Polnische Einkünfte in deutscher Steuererklärung

Hallo zusammen,

in einer Steuererklärung wurden Einkünfte aus Polen (Arbeitslohn aus nichtselbst. Arbeit) angegeben. Im Bescheid wurden diese unter Progressionsvorbehalt mit einbezogen, was eine heftige Nachzahlung sowie Vorauszahlungen für das nächste Jahr nach sich zieht.
Kann man aus der Geschichte nochmal „herauskommen“?
Die Freundin wil natürlich keine VZ leisten.

In wieweit prüfen die deutschen Steuerbehörden die ausländischen Einkünfte? In dem Fall würde die Freundin sie natürlich beim nächsten Jahr weglassen…

Gruß
SG-Girl

Kann man aus der Geschichte nochmal „herauskommen“?

Man könnte mal das entsprechende DBA lesen, ob diese EK dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Bin mir da aber ziemlich sicher, dass das stimmt!

Die Freundin wil natürlich keine VZ leisten.

Wer will schon gerne Steuern zahlen?

In wieweit prüfen die deutschen Steuerbehörden die
ausländischen Einkünfte? In dem Fall würde die Freundin sie
natürlich beim nächsten Jahr weglassen…

Anleitung zur Steuerhinterziehung (die übrigens empfindlich bestraft wird) wirds hier nicht geben…

Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten sollte man prüfen ob die getrennte Veranlagung günstiger ist (ist häufig so).

Gruß

Jörg