Hallo ihr Lieben,
mein Lebensgefährte lebt derzeit in Scheidung… für einen Termin habe ich ihm heute einige Unterlagen kopiert, dabei ist mir aufgefallen, dass seine kirchliche Hochzeit nicht im Stammbuch eingetragen ist… das Formular der kirchlichen Hochzeit ist einfach unbeschriftet…
Seine standesamtliche Trauung wurde in Deutschland vollzogen, die kirchliche allerdings in Polen, dem Geburtsland seiner bald-Exfrau. Nun meine Frage, ist die kirchliche Hochzeit überhaupt rechtskräftig oder ist er nach Deutscher Rechtslage nur standesamtlich verheiratet, vor der deutschen katholischen Kirche jedoch nicht? Könnte er theoretisch nocheinmal kirchlich heiraten, wenn die katholische Trauung gar nicht anerkannt ist?
Ich meine, mal gelesen zu haben, dass eine im Ausland vollzogene (kirchliche?) Hochzeit binnen einer gewissen Frist vom deutschen Standesamt beglaubigt werden muss… was passiert, wenn diese Frist verstrichen ist (ca. 18 Jahre!)?
Vielen Dank für eure Antworten!