Pornos in Videothek?

Hallo,

mit Videotheken kenn ich mich wenig aus, meine Kinder (13 u 15 J) holen sich da manchmal was.

Vor einiger Zeit hatte ich mal gefragt, ob sie da überhaupt reindürfen unter 18. Ja, das sei ok, es gebe einen abgetrennten Bereich, wo sie nicht reindürfen.

Nun war ich zufällig mal selber mit drin, habe dann auch den abgetrennten Bereich gesehen, einen Türrahmen mit Vorhang, der allerdings zur Seite gezogen war.

Kinder dürfen da also nicht rein, ok, sie dürfen sich den ausgestellten Hardcore-Pornoverpackungen nur auf einen Meter nähern. Dann ist ja alles gut (wie ist eigentlich das Kurzzeichen für Ironie?)

Ich denke daran, mich zu beschwerern. Aber da ich mich da überhaupt nicht auskenne, und vielleicht was verpasst hab, was heute geduldet wird, meine Frage, wie ist das überhaupt vorgeschrieben?

Auch wenn jemand vielleicht meint, bei dem Alter meiner Kinder solle ich mich nicht mehr so anstellen - da liefen auch 6jährige mit ihren Eltern drin rum.

Was meint ihr?

Danke
Hans

vielleicht bin ich ja ein bisschen altmodisch aber…

ich denke das Kinder unter 18 nicht unbedingt alleine in eine Videothek müssen. Heutzutage ist es doch so, ob du dich nun beschwerst oder nicht, die meisten Videotheken pfeifen auf einen Kunden mehr oder weniger und es wird sich nichts ändern. Das einzige was etwas nützen würde wäre wenn du mit einer Behörde drohen würdest. Das hält dann auch bestimmt ein zwei Monate bevor es alles wieder so ist wie vorher. Deine Probleme fangen dann wieder von vorne an.

Biete deinen Kinder doch an mit dir gemeinsam Videos auszuleihen

Viele Grüße aus Hamburg
MeToo

Hi…
ich kenne mich „etwas“ aus, habe mal 10 Jahre in einer Videothek gearbeitet.
Also: Die Kinder (alles unter 18 Jahren, auch nicht 2 Tage vorm 18. Geburtstag) dürfen NIX sehen. Der Vorhang (auch noch zu Seite gezogen) ist ein Witz. Der Jugendbereich und die Erwachsenenvideothek müssen 2 getrennte Eingänge haben.

Geh mal zum Ordnungsamt Deiner Stadt… Das hat Sinn, verlaß Dich drauf! Und nix mit 2 Monaten. Den Betreibern der Videothek kann so ziemlich alles entzogen werden… es fängt mit ner Abmahnung an… dann kommt ne Konventionalstrafe… und wenn das nix bringt, ist der Laden zu!!!

greetz

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Danke, für den Tip mit dem Ordnungsamt. Ich werde dort mal vorsprechen.
Hans

…das stimmt so nicht, ich bin mal mit meiner Tochter, damals ein Baby, in eine Videothek, die sich keine zwei Eingänge leistn konnte. Ich wurde vom Personal freundlich, aber bestimmt aus dem Laden verwiesen, da aus diesem Grund die ganze Videothek als nicht jugendfrei deklariert wurde. Mien Einwand, die Kleine sei zu klein, um überhaupt Anstoß zu erregen, brachte nichts: Verordnung sei Verordnung.

Gruß

J.

Hallo Hans,

mit Videotheken kenn ich mich wenig aus, meine Kinder (13 u 15
J) holen sich da manchmal was.

Vor einiger Zeit hatte ich mal gefragt, ob sie da überhaupt
reindürfen unter 18. Ja, das sei ok, es gebe einen
abgetrennten Bereich, wo sie nicht reindürfen.

Nun war ich zufällig mal selber mit drin, habe dann auch den
abgetrennten Bereich gesehen, einen Türrahmen mit Vorhang, der
allerdings zur Seite gezogen war.

dies darf nicht sein,
Falls Du den Eindruck hast, dies ist der Normalzustand, kannst Du das Gewerbeaufsichtsamt deiner Kommune informieren.

Kinder dürfen da also nicht rein, ok, sie dürfen sich den
ausgestellten Hardcore-Pornoverpackungen nur auf einen Meter
nähern. Dann ist ja alles gut (wie ist eigentlich das
Kurzzeichen für Ironie?)

Der Bereich ist mit den folgenden Zeichen einzuschliessen:

Ich denke daran, mich zu beschwerern. Aber da ich mich da
überhaupt nicht auskenne, und vielleicht was verpasst hab, was
heute geduldet wird, meine Frage, wie ist das überhaupt
vorgeschrieben?

Abgetrennter Bereich, wo das Aufsichtpersonal sieht, wer da reingeht und somit verhindern kann, dass Minderjährige allein rein gehen.

Auch wenn jemand vielleicht meint, bei dem Alter meiner Kinder
solle ich mich nicht mehr so anstellen - da liefen auch
6jährige mit ihren Eltern drin rum.

Dies ist das Problem der Eltern! Sie dürfen ihre Kinder unbeschadet mit reinnehmen.

Tschuess Marco.

Geh mal zum Ordnungsamt Deiner Stadt… Das hat Sinn, verlaß
Dich drauf! Und nix mit 2 Monaten. Den Betreibern der
Videothek kann so ziemlich alles entzogen werden… es fängt
mit ner Abmahnung an… dann kommt ne Konventionalstrafe…
und wenn das nix bringt, ist der Laden zu!!!

Muß man denn immer sofort zu irgendwelchen Ämtern rennen ? Wie wärs wenn man dem Videotheken-Betreiber erstmal einfach bittet das zu ändern, weil man sich sonst wohl an das Ordnungsamt wenden müsste. Wenn sich dann wirklich nichts ändern sollte, kann man ja immer noch zum Amt gehen ?!

Gruß
Claudia

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@jose
Doch, das ist richtig. Hab doch gesagt, alles unter 18 Jahren, auch wenn es einen Tag vorm Geburtstag ist, darf da nicht rein.
Auch keine Babys (was ich allerdings auch schwachsinnig finde).
SostsGesetz.

Und, ja… man muß echt den Betreibern manchmal auf die Füsse treten. Auch mit Ämtern. Wenn es „private“ Videotheken sind, ok. Mit denen kann man vielleicht reden. Aber die meisten Läden gehören doch zu irgendwelchen „Ketten“… Die Chefs interessiert nicht wirklich, was der „Kleine Bürger“ will. Weil denen st es echt egal, ob die 5000, 10000 oder wasweißichwieviel Kunden haben.

Übrigens… der Laden zu dem ich 10 Jahre „gehörte“ mußte 3x wegen der Türen zur Erwachsenenvideothek umbauen!

Naja… viel Spaß und viel Erfolg!

Kann ich nur unterstützen! O.T.
Sach ich doch…

Danke, für den Tip mit dem Ordnungsamt. Ich werde dort mal
vorsprechen.
Hans

Hallo Hans,

ich habe jetzt die Artikel zu Deinem Posting gelesen und meine, dass da etwas fehlt. Es geht nicht nur um Pornos.

In einer Videothek findest Du Videos, die verschiedenen Beschränkungen (Altersfreigaben) unterliegen. Ich rede von „normalen“ Videos, ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren. Hier fängt das Dilemma schon an. Der Verleiher darf also keinen Film ab 18 an Jugendliche ausgeben.

Das Zweite ist, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat im Moment über 2800 Titel auf dem Index. Das heißt, diese Filme (und auch kein Werbematerial wie z. B. Plakate) dürfen Personen unter 18 Jahren unter keinen Umständen zugänglich gemacht werden. Daraus ergibt sich, dass die Videothek frei sein müsste von diesen 2800 Titeln. Das wird meist dadurch geregelt, dass der Zutritt zur Videothek nur Personen über 18 erlaubt ist. Dann dürfen auch indizierte Filme ausgestellt sein - aber nur in der Videothek, nicht am Schaufenster. Das Schaufenster muss auch so gestaltet sein, dass von außen ein Hineinschauen nicht möglich ist.

Ist die Videothek für alle Personen zugänglich, dann müssen die indizierten Titel in einem separaten Raum angeboten werden (ein Laden im Laden mit zwei Kassen usw.)

Zu den Pornofilmen ist zu sagen, dass diese immer getrennt von den anderen Videos aufbewahrt werden müssen. Der Kunde darf nicht gegen seinen Willen mit pornografischem Material konfrontiert werden (Strafgesetzbuch). Selbst wenn der Kunde weiß, dass es in einer Videothek Pornos gibt, muss es sein eigener Entschluss sein, die Pornoecke aufzusuchen. Hier reicht dann in der Regel der besagte Vorhang, er muss aber verdecken, was nicht gesehen werden soll.

Ein Tipp noch:
Wende Dich nicht an die Gewerbeaufsicht. Tue was Gutes und gehe zum Kreis- oder Stadtjugendamt. Die kennen sich damit aus und helfen in der Regel sofort und informiern bei Bedarf auch die Ordnungsbehörden.

Ein schönes Wochende wünscht
Norbert

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Hallo zusammen,

folgende Frage habe ich mir schon öfters gestellt, mal gucken, was ihr meint:

Inwiefern ist der Anblick nackter menschlicher Haut (respektive Genitalien) jugendgefährdend? Wie sehen die resultierenden psychischen Defekte aus? Wie ist das bei Kindern von Naturvölkern, welche ja oft unmittelbar zugegen sind, wenn ihre Geschwisterlein gezeugt werden?

Ich würde sogar eine Antithese aufstellen: Restriktiver Umgang mit Sexualität führt zu Neurosen (Freud). Für die eher modern-verhaltenstheoretisch orientierten: Erwachsene sagen: „Pfui, da darfst Du nicht rein“, andererseits sieht das Kind, daß eben jene Erwachsene die entsprechenden Abteilungen besuchen. Das bekommt ein Kind nicht unter einen Hut (ich übrigens auch nicht). Man nennt das dann einen „Double-bind“, die Folgen sind, wie man mittlerweile weiß, oft fatal (nicht abführbare Aggressionen).

Ich habe festgestellt, daß gerade Kinder aus Familien, in denen Sexualität frei gelebt wird (die also z.B. in eine Videothek mit hineingenommen werden, ganz offen und ehrlich) sich oft besonders frei und natürlich entwickeln.

Nun bin ich aber nun mal kein Papa. Was meinen also die erfahrenen Eltern zu diesem Thema?

Oliver

Macht einen Porno zum Porno.

Da ist viel Gewalt im Spiel, und die halte ich für jugendgefährdend, egal ob mit Sex oder ohne.

Es gibt in diesen „Erwachsenen“-Abteilungen, soweit ich weiß auch Gewalt- und Horro-Videos, die nicht jugendfrei sind.

Gruß, Karin