Polnischer Erntehelfer

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
wir haben die Spargel übernommen und haben einen polnischen Erntehelfer. Dieser ist jedoch in Polen arbeitslos. Eine Bescheinigung E 101 bzw. A1 haben wir nicht von ihm bekommen, was aber auch darauf zurück zu führen ist dass er innerhalb von 24 Stunden nach Deutschland kam. Aber nach eigener Aussage und der Aussage der Vermittlerin ist er in Polen arbeitslos.
So folgendes Problem:

  • Er wird ja nach deutschen Recht nun versteuert.
    aber er ist als kurzfristig Beschäftigter gemeldet, da er unter 50 Tage bei uns ist.
    Muß ich nun Lohnsteuer und Sozialversicherung für ihn bezahlen?
    Wir haben ihn über die Care Concept Kranken- und Unfallversichert.

Wie muß ich den Arbeiter nun abrechnen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe

Hallo,

mit den EU-Gesetzen kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.

Ich würde bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland/DVKA.de)anrufen und nachfragen.

Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann.

Frohe Pfingsten

Hallo,

selbst kann ich das nicht beantworten.
Bei der zuständigen Kammer (IHK) gibt es aber Leute, die sich darin auskennen.

Frank Seiler

Hallo,

entschuldige die späte Antwort, ich war einige Tage weg. Nun, um Dir eine qualifizierte Antwort geben zu können, müsste ich mich in diese Materie einlesen, bzw. in das Steuerabkommen mit Polen. Du kannst Dich auch selbst schlau machen. Über die Steuerpflicht weiß das Finanzamt Bescheid, bzw. haben die alle Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit anderen Ländern geschlossen hat, vorliegen. Da müsste ich auch fragen. Wegen der Sozialversicherung ruf bitte bei der AOK an, denn hier geht es bei der Sozialversicherungspflicht um die Begriffe „Ausstrahlung“ und „Einstrahlung“ und evtl. der Prüfung wegen der kurzfristigen Beschäftigung. Das sind heikle Themen, die besser direkt mit der Krankenkasse zu klären sind. Auch wenn Ihr den Mitarbeiter wohl versichert habt, ist das eine private Versicherung. Sonst könnt Ihr auch dort nachfragen und den Fall ganz genau schildern, da bekommt Ihr nämlich eine verbindliche Auskunft, die braucht ihr auch, falls bei einer späteren Prüfung durch das Finanzamt oder den Rentenversicherungsträger doch eine Steuer- oder Sozialversicherungspflich heraus kommt. Dann musst Du als Arbeitgeber nämlich alle Beiträge alleine nachzahlen. Also erkundige Dich bei den fachlichen Stellen ganz genau, wenn möglichst mit schriftlicher Auskunft.
Viel Erfolg!
Claudia

lo,

ich habe folgendes Problem:
wir haben die Spargel übernommen und haben einen polnischen
Erntehelfer. Dieser ist jedoch in Polen arbeitslos. Eine
Bescheinigung E 101 bzw. A1 haben wir nicht von ihm bekommen,
was aber auch darauf zurück zu führen ist dass er innerhalb
von 24 Stunden nach Deutschland kam. Aber nach eigener Aussage
und der Aussage der Vermittlerin ist er in Polen arbeitslos.
So folgendes Problem:

  • Er wird ja nach deutschen Recht nun versteuert.
    aber er ist als kurzfristig Beschäftigter gemeldet, da er
    unter 50 Tage bei uns ist.
    Muß ich nun Lohnsteuer und Sozialversicherung für ihn
    bezahlen?
    Wir haben ihn über die Care Concept Kranken- und
    Unfallversichert.

Wie muß ich den Arbeiter nun abrechnen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe