angenommen jemand kauft in Polen ein Auto (hat polnische Zulassung) Das Fahrzeug wird mit dieser Zulassung nach Deutschland überführt, da ja hier erst eine Vollabnahme gemacht werden muss, bevor es zugelassen werden kann. Jetzt fährt jemand in das Auto.
Reguliert die gegnerische Versicherung dann an den Überführenden der ja einen Kaufvertrag hat und somit neuer BEsitzer des Fahrzeuges ist?? .
nach meinem Kenntnisstand, darf ein Auto aus einem anderen
Land nur mit einem Ausfuhrkennzeichen nach Deutschland
überführt werden.
das ist falsch
möglich - hast Du dafür eine Begründung ?
falscher Ansatz: In Deutschland ist zunächst alles erlaubt, was nicht durch Gesetzt verboten ist. Mir ist kein Gesetz bekannt, das eine Überführung nur mit Ausfuhrkennzeichen nach Deutschland erlaubt. Das würde ja auch voraussetzen, dass es in jedem Land der Welt ein solches Kennzeichen gäbe.
Insofern bist Du es, der hier seine Aussagen mit Quellen zu belegen hat.
Man darf in Deutschland jedes Fahrzeug auch mit ausländischem
Kennzeichen fahren - habe ich auch nie bestritten.
Das wiederum habe ich nie behauptet und ist so pauschal auch nicht richtig. Wenn es grundsätzlich so frei geregelt wäre, würde ich nämlich mein Auto irgendwo zulassen, wo Steuer und Versicherung ein paar Cent kosten und es so etwas wie TÜV nicht gibt. Insofern wird das alleine schon aus steuerlicher Sicht höchst problematisch.
Nur bei dem Begriff Überführung/Einfuhr könnte man ja auch an
unverzollte Ware denken.
Und dies ist leider nicht meine Baustelle.
hätte, könnte, wäre…
Ist aber blanke Spekulation und hat mit der Ursprungsfrage halt Null Komma Nichts zu tun.
Man darf in Deutschland jedes Fahrzeug auch mit ausländischem
Kennzeichen fahren - habe ich auch nie bestritten.
Das wiederum habe ich nie behauptet und ist so pauschal auch
nicht richtig.
Bitte nicht die Antworten verdrehen.
Wo findest Du in meiner Antwort den Hinweis, dass man ein selbstversichertes, bzw. selbst zugelassenes Auto fahren darf ?
Wenn es grundsätzlich so frei geregelt wäre,
würde ich nämlich mein Auto irgendwo zulassen, wo Steuer und
Versicherung ein paar Cent kosten und es so etwas wie TÜV
nicht gibt.
Diese Antwort ist blanke Spekulation - davon war nie die Rede.
Insofern wird das alleine schon aus steuerlicher
Sicht höchst problematisch.
Siehe oben - nichts hinzu dichten.
Nur bei dem Begriff Überführung/Einfuhr könnte man ja auch an
unverzollte Ware denken.
Und dies ist leider nicht meine Baustelle.
hätte, könnte, wäre…
Ist aber blanke Spekulation und hat mit der Ursprungsfrage
halt Null Komma Nichts zu tun.