Poolabschreibung Sammelposten

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zur Poolabschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern.

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/steuern…

Und zwar, wenn ich mir im Jahr 2009 einen Stuhl für 300 € und einen PC für 500 € angeschafft habe, tue ich die in einen Pool. Der Abschreibungsbetrag würde dann ja für das Jahr 160 ((300/5)+500/5)lauten (Gehen mal von einem vollen Jahr aus).

Was aber in 2010? Ich schaffe mir dort einen weiteren Stuhl für 400 € an…

packe ich den dann in meinen ersten Pool zu den anderen? Oder eröffne ich einen weiteren Pool?
Wenn ich den Stuhl hinzu packen würde, dann würde sich ja die Summe des Pools so ergeben:

240+400+400 = 1040

würde dann für 2010 der Abschreibungsbetrag so gerechnet werden:

Für Stuhl 1 immer noch 60
Für den PC immer noch 100
Für den neuen Stuhl -> 400/5 = 80

So mit der Abschreibungsbetrag 240 lautet?!

Wenn man das so macht, ist das nicht ziemlich aufwendig wenn man ganz ganz viele Gegenstände in einem Pool hat?

Ich würde mich über Anregungen freuen!

Moin,
für jedes Jahr wird ein neuer Pool angelegt. In 2010 muss man nicht unbedingt einen Pool anlegen, man kann auch die alte GWG-Regelung wieder anwenden. Damit es schön kompliziert bleibt, unser gutes altes Steuerrecht.
Sonnige Grüße und Glück auf!
e

Ok,danke :smile: