Polnische Ehe nicht im Stammbuch... rechtskräftig?

Hallo ihr Lieben,

mein Lebensgefährte lebt derzeit in Scheidung… für einen Termin habe ich ihm heute einige Unterlagen kopiert, dabei ist mir aufgefallen, dass seine kirchliche Hochzeit nicht im Stammbuch eingetragen ist… das Formular der kirchlichen Hochzeit ist einfach unbeschriftet…

Seine standesamtliche Trauung wurde in Deutschland vollzogen, die kirchliche allerdings in Polen, dem Geburtsland seiner bald-Exfrau. Nun meine Frage, ist die kirchliche Hochzeit überhaupt rechtskräftig oder ist er nach Deutscher Rechtslage nur standesamtlich verheiratet, vor der deutschen katholischen Kirche jedoch nicht? Könnte er theoretisch nocheinmal kirchlich heiraten, wenn die katholische Trauung gar nicht anerkannt ist?

Ich meine, mal gelesen zu haben, dass eine im Ausland vollzogene (kirchliche?) Hochzeit binnen einer gewissen Frist vom deutschen Standesamt beglaubigt werden muss… was passiert, wenn diese Frist verstrichen ist (ca. 18 Jahre!)?

Vielen Dank für eure Antworten!

Das ist zu speziell, bei einer solch wichtigen Frage, würde ich mich an eine ausgewiesene Fachkraft wenden, eventuell an die Rechtsabteilung der dt Botschaft

o

Hallo

Alles etwas kompliziert und man soll die Sachen nicht durcheinander bringen.

In Deutschland ohne standesamtliche Eheschließung (d.H. nur kirchlich getraut), befindet sich das Paar „nur“ in einer nichteheliche Gemeinschaft, mit allen (oft negativen) Konsequenzen. Daher ist die kirchliche Hochzeit nie staatlich rechtskräftig.

In der katholischen Kirche (auf der ganzen Welt) ist die Ehescheidung nicht erlaubt. In ganz besonderen Fällen kann eine Ehe annulliert oder für ungültig erklärt werden.

So eine kirchliche Hochzeit in Polen ist auch in Deutschland kirchlich gültig, unabhängig davon, wenn sie stattgefunden hat.

Will man in Deutschland kirchlich heiraten dann soll zuerst die „alte“ kirchliche Ehe annulliert werden, falls das überhaupt möglich ist.

mfg
Andreas

Hallo,

dass seine kirchliche Hochzeit nicht im
Stammbuch eingetragen ist… das Formular der kirchlichen
Hochzeit ist einfach unbeschriftet…

Das Blankoformular im Stammbuch ist nicht zwingend auszufüllen. Die meisten Pfarreien/Kirchengemeinden haben Ihre eigenen Formulare.

Seine standesamtliche Trauung wurde in Deutschland vollzogen,
die kirchliche allerdings in Polen, dem Geburtsland seiner
bald-Exfrau.

Ist doch kein Problem, man/frau kann auch international heiraten.

Nun meine Frage, ist die kirchliche Hochzeit
überhaupt rechtskräftig oder ist er nach Deutscher Rechtslage
nur standesamtlich verheiratet, vor der deutschen katholischen
Kirche jedoch nicht?

Kirchliches Recht richtet sich nicht nach der Nationalität oder dem Land. Falls er kirchlich getraut wurden, ist der auf der gesamten Weltkugel kirchlich verheiratet.

Könnte er theoretisch nocheinmal
kirchlich heiraten, wenn die katholische Trauung gar nicht
anerkannt ist?

Die kirchliche Trauung ist auf jeden Fall in den Kirchenbüchern eingetragen.

Falls es es bekannt werden sollte, dass er schon kirchlich verheiratet ist, wird die doppelte kirchliche Trauung nicht zugelassen.

Kirchlich Heiraten kann man auch nur einmal im Leben (außer man ist verwirtet, die Heirat ist annuliert o.ä.)!

Dafür gibt man sich ja das Ehegelübnis vor Gott und der einen einzigen Person, dem Ehepartner!

Ich meine, mal gelesen zu haben, dass eine im Ausland
vollzogene (kirchliche?) Hochzeit binnen einer gewissen Frist
vom deutschen Standesamt beglaubigt werden muss… was
passiert, wenn diese Frist verstrichen ist (ca. 18 Jahre!)?

Das Standesamt nimmt ausschließlich die standesamtliche Trauuung auf. Für die kirchliche ist ausschließlich die Kirche zuständig.

Vielen Dank für eure Antworten!

Bitte und Gruß
Kinga

Hallo,

sorry, bin für Deinen Fall leider nicht der richtige Ansprechpartner.

Grüße
Rolf

Hallo,

danke für die Anfrage,

aber leider kann ich da nicht helfen, weil ich keine Ahnung davon habe.

Alles Gute trotzdem,

Saharazad

Entschuldigen Sie die späte Antwort - ich war im Urlaub.

Ich bin kein Experte für Rechtsfragen, kann aber zumindest als aktiver Katholik Stellung beziehen:

(1) Kirchliche Trauung und standesamtliche Trauung haben miteinander nichts zu tun. D.h. der Staat hat keinerlei Recht, darüber zu verfügen, ob eine woauchimmer geschlossene katholische, kirchliche Ehe rechtskräftig ist oder nicht.

(2) Nun sprechen Sie des Weiteren eine bürokratische Lücke an, nach der eine kirchliche Trauung scheinbar nicht nachvollziehbar dokumentiert worden ist. Ehrlich gesagt, verblüfft mich Ihre Frage etwas. Die Frage ist doch: was bedeutet katholisch-kirchliche Trauung? Es ist eine sakramentale Verbindung, die einmal und auf Lebzeiten geschlossen wird - und eine Unterscheidung nach polnisch-katholischer und deutsch-katholischer Kirche ist doch absurd. Es spielt also keinerlei Rolle, ob dieser Akt nun in einem Stammbuch eingetragen worden ist und / oder ob eine gewisse Anzahl an Jahren vergangen ist. Die Ehe ist vor Gott und vor (Trau-)Zeugen geschlossen worden - das reicht aus! Der Versuch, jetzt erneut kirchlich zu heiraten, da im Stammbuch eine Lücke besteht, setzt die absurde Annahme voraus, Gott hätte nach 18 Jahren die Eheschließung vielleicht bereits vergessen, da ins Stammbuch kein Stempel gesetzt worden ist, der daran erinnert.

Wie man es dreht und wendet: Sie können niemanden katholisch heiraten, der bereits katholisch verheiratet ist.