Pornografie?

hallo zusammen,
ein freund von mir hat sich dummen ärger eingehandelt: er hat in der „letzten ecke“ seiner homepage ein sex-foto gehabt, dass nur per klick auf einen link sichtbar wurde. nun hat er von einem dieser obskuren abgreifer eine mahnung erhalten (250 euro soll er zahlen).
ansonsten enthält das projekt insgesamt über 100 dokumente, von den sich keines auch nur ansatzweise mit pornographie beschäftigt- erst recht nicht gewerbsmäßig. außerdem war aus dem kontext mehr als deutlich, dass es sich dabei um einen witz handeln sollte (ob’s ein guter war, sei mal dahingestellt… :wink:
deswegen 2 fragen: ist es tatsächlich verboten, auch einzelne fotos solcher art zu publizieren? und wie riskant wäre es demnach, die abmahnung einfach zu ignorieren? (das bildchen ging sofort offline…)

greetings
bernd

Hallo Bernd,

man kann sich endlos darüber streiten, ob eine Abbildung pornografisch ist oder nicht. In den Augen mancher Leute gefährdet das Bild eines nackten Menschen das Abendland. Bei anderen beginnt Pornografie bei der Darstellung des Geschlechtsakts, wobei es für 6 Milliarden Menschen auf der Erde mindestens 6 Milliarden Geschlechtsakte gegeben haben muß, diese aber unter keinen Umständen als Bild gezeigt werden dürfen. Wieder andere halten der Fortpflanzung dienende Handlungen für ok, lehnen aber bestimmte Praktiken ab. Begründungen bewegen sich zumeist auf der Ebene gottgegebener Ordnung oder bemühen eine selbst geschnitzte Moral. Wer auf diesem Gebiet Rechtszüge wegen irgend eines Bildchens in Gang setzt, bewegt sich auf hauchdünnem Eis. Wer etwas erreichen will, muß klagen. Wer den Staatsanwalt zur Tätigkeit veranlassen will, muß öffentliches Interesse glaubhaft machen. Wer eine Privatklage anstrengt, muß Kostenvorschuß leisten. Jeder Amtsrichter wird nur gelangweilt gähnen.

Ich bin zwar juristischer Laie, würde aber der Sache mit größter Gelassenheit entgegen sehen und überhaupt nichts machen. Da sucht jemand einen Dummen, der eingeschüchtert 250 Euro überweist. Zahle keinen Cent!

Gruß
Wolfgang

Homepage und Abmahnwelle
Hallo Bernd,

also das Verhalten Deines Freundes möchte ich hier nicht moralisch beurteilen. Rechtlich wird die Sache interessant, wenn er

  1. gegen die AGBs seines Providers verstoßen hat. Dann kann der Provider ihn natürlich abmahnen oder ihm kündigen.

  2. gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat. Ob sich in diesem Fall aber damit ein Gericht beschäftigt, würde ich bezweifeln.

Es ist ja bekannt, dass manche Leute nichts anderes zu tun haben, als den ganzen Tag im Internet nach (scheinbar oder echt) illegalen Sachen zu suchen, um dann horrende Abmahnungen zu verschicken. Für Betroffene gibt es eine gute Beratungsseite:

http://www.abmahnwelle.de/

Diese Seite sollte sich Dein Freund mal zu Gemüte führen und ansonsten erst mal abwarten, nichts tun, aber solche Späße in Zukunft vielleicht doch lieber bleiben lassen.

Herzliche Grüße

Alex

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hallo wolfgang,
besten dank für deine heiteren ausführungen- sie entsprechen bislang auch meinen beobachtungen :wink:

veranlassen will, muß öffentliches Interesse glaubhaft machen.
Wer eine Privatklage anstrengt, muß Kostenvorschuß leisten.

das wusste ich bislang nicht- bringt mich weiter.

größter Gelassenheit entgegen sehen und überhaupt nichts
machen. Da sucht jemand einen Dummen, der eingeschüchtert 250
Euro überweist. Zahle keinen Cent!

ebendies war bislang meine ebenso laienhafte ansicht (hätte ja ansonsten sein können, dass in irgendeiner ecke drastische gesetzestexte herumstauben…)

gruß & dank
bernd

hallo alexander,

  1. gegen die AGBs seines Providers verstoßen hat. Dann kann
    der Provider ihn natürlich abmahnen oder ihm kündigen.

das ist noch ein wichtiger aspekt, den ich bislang übersehen hatte.

Beratungsseite:

http://www.abmahnwelle.de/

yep- ist bekannt und schon empfohlen.
trotzdem herzlichen dank.

greetings
bernd

Hi!

Vielleicht könntest mir ja mal per Mail an bernd@bwin senden wer ihn abgemahnt hat mit den Namen des Vorstandes. Ich hatte leider mal mit solchen Vereinen zu tun (man war mal jung und dumm ;o))) und kenne von daher einige Leute. Wenn es um einen der bekannten Abmahnvereine (oops…sorry…das heisst ja Verein zum schutz des lauteren wettbewerbes oder sonstiges *gg) dann sollte dein Freund schon aufpassen, da die Juristen beschäftigen die Profis in diesem Bereich sind!

Auf der anderen Seite kann es auch ein Verein sein der Abmahnungen im Akkordverfahren schreibt und in diesem Falle sollte dein Freund direkt Strafanzeige erstatten.

Interessant wäre auch der Wortlaut der Abmahnung.

Gruß

Bernd

Übertreibung
Hallo Wolfgang,

wobei es für 6 Milliarden Menschen auf der
Erde mindestens 6 Milliarden Geschlechtsakte gegeben haben
muß

Du übertreibst maßlos, genauer: Du vergißt oder unterschlägst Zwillinge und andere Mehrlinge. So geht es doch nun wirklich nicht.

Gruß,
Christian