liebe Expertin / lieber Experte,
da ich davon ausgehe, dass Sie sich als Mietrechtsexperten auch im Wohneigentumsrecht auskennen, hätte ich gerne Ihre Beurteilung in folgender Sache erfahren.
Im konkreten Fall geht es um ein Haus mit 4 ETW`s und hier um ein Pollenvlies, welches ein Miteigentümer im 1 OG und an einem Fenster das zur Straßenseite liegt, von außen, also vor dem Fenster und am Fensterrahmen, angebracht hat. Diese Anbringung erfolgte eigenmächtig und ohne Genehmigung durch die anderen Miteigentümer (WEG-Beschluss). Diese wurden von dem Verursacher noch nicht einmal gefragt, ob sie mit der Anbringung einverstanden sind oder nicht.
Wenn Sie nun als Grund für die Anbringung eine schlimme Pollenallergie vermuten sollten, so ist jedoch Fakt, dass sich die Bewohner besagter Wohnung zu jeder Jahreszeit, ohne erkennbare Gesundheitsprobleme, im Freien aufhalten. Ein Grund für die Anbringung des Pollenvlieses ist somit nicht ersichtlich. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass es selbstverständlich immer das Beste ist, bei Problemen ein Gespräch zu suchen. Wenn der Verursacher dieses jedoch ablehnt, dann kommt man bekanntlich so nicht weiter.
Gemäß Wohnungseigentumsgesetz stellt fast alles, was das äußere Erscheinungsbild einer Wohneigentumsanlage verändert, eine bauliche Veränderung dar. Nach meiner Auffassung ist es durch die Anbringung des Pollenvlieses zu einer baulichen Veränderung gekommen, die den optischen Gesamteindruck unserer Hausfassade äußerst nachteilig beeinflusst. Auch einige Bekannte haben mich schon darauf angesprochen und das Aussehen des Pollenvlies-Fensters als >>prollmäßig