Hallo coriolan1,
wie Zufallstäter schon schreibt, gehe auch ich davon aus, dass es sich um eine (polnische) deklinierte Form des Ortsnamens handelt.
Das Gleiche kennt man auch in deutschen Kirchenbüchern recht häufig:
„in der fürstenfeldISCHEN HOfmark“,
„im schwäbISCHEN Augsburg“
„im AichachER Landgericht“
„in EbersbergER Pfarr“
usw.
Insbesondere, wenn Du ohnehin schon weißt, zu welchem Ortsnamen das Bezug nimmt, so fehlt Dir eigentlich nur noch das dazugehörige Substantiv. Soweit ich weiß, ist die Grammatik des Polnischen, dass das deklinierte Adjektiv HINTER dem dazu passenden Substantiv steht. Dort sollte so etwas zu finden sein wie „Pfarrei“, „Bistum“, „Landgericht“, „Stadt“, „Kloster“ oder sonst irgend ein Begriff, welches bevorzugt eine Verwaltungseinheit ausdrückt.
Zur Not stell bitte den gesamten Scan hier als Link rein, dann lesen wir alle mit.
Im Übrigen sind solche Fragen deutlich besser entweder hier im wer-weiss-was in der Abteilung „Freizeit“ - Brett Familienforschung aufgehoben, oder aber noch besser in den Regionallisten für Heimat- und Familienforscher.
Die Übersicht, welche Regionallisten es alle gibt, findest Du hier:
http://list.genealogy.net/mm/listinfo
Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.
Eine gute Nacht wünscht
Alexander
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