Danke, für den Tip mit dem Ordnungsamt. Ich werde dort mal
vorsprechen.
Hans
Hallo Hans,
ich habe jetzt die Artikel zu Deinem Posting gelesen und meine, dass da etwas fehlt. Es geht nicht nur um Pornos.
In einer Videothek findest Du Videos, die verschiedenen Beschränkungen (Altersfreigaben) unterliegen. Ich rede von „normalen“ Videos, ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren. Hier fängt das Dilemma schon an. Der Verleiher darf also keinen Film ab 18 an Jugendliche ausgeben.
Das Zweite ist, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat im Moment über 2800 Titel auf dem Index. Das heißt, diese Filme (und auch kein Werbematerial wie z. B. Plakate) dürfen Personen unter 18 Jahren unter keinen Umständen zugänglich gemacht werden. Daraus ergibt sich, dass die Videothek frei sein müsste von diesen 2800 Titeln. Das wird meist dadurch geregelt, dass der Zutritt zur Videothek nur Personen über 18 erlaubt ist. Dann dürfen auch indizierte Filme ausgestellt sein - aber nur in der Videothek, nicht am Schaufenster. Das Schaufenster muss auch so gestaltet sein, dass von außen ein Hineinschauen nicht möglich ist.
Ist die Videothek für alle Personen zugänglich, dann müssen die indizierten Titel in einem separaten Raum angeboten werden (ein Laden im Laden mit zwei Kassen usw.)
Zu den Pornofilmen ist zu sagen, dass diese immer getrennt von den anderen Videos aufbewahrt werden müssen. Der Kunde darf nicht gegen seinen Willen mit pornografischem Material konfrontiert werden (Strafgesetzbuch). Selbst wenn der Kunde weiß, dass es in einer Videothek Pornos gibt, muss es sein eigener Entschluss sein, die Pornoecke aufzusuchen. Hier reicht dann in der Regel der besagte Vorhang, er muss aber verdecken, was nicht gesehen werden soll.
Ein Tipp noch:
Wende Dich nicht an die Gewerbeaufsicht. Tue was Gutes und gehe zum Kreis- oder Stadtjugendamt. Die kennen sich damit aus und helfen in der Regel sofort und informiern bei Bedarf auch die Ordnungsbehörden.
Ein schönes Wochende wünscht
Norbert