Pool auf einem ungenutzten Grundstück?

Hallo!

Angenommen, eine Gruppe junger Erwachsener möchte über den Sommer einen Pool auf einem unbebauten und nicht eingezäunten Grundstück aufstellen, um ungestört zu feiern, was seitens der Eigentümer ok geht.

Klar, dass sie den Pool mit einer entsprechenden Abdeckung sichern müssen, damit Kinder und Tiere nicht hineinfallen können. Aber wie wäre es, wenn einem der -u.U. etwas Alkoholisierten- Beteiligten etwas zustoßen würde? Wäre der Grundstückseigentümer dann haftbar? Beim Googeln des Problems sind Begriffe wie Verkehrssicherungspflicht und Eigensicherungspflicht aufgetaucht…

Würde eine „Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht“ oder eine -wie auch immer geartete- „Enthaftungserklärung“ durch die Nutzer weiter helfen und den Eigentümer absichern?

Danke für eine fachmännische Einschätzung.

Duesenlilly

Hallo

Klar, dass sie den Pool mit einer entsprechenden Abdeckung
sichern müssen, damit Kinder und Tiere nicht hineinfallen
können.

Schön, dass das klar ist.

Aber wie wäre es, wenn einem der -u.U. etwas
Alkoholisierten- Beteiligten etwas zustoßen würde? Wäre der
Grundstückseigentümer dann haftbar?

Nein, der ist weder für den Suff eines „Beteiligten“ haftbar noch für dessen freie Entscheidung, besoffen in den Pool zu steigen.

Beim Googeln des Problems
sind Begriffe wie Verkehrssicherungspflicht und
Eigensicherungspflicht aufgetaucht…

Die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich nur auf Dritte, nicht auf „Beteiligte“. Wer extra auf das Grundstück kommt, um in den Pool zu fallen und das auch darf, ist als Erwachsener selbst für sich verantwortlich.

Würde eine „Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht“ oder eine -wie
auch immer geartete- „Enthaftungserklärung“ durch die Nutzer
weiter helfen und den Eigentümer absichern?

Falls der Eigentümer haftet, würde sie das - bei entsprechendem Haftungseinschluss. Allerdings nur in zivilrechtlicher Sicht. Vorm Gespräch mit dem Strafrichter schützt keine Versicherung dieser Welt.

Danke für eine fachmännische Einschätzung.

Gruß
smalbop