Das wäre mir neu. Das BMF Schreiben v. 5.2.08 Rz.252 betont
doch ausdrücklich das NUR eine Übertragung gemäß dem
Übertragungsabkommen als nicht steurschädlich betrachtet wird.
Außerhalb des Abkommens wird es definitv steuerschädlich. Und
Rz 253 sagt, dass wenn der selbe Vertrag auf den neuen AG
übergeht dies auch unschädlich bleibt.
War ein Verschreibser! (wahrscheinlich zu heiß), meinte Rz.253 „Entsprechendes gilt, wenn der (Alt-) Vertrag unmittelbar vom neuen AG fortgeführt wird. Auch insoweit bestehen keine Bedenken, wenn weiterhin von einer Altzusage ausgegangen wird und die Beiträge nach §40b EStG a.F. pauschal besteuert werden“
Auch sind nicht nur Exoten unter den fehlenden Unternehmen im
Übertragungsabkommen sondern auch Unternehmen die 100% bav
betreiben!
Nenn mir mal ne bekannte Gesellschaft! (immerhin ca. 90 sind dabei)
Mir begegnen in der Praxis 2-3 mal im Monat wirklich
Arbeitgeber die sich strikt weigern die bav des vorherigen
Arbeitgebers zu übernehmen obwohl es sich um eine einfache
Direktversicherung handelt und verweisen auf Ihren
Rahmenvertrag im Haus.
Was hast du für böse Arbeitgeber (ich hatte einen Fall insgesamt, bei 5-6 pro Monat)!
Als neuer Mitarbeiter in einem
Unternehmen hat man wohl auch meißt nicht den Standpunkt etwas
durchzusetzen.
Gerade als neuer Mitarbeiter - man muss es nur rechtzeitig vorbringen!
Ich hatte auch schon Fälle in der Praxis bei
dem der Rahmenvertrag nicht in der Lage war Kapital im Rahmen
des Übertragungsabkommens zu übernehmen obwohl der Versicherer
Mitglied im Abkommen war,
Warum? Dürfte inzwischen kein Problem sein!
Oder lag es am zuständigen bAV-Menschen (neues Glück, neue Prov.?)
Letztendlich bleibt jedem Kunden aber zu raten genau das
Angebot bei einer Übertragung zu prüfen. Denn oftmals ist
aufgrund des gesunkenen Rechnungszinses und der veränderten
Sterbetafeln die garantierte Leistung wesentlich niedrieger.
Eine private Fohrtführung kann sich je nach Dauer und Leistung
denoch lohnen, inbesondere bei veränderten Gesundheitszustand,
das ist jedesmal sehr individuell zu prüfen.
Eine überprüfung ist immer richtig!
Sven
Gruß cooler