Porbleme mit dem Jugendamt?

ich habe da mal folgende Frage:

mein Kindermonster, hat sich auf einer Freizeitreise
offensichtlich schlecht benommen (pubertierend!).
Nun wurde ich vom Jugendamt zur „Klärung der Angelegenheit“ vorgeladen.
Ich bin darüber natürlich wenig begeistert und befürchte, dass man mir als alleinerziehender Elternteil auch noch versuchen könnte einen „Strick“ daraus zu drehen.
Nun meine Frage. WIE sollte ich mich denn dort nun verhalten, denn ich bin der festen Überzeugung, dass nicht allein die Gruppe der „ungezogenen“ Kinder hier an den Pranger gestellt werden sollte, vielmehr glaube ich, dass sich aufgrund einer Beschwerde, das Personal versucht aus der sog. Aufsichtspflicht zu mogeln.
Da ich aber bisher noch nie etwas mit dem jugendamt zu hatte, außer dass ich schlechte Dinge gehört habe, bräuchte ich mal einen guten Rat.

Danke für´s lesen und Grüsse

Hallo lama680,

keine Ahnung was Dein Kurzer da angestellt hat, aber wenn die Betreuuer / andere Eltern (Geht aus Deinem Posting nicht hervor) das Jugendamt einschalten, scheint es ja schon ein bissl. häftiger gewesen zu sein. Bzw. wurde es so vor der Behörde dargestellt.

Grundsätzlich versucht das Jugendamt Deinem Kind und Dir zu helfen. Sie werden in dem Gespräch erstmal versuchen Euch kennenzulernen und sofern es da ein wirkliches Problem gibt Euch mit Rat und Tat zu unterstützen.

Das Ganze hat aber nur wirklich Sinn, wenn man sich auch unterstützen lässt. Baut man natürlich sofort Fronten auf und fühlt sich persönlich angegriffen, hat das Ganze natürlich keinen Zweck (Der Titel „Porbleme mit dem Jugendamt“ lässt darauf schließen das Du diese bereits aufgebaut hast).

Ich an Deiner Stelle würde erstmal versuchen zu erfahren was Dein Kind genau getan hat. Dann wirst Du beim Gespräch mit dem Sachbearbeiter zumindest nicht überrascht und stehst nicht „doof“ dar, weil Du nicht alles wusstest.

Dann würde ich das Gespräch ganz locker auf mich zu kommen lassen. Vielleicht lässt sich so schon alles klären und, wenn er wirklich nur pubertiert gibt es vielleicht kein Problem. Da das Jugenamt vorher ja noch nicht an Dich herangetreten ist, kann Deine bisherige Erziehung ja nicht so schlecht gewesen sein.

Sollte die Sache aber ernster sein und Dir Möglichkeiten zur Lösung vorgeschlagen werden, würde ich weder sofort zustimmen noch ablehnen. Nimm Dir die Zeit zu Hause über das Gespräch nachzudenken und dann zuentscheiden was das Beste für Dein Kind ist.

Als ich ein Kleinkind war hatte meine Mutter wegen mir sogar einen Hausbesuch vom Jugendamt:
Die lieben Nachbarn vermuteten das ich misshandelt werden würde, weil ich immer geschrien habe wie am Spieß
Nachdem meine Mutter der Sachbearbeiterin dann vorgeführt hat, dass ich immer nur so geschrien habe, wenn ich gebadet werden sollte (Ja, das würde mit mir in der Hauptrolle vorgeführt), war die Sache erledigt.

Das Jugendamt will nur helfen!

Hoffe Du kommst mit meinem Rat weiter!

Charlie80

Hallo,

war das Jugendamt Träger der Freizeit? Dann wäre es ganz normal, dass du nach einem Problem während der Freizeitmaßnahme dieses auch als Ansprechpartner hast - ganz unabhängig von den sonstigen Funktionen eines Jugendamtes.

Wenn nicht:

  1. Jemand hat überreagiert (Betreuer oder Eltern) und macht aus einer Mücke einen Elefanten. Das ist ganz schnell zu klären - vor allem dann, wenn du entspannt bleibst.

  2. Dein Junior hat einen wirklich heftigen Klops abgeliefert. Dann macht es vermutlich tatsächlich Sinn, da mal ein wenig genauer hinzuschauen und Ursachenforschung zu betreiben. Das Ganze im Sinne deines Kindes. Manchmal trübt der elterlich-liebevolle Blick das Urteilsvermögen und manchmal verhalten sich Kinder zuhause ganz anders. Du wärst nicht die erste Mutter, die aus allen Wolken fällt, wenn sie erfährt, was der Nachwuchs fabriziert hat.

In diesem Fall hilft dir ebenfalls am besten weiter, wenn du offen an das Gespräch herangehst. Mitarbeitende Eltern sind für das Jugendamt der Idealfall.

Wenn du hier schildern würdest, was passiert ist, könnte man die tatsächliche Problematik sicher besser einschätzen.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Charlie80,

herzlichen Dank für diese tolle und ausführliche Antwort.
Ich hätte nicht gedacht in einem „solchem“ Forum tatsächlich nette und brauchbare Antworten zu erhalten. (Bin hier echter Laie!)
Daher bin ganz „platt“ …vor Freude!
Also werde ich versuchen die „Sache“ mal mit weniger Mißtrauen anzuschauen und danke noch mal für die Unterstützung.

Liebe Grüße

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mein Kindermonster, hat sich auf einer Freizeitreise
offensichtlich schlecht benommen (pubertierend!).

Und Dein Kind bestreitet das auch nicht?
Hast Du mit ihm ein offenes Gespräch über den Vorfall geführt und Dir den Hergang genau schildern lassen, sodass Du Dir ein möglichst „ungeschöntes“ Bild machen kannst?

Nun wurde ich vom Jugendamt zur „Klärung der Angelegenheit“
vorgeladen.

Nun meine Frage. WIE sollte ich mich denn dort nun verhalten,
denn ich bin der festen Überzeugung, dass nicht allein die
Gruppe der „ungezogenen“ Kinder hier an den Pranger gestellt
werden sollte, vielmehr glaube ich, dass sich aufgrund einer
Beschwerde, das Personal versucht aus der sog.
Aufsichtspflicht zu mogeln.

Bevor Du einen auf Unterstellungen basierenden Prä­ven­tiv­an­griff startest, hör Dir doch erst einmal in Ruhe an, was man Dir beim JA sagt.
Falls es sich - auch aus Deiner und Deines Kindes Sicht - um ein tatsächliches Fehlverhalten gehandelt hat, solltet Ihr auch dazu stehen und Euch einsichtig zeigen. Damit wäre das Problem möglicherweise schon vom Tisch.

Sofern es konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung der Aufsichtspflicht gibt, bedarf dies natürlich der Klärung - es aber zum Anlass zu nehmen, die Schuld auf das Betreuungspersonal abzuwälzen, wäre sicher wenig zielführend.

Gruß
Kreszenz

Hallo,

also der Klops müsste ja schon ein ordentlicher sein, wenn das JA sich des Themas annimmt. Hängt da ggf. auch strafrechtlich was in der Luft? Dann würde das alles ein „harmonisches“ Bild ergeben.

Auf jeden Fall sollte man vorab Sachverhaltsaufklärung nicht nur beim eigenen Nachwuchs sondern auch bei sonstigen Beteiligten betreiben, um sich ein objektives Bild von den tatsächlichen Ereignissen zu machen. Gleich in Richtung „Aufsichtspflichtverletzung Dritter“ die Geschichte abschieben zu wollen, ist im Gespräch mit dem JA sicher nicht die beste Strategie. Für den Teil interessiert sich das JA in dieser Situation eher weniger, hier geht es um den Teil, den der eigene Nachwuchs an der Sache hat. Und wenn der für sich genommen aufklärbar ist, und ausreicht entsprechend sanktioniert zu werden, dann sollte man dies auch vor dem Gespräch mit dem JA in geeignete Wege geleitet haben, und da anbringen.

Zu Zeiten als ich noch ausbildungsbedingt als Jugend-StA über Lande reiste, und meine Vermerke schrieb, waren immer die Betroffenen und ihre Familien besonders beliebt, bei denen klar erkennbar war, dass aufgrund interner eigener Aufklärung und angemessener Sanktionierung kein Bedarf bestand, hier von staatlicher Seite noch zusätzlich eingreifen zu müssen, wenn wir mal von mehr oder weniger einmaligen klassischen Jugendsünden reden. Und wenn es da einen Geschädigten gab, dann machte sich der Vermerk über eine bereits stattgefundene Entschuldigung/Wiedergutmachung natürlich ganz besonders gut. Soviel Rabatt wie es dafür bei deutschen Strafgerichten gibt, gibt es in keinem Winterschlussverkauf.

Diejenigen, die mit den „Eltern im Rücken“ versuchten eigene Tatbeiträge klein zu reden, über Polizei, JA, StA, Richter, … mit wüsten Beschimpfungen herzogen, verdienten sich damit regelmäßig einen ordentlichen Aufschlag, um endlich zu kapieren, dass es so eben gerade nicht geht.

Gruß vom Wiz

Hallo Jule959,

besonders Dir möchte ich ganz herzlich für diese besonnene und einfühlsame Antwort danken, … denn damit habe ich nicht wirklich „gerechnet“.

Nun hoffe ich, diesem Termin mit weniger Sorge entgegen gehen zu können - ?
Nun also doch kurz zum „Vergehen“:
Es wurde leider ein gesundheitlich benachteiligtes Kind, während der Abendruhe, von verschiedenen Monstren gemobbt - Mein Monster war leider auch mit dabei - (… und natürlich, für mich unverständlich!, wurde dies erst Tage später bemerkt…)

Das Problem, welches sich aufwirft, wenn man 5 Kinder zu diesem Vorfall befragt, liegt auf der Hand:… ES KOMMEN MINDESTENS 10 VARIANTEN der Geschichte heraus … davon alleine ungefähr 3 von Meinem!!!
Nur eines ist klar, das „Opfer“ ist bekannt!
Und dieses Kind, als auch dessen Eltern, haben alles Recht der Welt sich zu beschweren! Denn dies würde auch ich tun - Doch vielleicht, vertändlicher Weise, möchte ich verhindern, dass „Ungerechtigkeiten“ ihren Lauf nehmen…
Ich fühle mich jetzt jedenfalls etwas mutiger
vielen Dank und herzliche Grüße

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Hallo,

Ich kann Wiz nur zustimmen. Wegen pubertärem Kleckerkram bittet man sicherlich nicht zum Gespräch. Aus meinem Fundus kann ich berichten, daß bei Freizeiten mit dem JA als Träger im Nachhinein mit Eltern und Jugendlichen Sachen besprochen werden mußten, die zu tun hatten mit schwerer Sachbeschädigung und Eigentumsdelikten (Einbruch in andererleuts Wochenendhäuser, mitternächtliches Verwüsten von Friedhöfen) und ähnlich Erfreuliches.

Da wurde dann auch gerne schonmal mit Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Betreuer argumentiert. Man kann und soll Kinder und Jugendliche aber nicht drei Wochen lang 1:1 24 Stunden beaufsichtigen und nachts in Zimmern mit vergitterten Fenstern einschliessen.

Aus dem Gespräch wird Dir sicher kein „Strick“ gedreht. Es geht schlicht darum, das, was passiert ist, mit den Eltern zu besprechen.

Gruß
orangegestreift

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Hallo,

das klingt nun erst mal nicht nach der großen Straftat. Ebensowenig klingt es nach einer Verletzung der Aufsichtspflicht von Seiten der Betreuer.

Eine rund-um-die-Uhr-Aufsicht ist weder machbar noch sinnvoll - und letzten Endes gehören nächtliche Aktivitäten ohne Wissen der Betreuer auch ein Stück weit zu einem Jugendlager.

Dass da nicht immer alles ganz artig abläuft, ist ebenfalls normal. Schwierig wird es, wenn es „Opfer“ gibt - egal, ob es sich dabei um Verletzte handelt oder um Opfer von Übergriffen.

Du selbst hast ja eine ganz gesunde Sicht der Dinge: Andere Kinder mobben geht nicht, egal ob behindert oder nicht. Was nun ansteht ist, auch deinem Junior die Chance zur Perspektivenübernahme und damit zu einer gewissen Einsicht und Reue zu zu verschaffen.

Je nachdem, wie einsichtig er sich bereits zeigt, kannst du den JA-Termin durchaus nutzen, um ihm - falls nötig - ein wenig Feuer unterm Popo zu machen :smile:. Was sicher eine gute Idee wäre: Wenn Junior sich was einfallen lassen würde, was der Wiedergutmachung dienen könnte.

Eine Entschuldigung ist das Mindeste - aber eine nette Geste, die darüber hinaus ginge, wäre für alle Beteiligten erstrebenswert. Vielleicht fällt ihm da noch vor dem Termin was Gutes ein.

Unterm Strich ist entscheidend, dass es gelingt, ihm irgendwie zu verklickern, dass das als „Einzeltat“ nicht berühmt, aber verzeihbar ist - bei Wiederholung aber ernsthafte Konsequenzen haben kann.

Für dich selbst - etwa in Sachen Sorgerecht - musst du dir aber keinen Kopf machen. Das Signal von deiner/eurer Seite, dass du das Geschehene nicht billigst und - im Idealfall - dein Sohn bereit ist, Abbitte zu leisten, wird dem JA sicher ausreichen.

Schöne Grüße,
Jule

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Hallo

Nun meine Frage. WIE sollte ich mich denn dort nun verhalten,

Ehrlich, offen und kooperativ ist wohl die beste Haltung für so ein Gespräch.

Das Jugendamt beißt nicht! Und es gibt sogar nette Menschen dort.

LG
Stefan

Hallo,
ich kann dem nur Zustimmen - Kooperation ist das Zauberwort!

Viele Grüße