Pool - Mindestabstand Grundstücksrand

Hallo,

irgendwie gestaltet sich die Suche nach den Rechtsgrundlagen schwieriger als erwartet:
Wo finde ich gegebenenfalls die Bestimmungen, die es einzuhalten gilt, wenn man einen Pool an den Grundstücksrand bauen will? Es geht dabei nicht um einen Pool, der nur aufgestellt wird, da hab ich bisher gefunden, dass es dafür keine Vorgaben gibt.Aber wie ist das mit „eingegrabenen“ Pools?

Ich danke vielmals für Wegweiser und ein schönes Wochenende bei dem spitzen Wetter wünsch ich :smile:

viele Grüße,
Sebastian

Moin,
öffentlich-rechtlich steht sowas in der jeweiligen Landesbauordnung. stichwort: Abstandsfläche.
Nähere Information dazu gibt es beim zuständigen Bauaufsichtsamt.

Privatrechtlich … sind wir alle in Gottes Hand.
Im Nachbarrecht steht vermutlich nichts.

Aufgestellte Pools sind ohne Probleme möglich - halte ich für ein Gerücht.

vnA

Hallo, nochmal,

in der Landesbauordnung hab ich leider nur gefunden, dass Schwimmbecken von einer Brüstungspflicht befreit sind, konkret geht es im übrigen um das Land Hessen.

Trotzdem danke, ich werd später nochmal weiter suchen.

viele Grüße,
Sebastian