Hallo.
Karfreitags sind ja Tanz- und ähnliche öffentliche
Versanstaltungen lt. Feiertagsgesetz verboten.
Zu Hause könntest Du trotzdem machen, was immer Du willi, so lange es nicht auf öffentliche Ruhestörung hinausläuft.
Wie sieht es weiterhin aus, wenn das ganze nicht in/an einem
Privathaus stattfinden soll, sondern in einer kleinen
Lagerhalle (in einem Mischgebiet angesiedelt), die einem
Freund des Bräutigams gehört?
Wenn jemand den Briedich oder seinen Kumpel nicht leiden kann, könnte es Ärger geben wegen Störung der Feiertagsruhe. Nicht vorstellen kann ich mir, dass die Polimannzei von sich aus tätig würde, so lange es nicht zu viel Rabatz gibt.
Aber ansonsten stimme ich meinem Vorposter zu : an Karfreitag zu poltern, halte ich für daneben. Erstens werden einige Leute nicht kommen (erstens gläubige Leute und zweitens die, die diese Feier unpassend finden), und zweitens sehe ich Probleme voraus, spätestens, wenn es, wie auf dem Polterabend üblich, ein wenig rappelt. Ob sich jemand zum Mugge machen findet, ist auch fraglich …
Ich weiß ja nicht, ob auch kirchlich geheiratet werden soll. Wenn ja, wird der Pfarrer auch noch Fisimatenten machen, wenn er von eurem gottlosen Verhalten hört …
Auf dem Dorf kann das gleiche auch mit dem Standesbeamten passieren.
Ich würde mir das nicht antun wollen.
Gruß Eillicht zu Vensre