Pollenvlies am Wohnungsfenster!

Hallo und guten Tag liebe Expertin / lieber Experte,

da ich davon ausgehe, dass Sie sich als Mietrechtsexperten auch im Wohneigentumsrecht auskennen, hätte ich gerne Ihre Beurteilung in folgender Sache erfahren.

Im konkreten Fall geht es um ein Haus mit 4 ETW`s und hier um ein Pollenvlies, welches ein Miteigentümer im 1 OG und an einem Fenster das zur Straßenseite liegt, von außen, also vor dem Fenster und am Fensterrahmen, angebracht hat. Diese Anbringung erfolgte eigenmächtig und ohne Genehmigung durch die anderen Miteigentümer (WEG-Beschluss). Diese wurden von dem Verursacher noch nicht einmal gefragt, ob sie mit der Anbringung einverstanden sind oder nicht.

Wenn Sie nun als Grund für die Anbringung eine schlimme Pollenallergie vermuten sollten, so ist jedoch Fakt, dass sich die Bewohner besagter Wohnung zu jeder Jahreszeit, ohne erkennbare Gesundheitsprobleme, im Freien aufhalten. Ein Grund für die Anbringung des Pollenvlieses ist somit nicht ersichtlich. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass es selbstverständlich immer das Beste ist, bei Problemen ein Gespräch zu suchen. Wenn der Verursacher dieses jedoch ablehnt, dann kommt man bekanntlich so nicht weiter.

Gemäß Wohnungseigentumsgesetz stellt fast alles, was das äußere Erscheinungsbild einer Wohneigentumsanlage verändert, eine bauliche Veränderung dar. Nach meiner Auffassung ist es durch die Anbringung des Pollenvlieses zu einer baulichen Veränderung gekommen, die den optischen Gesamteindruck unserer Hausfassade äußerst nachteilig beeinflusst. Auch einige Bekannte haben mich schon darauf angesprochen und das Aussehen des Pollenvlies-Fensters als >>prollmäßig

Sehr geehrter Herr K.
Leider bin ich hier nicht der richtige Ansprechpartner. Vielleicht hilft Ihnen aber das hier weiter?
http://www.freiepresse.de/LOKALES/CHEMNITZ/Flaggen-S…

Viel Erfolg

Hallo,
tut mir leid, aber mit solchen Problemen wurde ich noch nie konfrotiert und kann daher auch nichts dazu sagen.

Hallo und guten Tag,
Sie müssen eine Eigentümerversammlung anberaumen und dort diesen Mißstand besprechen und dann abstimmen was geschehen soll.Wenn die Mehrheit eine Entfernung wünscht,muß sich der Eigentümer dem Wunsch beugen.Es wäre gut,wenn man vorher schon die Meinungen der anderen Mieter erfährt,damit es später keinen neuen Ärger gibt.Es gibt auch Pollenschutz,der innen angebracht wird und der wäre vielleicht für alle erträglich.
Alles Gute wünscht Insel 21

Hallo und Gruß zurück,
leider kann ich Ihre Anfrage nicht wirklich befriedigend beantworten, da ich kein Experte auf dem Gebiet bin.
Zum Glück hab ich Wohneigentum und brauche mich mit solchen Dingen nicht mit einem Vermieter oder lästigen Nachbarn herum zu schlagen.

Weiterhin noch eine erfolgreiche Suche.