Porno Streaming inzwischen sicherer?

Hallo,

mich würde mal interessieren ob das Streamen von solchen Seiten wieder sicher ist (bis auf Viren versteht sich). Das die kürzlich zu tausendfach verschickten Abmahnungen nicht rechtens waren und das jetzt der Spieß umgedreht wird und die Anwälte sowie die The Archiv AG jetzt angeklagt werden, ist mir bekannt. Aber was bedeutet das jetzt für weitere Besuche auf solchen Streaming Seiten? Kann oder muss man davon ausgehen das man auf Seiten wie Rote Tube oder Hamster o.ä, doch noch abgemahnt werden kann/wird? Egal ob von anderen Anwälten oder wieder von der U+C Anwaltschaft (die immer noch herum plärren weiter Abmahnen zu wollen). Wie sicher ist das den noch? Hat wer inzwischen wieder Erfahrungen damit gemacht? Wurde wieder jemand abgemahnt wegen Streaming?

Gruß

Hallo,

kurze und knappe Antwort:

Niemand weiß es. Es ist noch nicht einmal klar, ob die Abmahnungen zu unrecht erfolgten, es steht lediglich im Vordergrund, ob die Ermittlung der Adressen rechtmäßig war.

Solange es kein Gerichtsurteil darüber gibt, ob Streaming urheberverletzend ist, solange ist es auch ein Risiko.

Bis so ein erstes Urteil kommt, vergeht sicher noch mindestens noch ein Jahr, es können aber auch zehn Jahre werden. Und auch dieses Urteil wird nicht jeden Fall abdecken.

Alles andere sind Spekulationen und wird wohl wiederum zu Gerichtsverfahren führen.

Es ist Deine Entscheidung, was Dir was Wert ist, das Ergebnis sieht man, wie so oft immer erst hinterher…

Gruß

Hallo,

da man die IPs ohne Hilfe des Anbieters nicht ermitteln kann und die meisten Juristen sich relativ sicher sind, das es eben keine Kopie ist, ist es doch relativ sicher.

Außerdem muss auch noch erkennbar sein, das es eine Raubkopie ist, selbst dieser Punkt ist auch noch strittig. Da die Abmahner gerade richtig Spass haben, würde ich mir da keine Sorgen machen

hth

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Hallo,

mich würde mal interessieren ob das Streamen von solchen
Seiten wieder sicher ist (bis auf Viren versteht sich).

Definiere sicher.

Das
die kürzlich zu tausendfach verschickten Abmahnungen nicht
rechtens waren und das jetzt der Spieß umgedreht wird und die
Anwälte sowie die The Archiv AG jetzt angeklagt werden, ist
mir bekannt.

Aktuell: http://www.stadt-bremerhaven.de/redtube-landgericht-…

Aber was bedeutet das jetzt für weitere Besuche
auf solchen Streaming Seiten?

Das Du weiterhin unter Beobachtung stehen wirst.

Enjoy :wink:

Gruß
h.

Auch hallo

Wurde wieder jemand abgemahnt wegen Streaming?

Noch nicht, natürlich könnte ein in Zukunft verwendetes Programm wasserdicht(er) arbeiten: "(…)Da es um Streaming ging, war zudem unklar geblieben, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage war, die IP-Adresse desjenigen zu erfassen, der einen Stream von dem Server des Anbieters www.redtube.com abruft. (…) (Quelle: http://www.dr-bahr.com/news/redtube-abmahnungen-stre…)

Natürlich könnte das Aufrufen eines Films bei einem Abmahnopfer auf menschlicher Ebene von nun an ein ‚Geschmäckle‘ haben…

mfg M.L.

Hallo,

auf Grund der unsicheren Rechtslage kann ich deine Frage nicht zufriedenstellend beantworten. Es handelt sich eben um eine Grauzone.

Interessant aber vielleicht dieser aktuelle Link:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/redtube-a…

Grüße

fribbe

Narrenrichter am Landgericht Köln

die kürzlich zu tausendfach verschickten Abmahnungen

waren von Narrenrichtern ohne jeden tatsächlichen oder rechtlichen Grund abgesegnet worden. Die Opfer dieser Narren waren zum grossen Teil, eigentlich alle, Menschen, die keine Pornostreams angesehen haben, denen lediglich irgendwann irgendeine IP-Adresse zugeordnet war, für die ein Richternarrenfresser eine Urheberrechtsverletzung behauptet hat.

Als Pornogucker hast du also sowieso nix zu befürchten gehabt.

Aber auch als normaler User mit einer IP-Adresse (wow! Böse!) musst du von den Kölner Narrenrichtern derzeit nichts befürchten - die werden jetzt für zwei oder drei Wochen in sich gehen.

Die haben aber Kollegen…

Narrenrichtern

Freundlicher formuliert haben die Richter, die sich tatsächlich im Urheberrecht auskennen, die fraglichen Anträge abgelehnt: http://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-koeln-und-zivilk…

mfg M.L.

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