Hay,
ZB. Carl hat sex mit seiner freundin… beide sin 16. bleibe zusamm. wenn se jezz 18 sind, beide aba wolln se ihrn Porn auf ne öffentliche site stellen. dürfen die das?
LG
Hay,
ZB. Carl hat sex mit seiner freundin… beide sin 16. bleibe zusamm. wenn se jezz 18 sind, beide aba wolln se ihrn Porn auf ne öffentliche site stellen. dürfen die das?
LG
Nö, seit einem Jahr circa nicht mehr …
Gruss
Häh?
Nö, seit einem Jahr circa nicht mehr …
Häh?
m.E. gilt der §184 StGB schon etwas länger als „ca. einem Jahr“
http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html
Die Veröffentlichung von Pornographie war in Deutschland schon immer verboten.
Gruß
S.J.
steht jetzt so in dem Link aber nicht.
vnA
Nö, seit einem Jahr circa nicht mehr …
Häh?
m.E. gilt der §184 StGB schon etwas länger als „ca. einem
Jahr“
Ich glaube es geht vielmehr darum, das die beiden Darsteller heute zwar voll- damals aber minderjährig waren.
grüsse borthi
denk ich auch
Hallo,
hier geht es vermutlich eher um §184c StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
Cu Rene
Hallo,
hier geht es vermutlich eher um §184c StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
das gilt aber nur ergänzend. Veröffentlichung von Pornographie ist in D unzulässig. Das galt auch schon vor dem §184c.
Gruß
S.J.
Hallo,
ZB. Carl hat sex mit seiner freundin… beide sin 16. bleibe
zusamm. wenn se jezz 18 sind, beide aba wolln se ihrn Porn auf
ne öffentliche site stellen. dürfen die das?
klare Antwort: Nein. Die Veröffentlichung von Pornographie ist in D nicht zulässig. Das gilt auch, wenn die Darsteller über 18 sind. Mit dem Alter hat das nichts zu tun, auch wenn hier offensichtlich einige meinen, Pornographie mit volljährigen Darstellern dürfte man auf einer öffentlicher Internetseite zeigen.
Eine andere Rechtslage ergibt sich, wenn man dies nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich machen will. Aber auf einer öffentlichen Seite ist das so oder so unzulässig. Bei unter 18 jährigen wäre es generell verboten.
Gruß
S.J.
steht jetzt so in dem Link aber nicht.
Was sonst, als Veröffentlichung, ist wohl mit „wolln se ihrn Porn auf ne öffentliche site stellen“ gemeint?
Gruß
S.J.
Hallo,
Auch Hallo
das gilt aber nur ergänzend. Veröffentlichung von Pornographie
ist in D unzulässig. Das galt auch schon vor dem §184c.
Wie ist den Artikel 184d http://dejure.org/gesetze/StGB/184d.html zu interpretieren?
Wenn ich das richtig verstehe, kann ich im Internet einen Porno anbieten (oder auch in Pay-TV) wenn ich dafür besorgt bin, dass der Porno nur von Personen betrachtet werden können, die 18 Jahre und älter sind, oder nicht?
Gruss
HaegarCH
Hallo S.J.
Ziehe mal §184d hinzu. Lies mal mein Posting weiter oben. Vielleicht verstehe ich ja etwas falsch, aber eben, deutsches Recht ist jetzt sicher nicht mein Fachgebiet, dass interpretieren von Gesetztestexten aber meine tägliche Arbeit.
Gruss
HaegarCH
Hallo,
Wenn ich das richtig verstehe, kann ich im Internet einen
Porno anbieten (oder auch in Pay-TV) wenn ich dafür besorgt
bin, dass der Porno nur von Personen betrachtet werden können,
die 18 Jahre und älter sind, oder nicht?
richtig. Aber im Ursprungsposting heißt es „Veröffentlichung auf einer Website“, wobei die o.g. Kriterien nicht genannt werden.
Unter Veröffentlichung verstehe ich „der Öffentlichkeit zugänglich machen“, also genau das Gegenteil von einem eingeschränkten Nutzerkreis.
Man muss also trennen: Darf ich überhaupt Pornographie zugänglich machen und was darf ich zeigen.
Gruß
S.J.
Wenn ich das richtig verstehe, kann ich im Internet einen
Porno anbieten (oder auch in Pay-TV) wenn ich dafür besorgt
bin, dass der Porno nur von Personen betrachtet werden können,
die 18 Jahre und älter sind, oder nicht?
Eigentlich eine unglaublich sinnlose Rechtslage. Als ob es nicht genug Pornographiequellen außerhalb Deutschlands gäbe, die über das Internet jedermann öffentlich zugänglich sind. Eigentlich kann man das mit dem sicherstellen, dass der Empfänger 18 ist, nur noch als Relikt verstehen…
Grüße,
Sebastian
Hallo !
Was soll das werden?
Laut Gesetz sind Persónen unter 18 Jahren nicht Gesellschaftfähig und auch nicht sexuell tätig.
Sogenannte „Pornografische Inhalte“ für Personen unter 18 Jahren sind absolut Verboten.
Lach ! Lach !
Ich werde immer auf das „Jugend-/Kinderschutzgesetz“ angesprochen.
Diese Gesetze sind meines Erachtens ein grosser Blödsinn.
" Kinderpornographie"
muss auf das härteste bestraft werden !
Für mich persönlich ist „Kinderpornographie“ das schlimmste aller verwerflichen Taten.
Solche Menschen(meistens Männer,leider) müssen zum Schutz der „normalen Menschen“ eingesperrt werden.
Ein „Steuerhinterzieher“ wird härter bestraft als solch ein Schwein?
Unsere Gesetzgebung muss sich einiges einfallen lassen.
Besonders müssen einige Gesetze bezüglich „Kinderpornographie“ geändert werden.
Gruss
Jürgen
Trollalarm! (owt)
Schwachsinn vom Stammtisch…
Ein „Steuerhinterzieher“ wird härter bestraft als solch ein
Schwein?
Darf ich mal fragen wo du diese Information her hast? Ist mir i-wie neu…